Aktuelle Pflanzenschutzinformationen Nr. 24/2024
Pflanzen des Gefleckten Schierling sind heuer vermehrt in Biodiversitätsflächen zu finden. Wahrscheinlich waren sie in einer Saatgutmischung der Saatbau Linz (Biodiversität Öpul 2023, Diversitätsmischung Öpul 2023, Waidmanns Dank; bisher gab es Probleme mit den Chargennummern: A2UR464/06, A2UR465/06.). Die Pflanze ist in allen Teilen (besonders die grünen Samen) stark giftig, besonders in den Samen befindet sich das Gift Coniin. Bei Kontakt mit der Haut können schmerzhafte Brandblasen entstehen. Pflanzen dürfen nicht verfüttert werden, die Tiere können verenden. Auch hier gibt es einen Fachartikel dazu.
Empfehlung an Landwirte
Nach Rücksprache mit der AGES in Wien können wir folgende Empfehlung abgeben:
Um das Aussamen zu verhindern sollen die Pflanzen, solange die Samen nicht reif und noch grün sind, gehäckselt werden. Die Wurzel stirbt in der Folge ab. Die Samen sind reif, wenn sie braun gefärbt und trocken sind.
Der Gefleckte Schierling ist eine zweijährige Pflanze, d.h. heuer blühende Pflanzen sterben mit aber auch ohne Häckseln im Herbst ab. Die reifen Samen sind leider im Boden viele Jahr (Jahrzehnte) lebensfähig.
Treten nur Einzelpflanzen auf so sollen diese mit Ganzkörperschutz ausgegraben und entsorgt werden. Schon bisher war es erlaubt, bis zu 25 % der Biodiversitätsfläche vor dem 1. August zu häckseln. Die Erlaubnis zum Häckseln von größeren Biodiversitäts-Flächen wurde auf Ersuchen der Landwirtschaftskammer OÖ vom Landwirtschaftsministerium freigegeben. Dazu müssen Landwirte Nachweise (Fotos, etc.) für eine AMA Kontrolle am Betrieb aufbewahren. Eine AMA Meldung ist jedoch nicht erforderlich.
Um das Aussamen zu verhindern sollen die Pflanzen, solange die Samen nicht reif und noch grün sind, gehäckselt werden. Die Wurzel stirbt in der Folge ab. Die Samen sind reif, wenn sie braun gefärbt und trocken sind.
Der Gefleckte Schierling ist eine zweijährige Pflanze, d.h. heuer blühende Pflanzen sterben mit aber auch ohne Häckseln im Herbst ab. Die reifen Samen sind leider im Boden viele Jahr (Jahrzehnte) lebensfähig.
Treten nur Einzelpflanzen auf so sollen diese mit Ganzkörperschutz ausgegraben und entsorgt werden. Schon bisher war es erlaubt, bis zu 25 % der Biodiversitätsfläche vor dem 1. August zu häckseln. Die Erlaubnis zum Häckseln von größeren Biodiversitäts-Flächen wurde auf Ersuchen der Landwirtschaftskammer OÖ vom Landwirtschaftsministerium freigegeben. Dazu müssen Landwirte Nachweise (Fotos, etc.) für eine AMA Kontrolle am Betrieb aufbewahren. Eine AMA Meldung ist jedoch nicht erforderlich.
Pflanzen mit reifen, braunen Samen sollen abgeschnitten/abgemäht und in einer Verbrennungsanlage oder in einer gut funktionierenden, langsam arbeitenden Biogasanlage entsorgt werden. Größere Mengen können in Müllverbrennungsanlagen entsorgt werden. Eine Kompostierung bzw. eine Entsorgung über eine Biogasanlage wird bei Pflanzen mit braunen Samen nicht empfohlen, da nicht garantiert ist, dass reife Samen vollständig zerstört werden.
Den Bestand selbst und die Arbeiten zur Entfernung sollen mit Fotos dokumentiert werden. Auch die dazu nötige Arbeitszeit soll niedergeschrieben werden. Betroffene Landwirte, die eine Biodiversitätsmischung der Saatbau angebaut haben sollen sich mit der Genossenschaft in Verbindung setzen, diese wird sich um eine einzelbetriebliche Lösung bemühen.
Betriebe mit Urlaub am Bauernhof, Schule am Bauernhof bzw. bei Ferienaktionen mit Schülern sollen ihre Gäste auf die Problematik hinweisen – die Pflanzen dürfen nicht berührt werden.
Sollten Sie weitere Informationen benötigen, können Sie sich mit der Abteilung Pflanzenbau 050 6902 1414 (pflanzenbau@lk-ooe.at) in Verbindung setzen.
Den Bestand selbst und die Arbeiten zur Entfernung sollen mit Fotos dokumentiert werden. Auch die dazu nötige Arbeitszeit soll niedergeschrieben werden. Betroffene Landwirte, die eine Biodiversitätsmischung der Saatbau angebaut haben sollen sich mit der Genossenschaft in Verbindung setzen, diese wird sich um eine einzelbetriebliche Lösung bemühen.
Betriebe mit Urlaub am Bauernhof, Schule am Bauernhof bzw. bei Ferienaktionen mit Schülern sollen ihre Gäste auf die Problematik hinweisen – die Pflanzen dürfen nicht berührt werden.
Sollten Sie weitere Informationen benötigen, können Sie sich mit der Abteilung Pflanzenbau 050 6902 1414 (pflanzenbau@lk-ooe.at) in Verbindung setzen.
Virusbefallene Wintergerste – Saatgut ist nicht betroffen
Im heurigen Jahr war in vielen Wintergerstenbeständen das Gelbverzwergungsvirus feststelbar. Die Krankheit ist weder boden- noch samenbürtig. Das frisch geerntete Saatgut kann, wenn Gesundheitsstatus, Keimfähigkeit und Triebkraft in Ordnung sind, angebaut werden. Das Virus wird ausschließlich über Blattläuse bzw. bei Weizen auch über Zikaden übertragen. Vorbeugend wird empfohlen den Saatzeitpunkt von Gerste auf Anfang Oktober zu verlegen und wenn Befall mit Blattläusen festgestellt wird, rechtzeitig eine Behandlung durchzuführen.
Winterweizen
Dort wo Weizenpflanzen vorzeitig zur Gänze weiß wurden und vorzeitig abgestorben sind, liegt der Verdacht nahe, dass eine Wurzelkrankheit die Ursache war. Jetzt siedeln sich auf diesen Pflanzen Schwärzepilze an. Sind nur Teil der Ähre abgestorben, so deutet das auf einen Befall mit Ährenfusarium hin, dieser hätte durch einen gezielten Fungizideinsatz in der Blüte des Weizens verhindert werden können. Auf im Labor untersuchten Pflanzen wurde die Schwarzbeinigkeit festgestellt. Befallene Pflanzen sterben frühzeitig zur Gänze ab, die Pflanzen lassen sich leicht aus dem Boden ziehen und die Wurzeln bzw. der Wurzelhals sind dunkel bis schwarz verfärbt. Warme, feuchte Herbst- und Winterwitterung sowie enge Getreidefruchtfolge begünstigen den Befall. Leider ist in Österreich keine Beize gegen diese Krankheit mehr zugelassen.
- Allgemeine Informationen zum Gefleckten Schierling gibt es auch auf der Homepage der AGES.