Für Browser < IE 11 nicht optimiert. Verwenden Sie bitte einen aktuelleren Browser.
Skip to main content
  • Landwirtschaftskammern:
  • Österreich
  • Bgld
  • Ktn
  • Nö
  • Oö
  • sbg
  • Stmk
  • Tirol
  • Vbg
  • Wien
  • Quick Links +
  • Aktuelles
  • Beratung
  • Wir über uns
  • Publikationen
  • Bundesländer +
Logo Landwirtschaftskammer Print Logo Landwirtschaftskammer
LK Wien logo
LK Wien logo
  • Bildung
    • Bildung
    • Bildung aktuell
    • Kurse, Workshops, Veranstaltungen
  • Beratung
    • Beratung
    • Information zur LK-Beratung
    • Allgemeines
    • Ausgleichszahlungen & Förderungen
    • Biologische Bewirtschaftung
    • Energie
    • Erwerbskombination
    • Persönlichkeit
    • Pflanzenproduktion
    • Recht, Steuer, Soziales
    • Tierhaltung
    • Unternehmensführung
  • Landwirtschaftskammern
  • Österreich
  • Burgenland
  • Kärnten
  • Niederösterreich
  • Oberösterreich
  • Salzburg
  • Steiermark
  • Tirol
  • Vorarlberg
  • Wien
Logo Landwirtschaftskammern Österreich
  • Wien
    • Wien
    • Aktuelles
    • Zukunft Stadtlandwirtschaft 2025
    • Wir über uns
      • Wir über uns
      • Organisation
      • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
      • Geschäftsgrundlagen
      • Karriere
      • Partnerschaftliche Interessenvertretung
    • Verbände
    • Presse
    • Newsline
    • Publikationen
      • Publikationen
      • Stadtlandwirtschaft
      • Wiener Landwirtschaftsberichte
      • Jahrestätigkeitsbericht
      • Stadtlandwirtschaft – Fakten & Zahlen
      • Dachmarke Wiener Wein
      • Dachmarke Stadternte Wien
    • Bildergalerien
    • Sprechtage der LK Wien
    • Wetter
  • Pflanzen
    • Pflanzen
    • Gemüse- und Zierpflanzenbau
    • Weinbau
      • Weinbau
      • Weinbau aktuell
      • Rechtliches und Förderungen
      • Pflanzenschutz
      • Pflegemaßnahmen
      • Hinweise zur Bekämpfung wichtiger Krankheiten
      • Hinweise zur Bekämpfung wichtiger Schädlinge
      • Sonstige Schädigungen
      • Entwicklungsstadien der Rebe
      • Informationen
    • Obstbau
    • Biodiversität
    • Boden-, Wasserschutz & Düngung
    • NAPV und Ammoniakreduktion
    • Pflanzenschutz
    • Ackerkulturen
    • Grünland & Futterbau
    • Anbau- und Kulturanleitungen
    • Videos Pflanzenbau
      • Videos Pflanzenbau
      • Videos Getreide und Mais
      • Videos Öl- und Eiweißpflanzen
      • Videos Grünland
      • Videos Obstbau
      • Videos Biodiversität und Zwischenfrüchte
      • Videos Zuckerrübe und Sonstige
  • Tiere
    • Tiere
    • Tierhaltung Allgemein
    • Bienen
    • Fische
      • Fische
      • Branchenaktivitäten
      • Aquakultur - Einstieg und betriebliche Weiterentwicklung
      • Praxis und Wissenschaft
      • Förderung und Rechtliches
      • Videos Aquakultur
    • Geflügel
    • Schweine
      • Schweine
      • Aktionsplan Schwanzkupieren
      • Afrikanische Schweinepest
