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Zwischenfruchtanbau 2025

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09.07.2025 | von Ing. Clemens Hofbauer, ABL und Dr. Josef Wasner

Begrünungsvarianten richtig beantragen und anbauen. Hier alle Infos, Fristen und Anbauvorgaben zusammengefasst.

blühende_Begrünung_Sonnenblume_Phacelia_Okt_2023_NÖ_Nähe_Kröllendorf_Kerschbaumer.jpg © Elisabeth Kerschbaumer/LK Niederösterreich
© Elisabeth Kerschbaumer/LK Niederösterreich

Die Hintergründe

Teilnehmer an der ÖPUL-Maßnahme "Begrünung von Ackerflächen - Zwischenfruchtanbau" können sieben frei wählbare Begrünungsvarianten jährlich über den MFA beantragen. Ab 2025 gibt es Neuerungen bei der Variante 1.
Checklist.jpg © LK Niederösterreich
© LK Niederösterreich

Variantenwahl

Die Wahl der passenden Begrünungsvariante hängt von Fruchtfolge, Anlageterminen und betrieblicher Ausrichtung ab. Die Varianten 2, 4, 5 und 6 sind als Begrünungen über den Winter konzipiert. Nach diesen kann bei der Folgekultur mit Anbau im Frühjahr 2026 bei erosionsgefährdeten Kulturen im Rahmen der Maßnahme "Erosionsschutz Acker" Mulch- oder Direktsaat im MFA 2026 beantragt und umgesetzt werden.

Variante 3 ist vor allem für Betriebe gedacht, die Begrünungen noch vor dem Winter einarbeiten möchten.
Bei der Variante 7 handelt es sich um keine herkömmliche Zwischenfruchtbegrünung, sondern um eine Begleitsaat zu Raps mit Anbau im Herbst 2025. Trotzdem ist sie, gleich wie die anderen Varianten, bereits im MFA 2025 zu beantragen. Die Variante 1 ist eine Begrünung über den Sommer - hier gibt es ab 2025 einige Änderungen (siehe Kasten).
Begrünung.jpg © LK Niederösterreich
© LK Niederösterreich

Über den Mehrfachantrag beantragen

Wurden bisher im MFA 2025 noch keine Varianten beantragt oder sollen noch weitere Begrünungen nachgemeldet werden, gelten die folgenden spätesten Beantragungstermine:
  • 31. August für die Varianten 1, 2 und 3
  • 30. September für die Varianten 4, 5, 6 und 7
Auch Varianten-Änderungen sind bis zu diesen Terminen möglich, wobei die dazugehörige MFA-Korrektur vor dem Anlagetermin der bisher beantragten Begrünung gemacht werden muss. 

Beispiel

Eine geplante Variante 3 kann nicht bis 20. August angelegt werden. Ein Wechsel, auf zum Beispiel Variante 4, muss bis spätestens 20. August bekannt gegeben werden, um Sanktionen bei einer möglichen Vor-Ort-Kontrolle zu vermeiden. Begrünungen abmelden oder verkleinern kann man jederzeit und auch nach dem 30. September. 

Beispiel

Beispiel: eine beantrage Variante 4 wird irrtümlich schon im November umgebrochen - eine Abmeldung ist hier zulässig und notwendig. Mindestens ein Schlag muss mit einer Begrünungsvariante beantragt sein, damit die Maßnahme erhalten bleibt.

Kontrolle & Monitoring

Nur flächendeckende Begrünungen sind prämienfähig. Seit 2023 erfolgt die Kontrolle aller beantragten Begrünungen satellitengestützt, mittels Flächenmonitoring. Somit ist auch nach dem ordnungsgemäßen Anbau zu kontrollieren, ob sich die Begrünungen zufriedenstellend entwickeln. Bei beginnendem Schädlingsfraß, frühen Frostereignissen oder anderen Situationen aufgrund derer die Flächendeckung eventuell nicht erreicht wird, sind Fotos vom aufgelaufenen Begrünungsbestand empfehlenswert. Diese können bei späteren Abfragen durch das Flächenmonitoring hilfreich sein. Die Fotos müssen am besten georeferenziert oder zumindest eindeutig zuordenbar sein. Alternativ können Fotos auch über die AMA-MFA-Fotos-App am Schlag als Initiativauftrag hinterlegt werden.

