Aktuelle Information zur Maul- und Klauenseuche
Die Maul- und Klauenseuche (MKS) ist eine hochansteckende Tierseuche. Der Schutz unserer bäuerlichen Familienbetriebe und ihrer Tiere hat zu jedem Zeitpunkt oberste Priorität. Daher wurden in Österreich unmittelbar nach Bekanntwerden des ersten MKS-Falles in Grenznähe zu Österreich die staatlichen Krisenmechanismen aktiviert und ein umfassendes Maßnahmenpaket beschlossen.
Seit 17. April 2025 (letzter Ausbruch in Ungarn) gibt es keine weiteren Ausbrüche von MKS in unseren Nachbarländern. In Österreich gibt es bis heute keinen MKS-Fall. Die europäischen Vorgaben hinsichtlich der Maßnahmen um die Ausbruchsbetriebe sind teilweise bereits ausgelaufen bzw. treten in der kommenden Woche außer Kraft.
Deshalb gilt es nun auch in Österreich die rechtlich notwendigen Änderungen vorzunehmen. Mit Ablauf des 20. Mai 2025 wird die erweiterte Sperrzone vollständig aufgehoben. Damit entfallen sämtliche Maßnahmen dieser Zonen – einschließlich Sperren kleiner Grenzübergänge und Importverbote.
Dennoch besteht ein Risiko für Ausbrüche der MKS. Deshalb gelten auch weiterhin Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen zum Schutz der bäuerlichen Familienbetriebe und ihrer Tiere.
Seit 17. April 2025 (letzter Ausbruch in Ungarn) gibt es keine weiteren Ausbrüche von MKS in unseren Nachbarländern. In Österreich gibt es bis heute keinen MKS-Fall. Die europäischen Vorgaben hinsichtlich der Maßnahmen um die Ausbruchsbetriebe sind teilweise bereits ausgelaufen bzw. treten in der kommenden Woche außer Kraft.
Deshalb gilt es nun auch in Österreich die rechtlich notwendigen Änderungen vorzunehmen. Mit Ablauf des 20. Mai 2025 wird die erweiterte Sperrzone vollständig aufgehoben. Damit entfallen sämtliche Maßnahmen dieser Zonen – einschließlich Sperren kleiner Grenzübergänge und Importverbote.
Dennoch besteht ein Risiko für Ausbrüche der MKS. Deshalb gelten auch weiterhin Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen zum Schutz der bäuerlichen Familienbetriebe und ihrer Tiere.
Ab 21. Mai 2025 geltende risikominimierende Maßnahmen in Österreich:
- Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen für jeden Betrieb
- Verpflichtende Risikoabschätzungen in Hinblick auf die Verbreitung von Tierkrankheiten (Checkliste).
- Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen für Transporteure und Wirtschaftstreibende
- Transportunternehmen müssen entsprechende Hygienestandards einhalten.
- Wirtschaftstreibende, die im Rahmen ihrer Tätigkeit regelmäßig Kontakt zu betriebsfremden Tieren haben oder fremde Stallungen betreten, müssen eine Risikoabschätzung in Hinblick auf die Verbreitung von Tierkrankheiten vornehmen.
- Auf Messen, Märkten, Tierschauen von Tieren gelisteter Arten sind strenge Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen einzuhalten. Im Rahmen von Biosicherheitskonzepten sind geeignete Maßnahmen zur Prävention der Einschleppung der MKS vorzusehen.
- Verbringungsverbot aus der Sperrzone in Ungarn
- Die letzte verbleibende Sperrzone in Ungarn (Ausbruch am 17. April 2025) bleibt bis zum Ablauf des 30. Mai 2025 aufrecht. Bis dahin bleibt auch das Einfuhrverbot für lebende Tiere empfänglicher Arten, frisches Fleisch und Rohmilch, Gülle und Stallmist, Wildbret, Wild in der Decke sowie Jagdtrophäen aus dieser Sperrzone aufrecht.
- Es gelten bis zum 30. Mai 2025 weiterhin strenge Biosicherheitsvorgaben für die Einfuhr von Klauentieren aus nachweislich MKS-freien Gebieten in Ungarn, darunter ein negativer PCR- und ein negativer ELISA-Test, Quarantänepflichten sowie umfassende Hygienemaßnahmen für (Schlacht-) Betriebe und Transportunternehmen.
- Die Behörden sind ermächtigt, weiterhin Kontrollen dieser Einfuhrverbote an den Grenzübergängen durchzuführen
Weiterführende Informationen:
- Aktuelle Informationen zur Tierseuchen-Situation: www.verbrauchergesundheit.gv.at/tiere/krankheiten/mks.html
- Checklisten zur Risikoabschätzung finden sich in den Biosicherheitsbroschüren des LFI: www.verbrauchergesundheit.gv.at/tiere/MKS_Merkblatt.html