    • Schafe & Ziegen
    • Pferde
    • Rinder
      • Rinder
      • Fütterung & Futtermittel
      • Haltung, Management & Tierkomfort
      • Melken & Eutergesundheit
      • Kälber & Jungvieh
    • Videos Rinderhaltung
  • Forst
    • Forst
    • Waldbau & Forstschutz
    • Holzvermarktung & Betriebswirtschaft
    • Waldfonds und Forstförderung
    • Arbeits- & Forsttechnik
    • Wald & Gesellschaft
    • Grundeigentum & Jagd
    • Forstprogramme
    • Beratungsvideos Forst
  • Bio
    • Bio
    • Aktuelle Bioinformationen
    • Rechtsgrundlagen für Biobetriebe
    • Biologischer Pflanzenbau
    • Beikrautregulierung
    • Artgerechte Tierhaltung
    • Bio Grünland
    • Bio Anbau- und Kulturanleitungen
    • Bio Beratungsblätter
  • Förderungen
    • Förderungen
    • Allgemein
    • Abwicklung
    • Konditionalität
    • Direktzahlungen
    • ÖPUL
    • Ausgleichszulage
    • Niederlassungsprämie
    • Investitionsförderung
    • Investitionsförderung und Existenzgründungsbeihilfe GAP 14-22
    • Weitere Förderungen
  • Recht & Steuer
    • Recht & Steuer
    • Allgemeine Rechtsfragen
    • Grundeigentum
    • Rechtsfragen zur Betriebsführung
    • Hofübergabe
    • Landwirtschaft und Gewerbe
    • Pachten und Verpachten
    • Steuer
    • Soziales und Arbeit
    • Einheitswert & Hauptfeststellung
      • Einheitswert & Hauptfeststellung
      • Aktuelles
      • Rechtliche Grundlagen
      • Bescheide
  • Betriebsführung
    • Betriebsführung
    • Betriebsentwicklung und Investition
    • Innovation und neue Wege
    • Aufzeichnungen und Kennzahlen
    • Kalkulation und Kostenoptimierung
    • Finanzierung, Kredite, Schulden
    • Lebensqualität und Zeitmanagement
    • Reportagen und Allgemeines
    • Agrarstrukturerhebung 2023
    • Videos Betriebsführung
  • Bauen, Energie & Technik(current)1
    • Bauen, Energie & Technik
    • Bauen(current)2
    • Energie
    • Technik & Digitalisierung
    • Strom, Wärme und Mobilität
    • Energieeffiziente Landwirtschaft
    • Bioökonomie & Nawaros
    • Videos Technik
    • Videos Energie
    • Videos Bauen
  • Diversifizierung
    • Diversifizierung
    • Direktvermarktung - Rechtliches
    • Direktvermarktung - Vermarktung & Kalkulation
    • Direktvermarktung - Prämierungen
    • Urlaub am Bauernhof
    • Green Care - Wo Menschen aufblühen
    • Bildung und Beratung für Diversifizierung
  • Bildung
    • Bildung
    • Bildung aktuell
    • Kurse, Workshops, Veranstaltungen
  • Beratung
    • Beratung
    • Information zur LK-Beratung
    • Allgemeines
    • Ausgleichszahlungen & Förderungen
    • Biologische Bewirtschaftung
    • Energie
    • Erwerbskombination
    • Persönlichkeit
    • Pflanzenproduktion
    • Recht, Steuer, Soziales
    • Tierhaltung
    • Unternehmensführung
  • Wetter
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
  • Publikationen
  1. LK Wien
  2. Bauen, Energie & Technik
  3. Bauen