Variante 1 - flexibler Anbau ab 2025

Im Rahmen einer Überarbeitung der ÖPUL-Sonderrichtlinie wurden auch die Bestimmungen der Variante 1 geändert. Ab 2025 gelten hier keine fixen Termine für Anbau und Umbruch, sondern eine Mindestbegrünungszeit von 70 Tagen. Es gelten folgende Auflagen: 
  • Spätester Anbau: 10. August
    • Spätestens zu diesem Zeitpunkt muss angebaut werden. Unter Einhaltung der 70 Tage ist hier ein Umbruch ab 19. Oktober zulässig
  • Frühester Umbruch 15. September
    • Egal wie früh die Variante 1 angebaut wird, vor 15. September ist kein Umbruch zulässig. Für einen Umbruch ab 15. September muss bereits am 7. Juli angebaut sein, um die 70 Tage einzuhalten. 
  • Befahrungsverbot bis 14.September
Die Saatgutvorgabe von mindestens fünf insektenblütigen Mischungspartnern aus mindestens zwei Familien bleibt unverändert. Ebenso der verpflichtende Anbau einer Folgekultur im Herbst. Durch den flexiblen Zeitraum ist die Variante nun in zusätzlichen Kulturabfolgen eine Option. Eine Aufzeichnung des Anbau- und Umbruchtermins ist nicht zwingend notwendig. Der Mindestbegrünungszeitraum wird mittels Satelliten-Monitoring überwacht. 

Anbautermin an die Bedingungen anpassen

Begrünungen leisten einen wichtigen Beitrag für den Erhalt der Bodenfruchtbarkeit. Dies funktioniert unter anderem durch die Bildung von Biomasse, die auf den ersten Blick oberirdisch zu erkennen ist. Der Aufwuchs bedeckt den Boden und ist Ort der Photosynthese. Genauso wichtig ist die Entwicklung der Wurzel. Sie durchdringt und lockert den Boden, erschließt Nährstoffe und liefert wichtige Nahrung für das Bodenleben. Eine Voraussetzung für das Funktionieren dieses Kreislaufes ist sehr wichtig: Zeit.

Je nach Zeitpunkt unterschiedliche Faktoren beachten

Je länger die Vegetationszeit, desto mehr leisten die Begrünungspflanzen. Den Zeitraum kann man mit langsam oder nicht abfrostenden Kulturen verlängern. Das bedeutet aber einen erhöhten Bearbeitungsaufwand im Frühjahr oder einen höheren Wasserverbrauch. Damit bleibt noch die Möglichkeit früher anzubauen, wobei man auch hier einige Faktoren beachten muss. Nicht immer steht gleich nach der Ernte ausreichend Bodenwasser zur Verfügung, damit das Saatgut keimt und die Begrünungspflanzen wachsen können. Unter solchen Verhältnissen oder bei längeren Hitzeperioden kann es sinnvoll sein, einige Zeit abzuwarten und erst unter passenden Bedingungen anzubauen. So kann sich ein massereicher und dichter Begrünungsbestand entwickeln, der auch Unkräuter und Ausfallkulturen unterdrückt.

Etwas Spielraum ist gegeben

Als Kompromiss kann man den Anbauzeitpunkt auf einen Termin verschieben, zu dem immer noch gute Begrünungsbestände etabliert werden können und zugleich Unkräutern bekämpft oder der Drahtwurmbesatzes verringert wird. Die Variante 1 bietet nun ohnehin einen gewissen Spielraum. Bei anderen beantragten Varianten muss man gegebenenfalls auf spätere Begrünungsvarianten ausweichen. Beachten Sie hier die Fristen für Beantragung und Korrekturen.
https://www.youtube.com/watch?v=a9vc4ZA263s
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