Für Browser < IE 11 nicht optimiert. Verwenden Sie bitte einen aktuelleren Browser.
Skip to main content
  • Landwirtschaftskammern:
  • Österreich
  • Bgld
  • Ktn
  • Nö
  • Oö
  • sbg
  • Stmk
  • Tirol
  • Vbg
  • Wien
  • Quick Links +
  • Aktuelles
  • Beratung
  • Wir über uns
  • Publikationen
  • Bundesländer +
Logo Landwirtschaftskammer Print Logo Landwirtschaftskammer
LK Wien logo
LK Wien logo
  • Bildung
    • Bildung
    • Bildung aktuell
    • Kurse, Workshops, Veranstaltungen
  • Beratung
    • Beratung
    • Information zur LK-Beratung
    • Allgemeines
    • Ausgleichszahlungen & Förderungen
    • Biologische Bewirtschaftung
    • Energie
    • Erwerbskombination
    • Persönlichkeit
    • Pflanzenproduktion
    • Recht, Steuer, Soziales
    • Tierhaltung
    • Unternehmensführung
  • Landwirtschaftskammern
  • Österreich
  • Burgenland
  • Kärnten
  • Niederösterreich
  • Oberösterreich
  • Salzburg
  • Steiermark
  • Tirol
  • Vorarlberg
  • Wien
Logo Landwirtschaftskammern Österreich
  • Wien
    • Wien
    • Aktuelles
    • Zukunft Stadtlandwirtschaft 2025
    • Wir über uns
      • Wir über uns
      • Organisation
      • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
      • Geschäftsgrundlagen
      • Karriere
      • Partnerschaftliche Interessenvertretung
    • Verbände
    • Presse
    • Newsline
    • Publikationen
      • Publikationen
      • Stadtlandwirtschaft
      • Wiener Landwirtschaftsberichte
      • Jahrestätigkeitsbericht
      • Stadtlandwirtschaft – Fakten & Zahlen
      • Dachmarke Wiener Wein
      • Dachmarke Stadternte Wien
    • Bildergalerien
    • Sprechtage der LK Wien
    • Wetter
  • Pflanzen
    • Pflanzen
    • Gemüse- und Zierpflanzenbau
    • Weinbau
      • Weinbau
      • Weinbau aktuell
      • Rechtliches und Förderungen
      • Pflanzenschutz
      • Pflegemaßnahmen
      • Hinweise zur Bekämpfung wichtiger Krankheiten
      • Hinweise zur Bekämpfung wichtiger Schädlinge
      • Sonstige Schädigungen
      • Entwicklungsstadien der Rebe
      • Informationen
    • Obstbau
    • Biodiversität
    • Boden-, Wasserschutz & Düngung
    • NAPV und Ammoniakreduktion
    • Pflanzenschutz
    • Ackerkulturen
    • Grünland & Futterbau
    • Anbau- und Kulturanleitungen
    • Videos Pflanzenbau
      • Videos Pflanzenbau
      • Videos Getreide und Mais
      • Videos Öl- und Eiweißpflanzen
      • Videos Grünland
      • Videos Obstbau
      • Videos Biodiversität und Zwischenfrüchte
      • Videos Zuckerrübe und Sonstige
  • Tiere
    • Tiere
    • Tierhaltung Allgemein
    • Bienen
    • Fische
      • Fische
      • Branchenaktivitäten
      • Aquakultur - Einstieg und betriebliche Weiterentwicklung
      • Praxis und Wissenschaft
      • Förderung und Rechtliches
      • Videos Aquakultur
    • Geflügel
    • Schweine
      • Schweine
      • Aktionsplan Schwanzkupieren
      • Afrikanische Schweinepest
    • Schafe & Ziegen
    • Pferde
    • Rinder
      • Rinder
      • Fütterung & Futtermittel
      • Haltung, Management & Tierkomfort
      • Melken & Eutergesundheit
      • Kälber & Jungvieh
    • Videos Rinderhaltung
  • Forst
    • Forst
    • Waldbau & Forstschutz
    • Holzvermarktung & Betriebswirtschaft
    • Waldfonds und Forstförderung
    • Arbeits- & Forsttechnik
    • Wald & Gesellschaft
    • Grundeigentum & Jagd
    • Forstprogramme
    • Beratungsvideos Forst
  • Bio
    • Bio
    • Aktuelle Bioinformationen
    • Rechtsgrundlagen für Biobetriebe
    • Biologischer Pflanzenbau
    • Beikrautregulierung
    • Artgerechte Tierhaltung
    • Bio Grünland
    • Bio Anbau- und Kulturanleitungen
    • Bio Beratungsblätter
  • Förderungen(current)1
    • Förderungen
    • Allgemein
    • Abwicklung
    • Konditionalität
    • Direktzahlungen
    • ÖPUL (current)2
    • Ausgleichszulage
    • Niederlassungsprämie
    • Investitionsförderung
    • Investitionsförderung und Existenzgründungsbeihilfe GAP 14-22
    • Weitere Förderungen
  • Recht & Steuer
    • Recht & Steuer
    • Allgemeine Rechtsfragen
    • Grundeigentum
    • Rechtsfragen zur Betriebsführung
    • Hofübergabe
    • Landwirtschaft und Gewerbe
    • Pachten und Verpachten
    • Steuer
    • Soziales und Arbeit
    • Einheitswert & Hauptfeststellung
      • Einheitswert & Hauptfeststellung
      • Aktuelles
      • Rechtliche Grundlagen
      • Bescheide
  • Betriebsführung
    • Betriebsführung
    • Betriebsentwicklung und Investition
    • Innovation und neue Wege
    • Aufzeichnungen und Kennzahlen
    • Kalkulation und Kostenoptimierung
    • Finanzierung, Kredite, Schulden
    • Lebensqualität und Zeitmanagement
    • Reportagen und Allgemeines
    • Agrarstrukturerhebung 2023
    • Videos Betriebsführung
  • Bauen, Energie & Technik
    • Bauen, Energie & Technik
    • Bauen
    • Energie
    • Technik & Digitalisierung
    • Strom, Wärme und Mobilität
    • Energieeffiziente Landwirtschaft
    • Bioökonomie & Nawaros
    • Videos Technik
    • Videos Energie
    • Videos Bauen
  • Diversifizierung
    • Diversifizierung
    • Direktvermarktung - Rechtliches
    • Direktvermarktung - Vermarktung & Kalkulation
    • Direktvermarktung - Prämierungen
    • Urlaub am Bauernhof
    • Green Care - Wo Menschen aufblühen
    • Bildung und Beratung für Diversifizierung
  • Bildung
    • Bildung
    • Bildung aktuell
    • Kurse, Workshops, Veranstaltungen
  • Beratung
    • Beratung
    • Information zur LK-Beratung
    • Allgemeines
    • Ausgleichszahlungen & Förderungen
    • Biologische Bewirtschaftung
    • Energie
    • Erwerbskombination
    • Persönlichkeit
    • Pflanzenproduktion
    • Recht, Steuer, Soziales
    • Tierhaltung
    • Unternehmensführung
  • Wetter
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
  • Publikationen
  1. LK Wien
  2. Förderungen
  3. ÖPUL
  4. Wien

