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Zweite Auszahlung der ÖPUL Prämie für das Antragsjahr 2025

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30.06.2026 | von Ing. Philipp Prock

Mitteilungen und Bescheide genau prüfen!

Euroscheine.jpg.jpg © Archiv
Bereits am 18. Dezember 2025 erfolgte die Hauptauszahlung für das ÖPUL, die Ausgleichszulage für benachteiligte Gebiete sowie die Direktzahlungen für das Antragsjahr 2025. Dabei wurden für ÖPUL- und AZ-Betriebe 75 Prozent der voraussichtlich zustehenden Förderbeträge ausbezahlt.
 
Die nunmehrige Auszahlung umfasst insbesondere die Restzahlung der verbleibenden 25 Prozent für das Antragsjahr 2025. Darüber hinaus wird im Rahmen des ÖPUL die Prämie für die Maßnahme “Begrünung von Ackerflächen - Zwischenfruchtanbau“ für den Zeitraum Sommer/Herbst 2025 ausbezahlt.
 
Die Auszahlung der ÖPUL Restzahlung erfolgte am 29. Juni 2026. Zeitgleich erfolgte auch die Restzahlung der Ausgleichszahlung für benachteiligte Gebiete (AZ) sowie der Direktzahlung (Basiszahlung) sofern sich durch die Neuberechnung ein anderer Auszahlungsbetrag im Vergleich zur Dezemberauszahlung ergeben hat.
 
Zusätzlich wurden vorangegangene Antragsjahre bei ÖPUL, Ausgleichszulage und Direktzahlungen neu berechnet. Dabei sind Ergebnisse aus Vor-Ort-Kontrollen sowie aus Einsprüchen oder Beschwerden eingeflossen.

Erstmalig „Vertrag kommt nicht zustande“

Bei einigen Betrieben werden im Zuge der 2. Mitteilung für das Antragsjahr 2025 beantragte Maßnahmen für das Antragsjahr 2025 erstmalig als nicht gültig begründet ausgewiesen. Sollten bei diesen Betrieben im Antragsjahr 2026 die Mindestteilnahmebedingungen für die betroffene Maßnahme erfüllt werden können, würden diese Betriebe für die betroffene Maßnahme auch für das Antragsjahr 2026 keine Prämie erhalten, wenn keine fristgerechte Anmeldung im Mehrfachantrag 2026 bis spätestens am 31. Dezember 2025 vorgenommen wurde.

Davon betroffene Betriebe können binnen 14 Tagen ab Erhalt der Mitteilung eine Korrektur des Mehrfachantrages 2026 mit erneuter Beantragung der betroffenen Maßnahme vornehmen. Zusätzlich ist ein Einspruch mit ausreichender Begründung gegen die zweite Mitteilung für 2025 zu übermitteln, damit die verspätete Maßnahmenanmeldung 2026 nach Überprüfung durch die AMA als fristgerecht für das Antragsjahr 2026 anerkannt werden kann.

Mitteilungen und Bescheide werden zeitgleich versendet

Die Mitteilungen und Bescheide zu den Abrechnungen wurden zeitgleich mit der Auszahlung am 29. Juni 2026 versendet. Darin wird für jeden Betrieb nachvollziehbar dargestellt, wie sich die jeweiligen Auszahlungsbeträge zusammensetzen und berechnen. Die AMA weist darauf hin, dass allfällige Beschwerde- und Einspruchsfristen mit der Zustellung der Bescheide beziehungsweise Mitteilungen zu laufen beginnen.

Informationen online abrufbar

Die Auszahlungsbescheide und Mitteilungen stehen zwei bis drei Tage nach dem Versand betriebsbezogen unter www.eama.at im Bereich “eArchiv“ zur Verfügung. Darüber hinaus können Betriebe im Register “Flächen“ den detaillierten ÖPUL-Abrechnungsreport sowie im Register “Kundendaten“ den aktuellen Stand ihres AMA-Förderkontos einsehen.
 
Für Fragen zur Auszahlung steht die AMA-Telefonhotline unter 050 3151 99 zur Verfügung.
Förderlogo Green Care 2025.jpg © LK Wien
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