Übertragungsarten des ASP-Virus
Kann das Virus via Silage oder Futtermittel übertragen werden?
Eine Einschleppung der ASP über Futtermittel, die in ASP-betroffenen Ländern bzw. die in, nach einem ASP-Ausbruch eingerichteten Sperrzonen in Österreich, geerntet werden, ist theoretisch möglich. Die tatsächliche Gefahr ist allerdings schwierig zu beurteilen und hängt von vielen Faktoren ab. Die Stabilität des ASP Virus ist – je nach Futtermittel, Transportbedingungen und Lagerbedingungen – sehr unterschiedlich. Da bei der Silierung pH-Werte von unter 4 erreicht werden, wird das Virus durch die Silierung rasch inaktiviert. In Getreidekörnern, die bei etwa 15°C gelagert wurden, konnte nach etwa einem Monat kein ASP-Virus mehr nachgewiesen werden. Im Rahmen einer anderen Studie konnte das ASP-Virus bereits nach zwei Stunden Trocknungszeit bei Raumtemperatur in diversen Getreidearten unschädlich gemacht werden. Um das Risiko einer Übertragung zu minimieren, sollten die Futtermittel entweder so behandelt werden, dass das ASP-Virus unschädlich gemacht wurde oder mindestens 30 Tage wildschweinsicher gelagert werden. Die größte Gefahr für einen ASP Eintrag in einen Betrieb geht nach wie vor vom direkten Kontakt der Hausschweine zu Wildschweinen und dem Verfüttern virushaltiger Lebensmittel aus.
Welche Rolle spielen Stroh und Heu, Stroh- bzw. Heupellets oder organisches Beschäftigungsmaterial bei der Übertragung der ASP?
In von der ASP betroffenen Gebieten kann Stroh oder Gras theoretisch durch Wildschweinkadaver im Feld oder deren Ausscheidungen mit dem Virus belastet werden. In so einem Fall darf frisches Gras bzw. Grünfutter nur verfüttert werden, wenn es so behandelt wurde, dass das Virus inaktiviert wurde oder mindestens 30 Tage vor der Verfütterung wildschweinsicher gelagert wurde. Auch Stroh darf aus solchen Gebieten weiterhin genutzt werden, wenn es so behandelt wurde, dass das ASP-Virus inaktiviert wurde oder mindestens 90 Tage vor der Verwendung wildschweinsicher gelagert wurde. Das ASP-Virus kann beispielsweise mit einer Hitzebehandlung über mindestens 30 Minuten bei 70°C unschädlich gemacht werden. Das Risiko einer Übertragung nach Lagerung des Strohs bzw. Heus ist zwar als sehr gering einzustufen, kann aber nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Daher sollte idealerweise kein Stroh bzw. Heu aus Gebieten verwendet werden, in denen die ASP im Wildschweinbestand vorkommt. Das Risiko eines Viruseintrags in den Bestand über pelletierte Futtermittel ist, aufgrund des thermischen Herstellungsprozesses, geringer. Allerdings sind die Zeiten während des Herstellungsprozess, in denen hohe Temperaturen erreicht werden sehr kurz, daher kann ein gewisses Restrisiko nicht zur Gänze ausgeschlossen werden. Das Risiko des Eintrags der ASP in den Betrieb über organisches Beschäftigungsmaterial auf Holzbasis ist als äußerst gering einzustufen und vernachlässigbar.
Wie sollen Futtermittel gelagert werden, um das Risiko einer Übertragung der ASP zu minimieren?
Die Schweinegesundheitsverordnung schreibt vor, dass der Betriebsinhaber bzw. die Betriebsinhaberin sicherstellen muss, dass Futter und Einstreu am Betrieb vor Wildschweinen geschützt gelagert werden. Dies gilt für eine Betriebsgröße ab 30 Mastschweinen bzw. 5 Zuchtsauen. Die wildschweinsichere Lagerung kann durch unterschiedliche Maßnahmen gewährleistet werden. Wenn die Futtermittel in Hochsilos oder geschlossenen Gebäuden gelagert werden können, ist dies ausreichend zum Schutz vor Wildschweinen. Ist das nicht möglich, kann beispielsweise auch der gesamte Betrieb umzäunt werden. Die Umzäunung sollte eine Mindesthöhe von 1,50 m aufweisen und im Boden eingegraben bzw. durch Bodenanker oder eine Stromlitze gesichert werden, um ein Untergraben durch Wildschweine zu verhindern.
Wie wahrscheinlich eine Übertragung durch kontaminierte Futtermittel ist, ist noch nicht abschließend geklärt (siehe Punkt „Kann das Virus via Silage oder Futtermittel übertragen werden? Und „Welche Rolle spielen Stroh und Heu, Stroh- bzw. Heupellets oder organisches Beschäftigungsmaterial bei der Übertragung der ASP?“) – die relevantesten Übertragungswege bleiben der direkte Kontakt eines infizierten Wildschweins zum Hausschwein und die Übertragung über den Menschen durch z.B. Fütterung virushaltiger Lebensmittelabfälle.
Weiterführende Informationen zur Umsetzung der Schweinegesundheitsverordnung finden Sie im Handbuch der Schweinegesundheitskommission.
Wie wahrscheinlich eine Übertragung durch kontaminierte Futtermittel ist, ist noch nicht abschließend geklärt (siehe Punkt „Kann das Virus via Silage oder Futtermittel übertragen werden? Und „Welche Rolle spielen Stroh und Heu, Stroh- bzw. Heupellets oder organisches Beschäftigungsmaterial bei der Übertragung der ASP?“) – die relevantesten Übertragungswege bleiben der direkte Kontakt eines infizierten Wildschweins zum Hausschwein und die Übertragung über den Menschen durch z.B. Fütterung virushaltiger Lebensmittelabfälle.
Weiterführende Informationen zur Umsetzung der Schweinegesundheitsverordnung finden Sie im Handbuch der Schweinegesundheitskommission.
Welche Rolle spielen Fleisch-/Aasfresser oder Krähen bei der Übertragung?
Es gibt keine Hinweise darauf, dass diese Tiere (z.B. Fuchs, Wolf, Marder, Vögel,..) eine relevante Rolle bei der Übertragung von ASP spielen. Eine Verschleppung virushaltiger Kadaverteile, Kontamination des Fells/Gefieders) für Raubtiere und Aasfresser (Säuger, Vögel etc.) kann zwar nicht ausgeschlossen werden, eine Vermehrung des Virus findet in bzw. auf diesen Tieren aber nicht statt. Eine Untersuchung an Wölfen, die an ASP-positiven Kadavern gefressen hatten, legt nahe, dass das Virus die Passage durch den Verdauungstrakt der Raubtiere nicht übersteht, und die Wölfe sowie andere Aasfresser somit möglicherweise sogar eine positive Rolle bei der „Entsorgung“ ASP-positiver Kadaver spielen könnten.
Welche Rolle spielen Insekten (z.B. Stallfliegen) und Schadnager bei der Übertragung?
Derzeit gibt es keine Hinweise, dass Insekten eine relevante Rolle bei der Übertragung der ASP spielen. Bei Wadenstechern, die Blut saugen, wurde zumindest experimentell die Möglichkeit einer Übertragung von ASP-Virus nachgewiesen, ob dieser Weg auch außerhalb von Versuchsanordnungen bedeutsam ist, ist jedoch unbekannt. Aus grundsätzlichen Hygieneanforderungen ist eine regelmäßige Bekämpfung jedoch sinnvoll.