Weinbau Pflanzrechte
Verlängerung der Geltungsdauer
Die Geltungsdauer der im Jahr 2020 auslaufenden Genehmigungen für Neuauspflanzungen und Wiederbepflanzungen wurde um 12 Monate verlängert und endet am 04. Mai 2021.
Dies betrifft jene Betriebe, die bereits vor mehreren Jahren ihren Bescheid mit der Erlaubnis zur Auspflanzung von Reben erhalten haben, bis dato aber diese Auspflanzungen nicht durchgeführt haben und diese heuer auch nicht durchführen werden.
Notwendig ist jedoch eine Meldung an die katasterführende Stelle, dh in Wien die MA 58 bis zum 31. Dezember 2020, um keine Verwaltungssanktionen verhängt zu bekommen.
Dies betrifft jene Betriebe, die bereits vor mehreren Jahren ihren Bescheid mit der Erlaubnis zur Auspflanzung von Reben erhalten haben, bis dato aber diese Auspflanzungen nicht durchgeführt haben und diese heuer auch nicht durchführen werden.
Notwendig ist jedoch eine Meldung an die katasterführende Stelle, dh in Wien die MA 58 bis zum 31. Dezember 2020, um keine Verwaltungssanktionen verhängt zu bekommen.