Pflanzenschutzmittelaufzeichnungen – Neuerungen für Biobetriebe
Diese neuen Vorgaben umfassen auch alle Pflanzenschutzmittel mit Pflanzenschutzmittelregisternummer sowie Nützlinge, die Biobetriebe laut Betriebsmittelkatalog einsetzen dürfen. Die Dokumentation hat unverzüglich zu erfolgen, dies wird als innerhalb von drei bis fünf Tagen nach der Anwendung verstanden. Zusätzlich zu den bisherigen Angaben sind u.a. EPPO-Code, BBCH-Stadium (wenn erforderlich), PSM-Registernummer, gegebenenfalls die Uhrzeit der Anwendung sowie eine georeferenzierte Flächenangabe zu dokumentieren.
Alle für diese Aufzeichnungen relevanten Informationen sowie die Aufzeichnungstools befinden sich unter folgendem Link:
LK OÖ unterstützt bei neuen Pflanzenschutzaufzeichnungen | Landwirtschaftskammer Oberösterreich
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LK OÖ unterstützt bei neuen Pflanzenschutzaufzeichnungen | Landwirtschaftskammer Oberösterreich