UVP-Pflicht oder nicht?

Seite teilen
  • Link kopieren
  • Facebook
  • LinkedIn
Link wurde in die Zwischenablage kopiert
30.09.2021 | von Ing. Gottfried Etlinger

Was bei der Planung von Stallungen zu beachten ist und wann Anlagen einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen.

Schweinestall © Johannes Spangel/LK Niederösterreich
Bereits vor dem Start des Bauvorhabens sollte die Umweltverträglichkeitsprüfung in die Überlegungen mit einbezogen werden. © Johannes Spangel/LK Niederösterreich

Strukturwandel bringt neue Herausforderungen

Die Schweine- und Geflügelhaltung macht in den letzten Jahren auch in unseren Breiten einen massiven Strukturwandel durch. Die Tierbestände auf den Betrieben werden größer und stellen daher die Landwirte vor neue Herausforderungen in der Planung und Umsetzung von Stallbauten. Ab einer bestimmten Größenordnung (Kapazität) können die Errichtung oder die Erweiterung von Tierhaltungsanlagen für Schweine oder Geflügel einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen.

Landesregierung als zuständige Instanz

Besteht bei einem Vorhaben UVP-Pflicht, so ersetzt dieses Verfahren alle anderen, wie zum Beispiel das Bauverfahren. Für die Genehmigung des Stallgebäudes ist somit nicht mehr die Gemeinde, sondern die Landesregierung zuständig. In diesem konzentrierten Genehmigungsverfahren werden alle relevanten Gesetze (z.B. Bauordnung, Wasserrechtsgesetz, etc.) berücksichtigt. Ob nun für das geplante Vorhaben eine UVP-Pflicht besteht, müssen vorab einige Punkte geklärt werden.

Schwellenwerte & Flächenwidmung zählen

Das UVP-Gesetz regelt die Schwellenwerte für eine etwaige UVP-Pflicht genau. Die angeführten reduzierten Schwellenwerte gelten für Vorhaben, die sich in sogenannten schutzwürdigen Gebieten befinden. Dabei handelt es sich um Wasserschutz- und Schongebiete, sowie ein Bereich im Umkreis von 300 Metern zu Siedlungen . Zum Siedlungsgebiet zählen sämtliche Baulandwidmungen in denen Wohnbauten errichtet werden dürfen, also auch Bauland-Agrargebiete. Zusätzlich gelten auch Gebiete für Kinderbetreuungseinrichtungen, Kinderspielplätze, Schulen oder dergleichen, Krankenhäuser, Kuranstalten, Seniorenheime, Friedhöfe, Kirchen sowie Parkanlagen, Campingplätze und Freibäder, Garten- und Kleingartensiedlungen als schutzwürdig. Es genügt, dass ein Teil des Vorhabens das schutzwürdige Gebiet berührt. Bei Erweiterungen bestehender Ställe müssen der Altbestand und/oder die Erweiterung der Anlage das schutzwürdige Gebiet berühren.

Schwellenwerte für eine etwaige UVP-Pflicht

Tierkategorie Schwellenwerte (Anhang 1, Zeile 43, Spalte 2) Reduzierte Schwellenwerte (Anhang 1, Zeile 43, Spalte 3)
Mastschweine 2.500 Tierplätze 1.400 Tierplätze
Zuchtsauen 700 Tierplätze 450 Tierplätze
Legehennen, Junghennen, Mastelterntiere, Puten 48.000 Tierplätze 40.000 Tierplätze
Masthühner 65.000 Tierplätze 42.500 Tierplätze

Wann ist eine Prüfung durchzuführen?

Aus den Kapazitäten geplanter Stallungen und bereits bestehenden Tierzahlen am Betrieb sowie benachbarter Tierbestände lässt sich bezüglich der UVP-Pflicht Folgendes ableiten:

Keinesfalls UVP-pflichtig sind
  • Stallbauvorhaben, die eine Kapazität von weniger als 25% des entsprechenden Schwellenwertes aufweisen. Voraussetzung dafür ist, dass bisher keine nennenswerten Schweine- oder Geflügelbestände am Betrieb gehalten wurden.
  • Erweiterungen, Zubauten zu bestehenden Stallungen, die eine Kapazitätsausweitung von weniger als 25% des Schwellenwertes erreichen.
Möglicherweise UVP-pflichtig sind mit notwendiger Einzelfallprüfung oder notwendigem Feststellungsverfahren
  • Vorhaben, auch Änderungsvorhaben, ab 25% der Schwellenwerte gemäß der angeführten Tabelle, wenn folgende Bedingungen zusammentreffen:
    • räumliches Zusammenwirken mit anderen Stallungen
    • die betroffenen Kapazitäten erreichen gemeinsam den relevanten Schwellenwert. Der anzuwendende Schwellenwert hängt von der Lage des Vorhabens ab.
Auf jeden Fall UVP-pflichtig sind
  • Stallbauvorhaben, welche die entsprechenden Schwellenwerte in der Tabelle erreichen oder überschreiten.
  • Änderungen von Vorhaben, die eine Kapazitätsausweitung von mindestens 100% des entsprechenden Schwellenwertes in der angeführten Tabelle erreichen oder überschreiten.
11 Neuvorhaben.jpg © LK Niederösterreich
© LK Niederösterreich