Aktuelles zur GAP 2023 und ÖPUL 2023

Seite teilen
  • Link kopieren
  • Facebook
  • LinkedIn
Link wurde in die Zwischenablage kopiert
04.08.2022 | von Ing. Philipp Prock - Gültigkeit: Österreich
Öpul.jpg © Istock shotbydave

Neues Modell der Antragstellung

Ab dem Mehrfachantrag 2023 und mit dem Start der neuen Förderperiode für die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) ab 2023 kommt es zu wesentlichen Änderungen bei der Antragstellung und Förderungsabwicklung. Die wesentlichste Änderung besteht darin, dass es je Antragsjahr nur noch einen Antrag, den Mehrfachantrag (MFA), geben wird. Der bisherige Herbstantrag (für die Beantragung der ÖPUL-Maßnahmen bzw. für die Bekanntgabe der Varianten für die Maßnahme "Begrünung von Ackerflächen - Zwischenfruchtanbau“) hat ausgedient und wird in den MFA integriert. Das heißt auch, dass die Maßnahme "Begrünung von Ackerflächen - Zwischenfruchtanbau“ des Sommers/Herbstes gemeinsam im Mehrfachantrag des jeweiligen Jahres abgewickelt wird.

Einreich- und Nachreichfrist

Eine weitere sehr wesentliche Änderung ist das frühere Ende der Einreichfrist, nämlich der 15. April, statt wie bisher der 15. Mai des Antragsjahres. Weiters wird es ab 2023 keine Nachreichfrist mehr geben, im Gegenzug sind jedoch umfassende Korrekturmöglichkeiten vorgesehen, beispielsweise die Korrektur der beantragten Schlagnutzungsart ohne Prämienverlust bis 15. Juli.

Beginn der Antragsstellung

Der Mehrfachantrag startet künftig deutlich früher und wird ab November des Vorjahres für die Antragstellung zur Verfügung stehen. Das heißt, für das Antragsjahr 2023 wird der MFA 2023 bereits ab dem 2. November 2022 im eAMA online verfügbar sein und es können alle Maßnahmen und Flächen beantragt werden.
Der MFA beinhaltet mehrere Beantragungs- bzw. Fördergegenstände die bis zu einem bestimmten Datum beantragt bzw. als Korrektur zu einem bereits abgegebenen Antrag fristgerecht nachgemeldet werden müssen wie z.B. die Beantragung von ÖPUL 2023 Maßnahmen.

