Verbot von PFAS in Verpackungen für Obst & Gemüse
Die EU Verpackungsverordnung
sieht unter anderem
vor, dass Einwegkunststoffverpackungen
für Obst und Gemüse
ab dem Jahr 2030 verboten
werden. Auf Ebene der EU
Kommission wird derzeit noch
an konkreten Ausnahmeregelungen
gearbeitet.
Darüber hinaus schreibt die Verordnung vor, dass ab dem 12.08.2026 Lebensmittelverpackungen keine PFAS Verbindungen mehr enthalten dürfen bzw. diese nur in sehr geringen, nachweisbaren Mengen vorkommen dürfen. PFAS (Perund Polyfluorierte Alkylsubstanzen) umfassen eine große Gruppe chemischer Stoffe, die in vielen Alltagsanwendungen eingesetzt werden. In der Verpackungsindustrie werden sie beispielsweise bei Papier- und Kartonmaterialien genutzt, um Fett- und Wasserabweisung zu erreichen.
Aktuell bestehen noch offene Fragen bezüglich der Messmethoden. Grundsätzlich sollten Verpackungshersteller mit der Thematik vertraut sein. Die neuen Vorgaben ab August 2026 sind auch deshalb bereits jetzt wichtig, weil viele Betriebe Verpackungen auf Lager haben, die unter Umständen nicht mehr den Anforderungen entsprechen. Für bereits gekaufte oder gelagerte Verpackungen ist zudem keine Übergangsfrist vorgesehen.
Betriebe sollten sich daher von ihren jeweiligen Verpackungsherstellern schriftlich bestätigen lassen, dass die bestellten oder bereits eingesetzten Verpackungen keine PFAS enthalten bzw. die ab August 2026 geltenden Grenzwerte einhalten!
Darüber hinaus schreibt die Verordnung vor, dass ab dem 12.08.2026 Lebensmittelverpackungen keine PFAS Verbindungen mehr enthalten dürfen bzw. diese nur in sehr geringen, nachweisbaren Mengen vorkommen dürfen. PFAS (Perund Polyfluorierte Alkylsubstanzen) umfassen eine große Gruppe chemischer Stoffe, die in vielen Alltagsanwendungen eingesetzt werden. In der Verpackungsindustrie werden sie beispielsweise bei Papier- und Kartonmaterialien genutzt, um Fett- und Wasserabweisung zu erreichen.
Aktuell bestehen noch offene Fragen bezüglich der Messmethoden. Grundsätzlich sollten Verpackungshersteller mit der Thematik vertraut sein. Die neuen Vorgaben ab August 2026 sind auch deshalb bereits jetzt wichtig, weil viele Betriebe Verpackungen auf Lager haben, die unter Umständen nicht mehr den Anforderungen entsprechen. Für bereits gekaufte oder gelagerte Verpackungen ist zudem keine Übergangsfrist vorgesehen.
Betriebe sollten sich daher von ihren jeweiligen Verpackungsherstellern schriftlich bestätigen lassen, dass die bestellten oder bereits eingesetzten Verpackungen keine PFAS enthalten bzw. die ab August 2026 geltenden Grenzwerte einhalten!