Wenn sich Auswirkungen multiplizieren

Eine Verstärkung kann dann eintreten, wenn zwei oder mehrere Schweine- beziehungsweise Geflügelstallungen in räumlichem Zusammenhang miteinander stehen. Dabei kann es dazu kommen, dass sich die Umweltauswirkungen auf ein Siedlungsgebiet oder ein anderes schutzwürdiges Gebiet verstärken.

Hier kann es möglicherweise zu Umweltverträglichkeitsprüfungen kommen. Einzelfallprüfung beziehungsweise Feststellungsverfahren sind notwendig. Damit soll eine Umgehung der UVP durch Aufteilung von Vorhaben auf mehrere Betreiber verhindert werden. Zusätzlich lässt sich das Zusammenwirken gleichartiger Vorhaben - unabhängig vom Zeitpunkt der Genehmigung oder Errichtung - besser erfassen.
11 ausbreitungsrechnung.jpg © LK Niederösterreich
Ausbreitungsrechnungen sollen zeigen, welche Auswirkung das Bauvorhaben auf die Umgebung hat. © LK Niederösterreich

Möglicherweise UVP-pflichtige Fälle werden genau durchleuchtet

Bei allen möglicherweise UVP-pflichtigen Fällen ist in einer Einzelfallprüfung oder in einem Feststellungsverfahren von der zuständigen Behörde festzustellen, ob erhebliche schädliche, belästigende oder belastende Auswirkungen auf die Umwelt zu erwarten sind. Im Falle einer Verstärkung - einer sogenannten Kumulierung - ist die Summe der künftigen Auswirkungen aller im räumlichen Zusammenhang stehenden Vorhaben Grundlage der Prüfung. Kumulationswirkungen und die Erheblichkeit von Immissionen in schutzwürdigen Gebieten werden mit Hilfe von Ausbreitungsrechnungen abgeschätzt.

Einzelfallprüfung im Vorfeld des Bauverfahrens empfehlenswert

Eine Einzelfallprüfung bzw. ein Feststellungsverfahren kann vom Projektwerber, von einer der mitwirkenden Behörden oder der Umweltanwaltschaft beim zuständigen Amt der Landesregierung beantragt werden. Die Entscheidung wird mittels Bescheid bekannt gegeben. Die Durchführung einer Einzelfallprüfung ist auf alle Fälle im Vorfeld des Bauverfahrens empfehlenswert, da durch die Behördenentscheidung Sicherheit über die UVP-Pflicht gegeben ist.
Fallbeispiel  Erweiterung Legehennenhaltung im Grünland : Wie verändern sich die Schwellenwerte? © LK Niederösterreich
Fallbeispiel "Erweiterung Legehennenhaltung im Grünland": Wie verändern sich die Schwellenwerte? © LK Niederösterreich

Beispiel: Legehennenhaltung im Grünland erweitern

Ein Landwirt betreibt derzeit zwei Stallungen für die Haltung von Legehennen mit einer Kapazität von 14.000 und 23.000 Tieren. Die Stallungen befinden sich in der Widmungsart "Grünland Landwirtschaft und Forstwirtschaft“. Aufgrund der steigenden Nachfrage soll nun die Anlage um eine weitere Stallung für rund 23.000 Legehennen erweitert werden. Es befinden sich keine weiteren Tierhaltungsbetriebe in der Umgebung des Bauvorhabens. Die nächstgelegenen Wohnsiedlungen sind 1,5 und 1,8 km entfernt.

