Verstärkte Kontrollen von Waagen und Messgeräten in landwirtschaftlichen Betrieben
Die Landwirtschaftskammer Wien weist darauf hin, dass das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen offenbar derzeit vermehrt Waagen und andere Messgeräte in landwirtschaftlichen Betrieben kontrolliert. Diese sogenannten eichpolizeilichen Revisionen dienen der Überprüfung, ob im eichpflichtigen Verkehr ausschließlich geeichte Messgeräte mit gültigem Eichstempel oder Konformitätsbewertungszeichen verwendet werden. Die Kontrollen erfolgen stichprobenartig und in der Regel ohne Vorankündigung. Betriebsinhaber sind verpflichtet, den Prüfern Zutritt zu gewähren, die verwendeten Messgeräte vorzulegen und notwendige Auskünfte zu erteilen.
Ziel der Revision ist es, die korrekte Verwendung von Messgeräten sicherzustellen, die Einhaltung der gesetzlichen Nacheichfristen zu kontrollieren und nicht zulässige Geräte aus dem Verkehr zu ziehen.
Da die Genauigkeit von Messgeräten mit der Zeit nachlassen kann, müssen diese regelmäßig (alle 2 Jahre) überprüft und nachgeeicht werden. Die Eichung von Messgeräten muss durch eine zugelassene bzw. ermächtigte Firma als „Eichstelle“ erfolgen z.B. durch die Herstellerfirma.
Ziel der Revision ist es, die korrekte Verwendung von Messgeräten sicherzustellen, die Einhaltung der gesetzlichen Nacheichfristen zu kontrollieren und nicht zulässige Geräte aus dem Verkehr zu ziehen.
Da die Genauigkeit von Messgeräten mit der Zeit nachlassen kann, müssen diese regelmäßig (alle 2 Jahre) überprüft und nachgeeicht werden. Die Eichung von Messgeräten muss durch eine zugelassene bzw. ermächtigte Firma als „Eichstelle“ erfolgen z.B. durch die Herstellerfirma.
Regelmäßige Überprüfung notwendig
Betriebe sollten daher regelmäßig überprüfen, ob ihre im eichpflichtigen Verkehr (also im Rechts- und Geschäftsverkehr) eingesetzten Waagen und Messgeräte über eine gültige Eichung verfügen. Zum eichpflichtigen Verkehr zählen Waagen und andere Messgeräte, sobald ihr Messwert als Grundlage für Preise, Gebühren, Steuern oder gesundheitliche Entscheidungen dient. Besonders wichtig ist die Einhaltung der vorgeschriebenen Nacheichfristen. Zudem müssen die Geräte ordnungsgemäß verwendet und in einem Zustand gehalten werden, der eine korrekte Messung gewährleistet. Da Kontrollen unangekündigt erfolgen können, empfiehlt es sich, Unterlagen zur Eichung sowie die verwendeten Messgeräte jederzeit griffbereit zu haben. So können Beanstandungen und mögliche Verwaltungsstrafen vermieden werden.