Wertsicherung bei landwirtschaftlichen Pachtverträgen
Durch die aktuellen Schwankungen des Geldwertes, verliert der Pachtzins in den meisten Fällen an realer Kaufkraft. Konnten vor gut einem Jahr laut Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie für hundert Euro noch rund 84 Liter Diesel gekauft werden, so sind es aktuell deutlich weniger. Um solche oder ähnliche Preisschwankungen abzufedern, sollte insbesondere bei langfristigen Pachtverträgen eine Wertsicherung vereinbart werden.
Verbraucherpreisindex
Der wohl bekannteste Index zur Wertsicherung sowie zur Messung der Inflation ist der Verbraucherpreisindex, kurz VPI. Der Berechnung des VPI liegt ein Warenkorb zugrunde, der typische Güter und Dienstleistungen des allgemeinen Bedarfs enthält. Land- und forstwirtschaftliche Faktoren sind darin nur bedingt berücksichtigt, weshalb von einer ausschließlichen Anwendung des VPI in land- und forstwirtschaftlichen Pachtverträgen abgeraten wird.
Agrarpreisindex
Der Agrarpreisindex, kurz API, stellt die Veränderung der Preise für land- und forstwirtschaftliche Erzeugnisse, Betriebsmittel- und Investitionsausgaben dar. Im Gegensatz zum EU-Agrarpreisindex, welcher ausschließlich auf landwirtschaftliche Erzeugnisse abstellt und statistischen Zwecken dient, werden beim nationalen Agrarpreisindex auch die Forstwirtschaft sowie die öffentlichen Gelder berücksichtigt. Aus diesem Grund wird, zur Absicherung von Pachtverträgen, ganz konkret der nationale Jahreswert des Agrarpreisindex für „Land- und forstwirtschaftliche Erzeugnisse und öffentliche Gelder“ empfohlen. Dieser wird von der Statistik Austria als Quartals- beziehungsweise Jahreswert erstellt und veröffentlicht.
Anwendung
Für Wertanpassungen sind die Indexwerte zweier Jahre gegenüberzustellen. Zu beachten ist, dass immer Indexwerte derselben Preisbasis und desselben Zeitraums zueinander in Relation gesetzt werden. Bei neuen Pachtverträgen ist aktuell die Basis API 2015=100 zugrunde zu legen. Die Indexwerte auf älterer Preisbasis werden zurückgerechnet und in verketteter Form weitergeführt.
Mischindex
Können sich die Parteien nicht auf einen Index einigen, kann auch das arithmetische Mittel oder ein anderes Verhältnis zwischen Agrar- und Verbraucherpreisindex gewählt werden. Dabei ist für die Pächter meist eine Wertsicherung auf Basis des Agrarpreisindex die vorteilhaftere Variante, für die Verpächter eine solche auf Basis des Verbraucherpreisindex. Von der Verwendung anderer Indizes (z.B.: Baukostenindex) oder von Einzelpreisen (z.B.: Milchpreis oder Mahlweizenpreis) wird abgeraten. Diese Indizes können sich sehr einseitig entwickeln oder mit starken Schwankungen verbunden sein, was zu unverhältnismäßigen Belastungen einer
Partei führt.