Da am Betrieb bereits Geflügelhaltung in einem nennenswerten Umfang betrieben wird, handelt es sich um ein Änderungsvorhaben. Das Vorhaben selbst befindet sich, wie auch der bestehende Betrieb, im "Grünland Landwirtschaft und Forstwirtschaft“ und in einem Umkreis von weniger als 300 Metern befinden sich keine schutzwürdigen Gebiete. Es gelten somit die Schwellenwerte außerhalb schutzwürdiger Gebiete von 48.000 Legehennenplätzen.

Der zukünftige Tierbestand erreicht insgesamt 125% der entsprechenden Schwellenwerte. Da durch die Erweiterung der Anlage der Schwellenwert überschritten wird, besteht die Verpflichtung einer Einzelfallprüfung nach UVP-G 2000.
11 Änderungsvorhaben.jpg © LK Niederösterreich
© LK Niederösterreich

Abklärung im Vorfeld

Damit Genehmigungsverfahren möglichst reibungslos ablaufen, sollte man sich bereits vor der Einreichung umfassend informieren und das Projekt vorab hinsichtlich Emissionen und Immissionen beurteilen lassen. Die LK bietet umfangreiche Beratung zum Thema Bauen und Beurteilung von Emissionen und Immissionen aus Stallungen. Neben einer Entwurfs- oder Einreichplanung kann man das Projekt auch vorab mittels Ausbreitungsprognoserechnung immissionstechnisch abschätzen lassen. Entsprechende Projektunterlagen erleichtern der Behörde die Entscheidung und ersparen so manchen Ärger.

Weitere Fachinformation

  • Brunnensanierung - Tipps über Brunnen und Quellen
  • Quellensanierung - Beispiel 1: Quellfassung auf modernen Stand
  • zum ersten Set
  • zurück zum vorigen Set
  • Seite 3 von 3
  • weiter zum nächsten Set
  • zum letzten Set
12 Artikel | Seite 3 von 3

LK Beratung

  • © Archiv

    Bauen & Technik

    Beratungsangebot der LK Wien nutzen!

Landwirtschaftskammern:

  • Österreich
  • Burgenland
  • Kärnten
  • Niederösterreich
  • Oberösterreich
  • Salzburg
  • Steiermark
  • Tirol
  • Vorarlberg
  • Wien

Weiteres

  • Publikationen
  • Initiativen und Partner

Partner-Services

  • AIZ
  • ARGE Bäuerinnen
  • ARGE Meister
  • Green Care
  • Gutes vom Bauernhof
  • Landjugend Wien
  • Lehrlings- u. Fachausbildungsstelle
  • Lebensqualität Bauernhof
  • Ländliches Fortbildungsinstitut (LFI)
  • Schule am Bauernhof
  • Tiergesundheitsdienst
  • warndienst.lko.at

Über uns

Lk Online © 2025 wien.lko.at

Landwirtschaftskammer Wien
Gumpendorfer Straße 15, 1060 Wien

Telefon: +43 (0)1 587 95 28
E-Mail: office@lk-wien.at

Impressum | Datenschutzerklärung | Barrierefreiheit

  • Newsletter
  • Facebook
Schweinestall © Johannes Spangel/LK Niederösterreich

Bereits vor dem Start des Bauvorhabens sollte die Umweltverträglichkeitsprüfung in die Überlegungen mit einbezogen werden. © Johannes Spangel/LK Niederösterreich

11 Neuvorhaben.jpg © LK Niederösterreich

© LK Niederösterreich

11 ausbreitungsrechnung.jpg © LK Niederösterreich

Ausbreitungsrechnungen sollen zeigen, welche Auswirkung das Bauvorhaben auf die Umgebung hat. © LK Niederösterreich

Fallbeispiel  Erweiterung Legehennenhaltung im Grünland : Wie verändern sich die Schwellenwerte? © LK Niederösterreich

Fallbeispiel "Erweiterung Legehennenhaltung im Grünland": Wie verändern sich die Schwellenwerte? © LK Niederösterreich

11 Änderungsvorhaben.jpg © LK Niederösterreich

© LK Niederösterreich