ACHTUNG: ÖPUL 2023 Maßnahmenbeantragung

Bis spätestens 31. Dezember 2022 und somit zeitgerecht vor Verpflichtungsbeginn des ÖPUL 2023 (das ist der 1. Jänner 2023), müssen die entsprechenden ÖPUL-Maßnahmen beantragt werden. Nur für fristgerecht beantragte Maßnahmen kann eine Prämie gewährt werden.

Verpflichtung

Für mehrjährige Verpflichtungen gilt die erstmalige Antragstellung als Verpflichtungsbeginn.
Einjährige Maßnahmen müssen bei laufender Verpflichtung nicht jährlich neu beantragt werden, sondern verlängern sich automatisch um ein weiteres Jahr (sofern keine Abmeldung erfolgt). Kommt eine Maßnahme aufgrund einer Unterschreitung von Mindestvoraussetzungen nicht zustande, so ist gegebenenfalls eine erneute Beantragung im Herbst erforderlich.

Neue Flächen- und Bewirtschaftungsstichtage

Flächenstichtag: Der Tag, an dem die Flächen in der Bewirtschaftung und Verfügungsgewalt des Antragstellers sein müssen, ist der 1. April. Das gilt für alle Flächenprämien der Direktzahlungen, ÖPUL (inkl. Zwischenfruchtbegrünung) und Ausgleiszulage.

Begrünungsvarianten für die Maßnahme "Begrünung von Ackerflächen - Zwischenfruchtanbau" können nur auf jenen Ackerflächen beantragt und gefördert werden, die der Bewirtschafter zum Stichtag 1. April in seinem MFA bis spätestens 15. April bekanntgegeben hat. Im Falle von im Herbst neu zugepachteten Ackerflächen können dem neuen Pächter im aktuellen Jahr keine Begrünungsprämien gewährt werden, da die Fläche nicht in seinem MFA aufscheint. Die Beantragung dieser Flächen ist erst mit dem Folge-MFA möglich, mit dem dann auch Zwischenfruchtbegrünungen des kommenden Sommers/Herbstes mit zu beantragen sind.

Neue Luftbilder

Alle drei Jahre werden durch Befliegungen die Luftbilder und somit die Hofkarten aktualisiert. Für das gesamte Bundesland Wien stehen neue Luftbilder aus dem Jahr 2021 zur Verfügung. Seitens der AMA werden keine Hofkarten gedruckt. Der Einstieg im eAMA erfolgt hierzu über den Menüpunkt „Flächenerfassung – INVEKOS-GIS“. Um im Geomedia Smart Client (INVEKOS-GIS) die neuen Luftbilder zu sehen ist es erforderlich unter dem Menüpunkt „Extras – Luftbild wechseln“ das neue Luftbild für den Mehrfachantrag 2023 einzuschalten. Eine Bearbeitung der neuen Luftbilder ist voraussichtlich erst ab Freischaltung des Mehrfachantrages 2023 ab 2. November 2022 möglich.

Antragsabwicklung

Wie in gewohnter Art und Weise kann die Abgabe des Mehrfachantrages sowie eine allenfalls notwendige Änderungsdigitalisierung selbsttätig durch den Betriebsführer über eAMA durchgeführt werden. Seitens der Landwirtschaftskammer Wien werden im Oktober 2022 wiederum Termine für die Abgabe des Mehrfachantrages 2023 an alle Mehrfachantragsteller des Antragsjahres 2022 ausgesendet. Beachten Sie, dass der Einstieg in eAMA und das senden des Mehrfachantrages (auch bei Abgabe über die LK Wien) ab 2. November 2022 nur mehr mittels Handysignatur bzw. ID Austria möglich ist!
 
Es wird empfohlen, bereits mit der Beantragung der ÖPUL 2023 Maßnahmen bis 31. Dezember 2022 alle Flächenangaben zum Antragsjahr, die Beantragung der Direktzahlungen, die Tierliste, Begrünungsvarianten usw. anzugeben. Ist dies nicht möglich, so müssen diese Angaben und Daten spätestens zu den festgelegten Terminen im Zuge einer Korrektur zum bereits eingereichten MFA nachgemeldet werden (z.B. Flächen / Tiere bis 15. April 2023). Bei den angeführten Einreichterminen handelt es sich um Fallfristen, es gibt keine Nachreichfristen.
HINWEIS: Die in diesem Artikel angeführten Sachverhalte bezüglich Antragstellung und Förderungsabwicklung ab dem MFA 2023 stellen den derzeitigen Wissensstand dar. Das noch ausstehende Genehmigungsverfahren des nationalen GAP-Strategieplans durch die EU-Kommission sowie mögliche Änderungen bei EU- und nationalen Verordnungen können zu geänderten Inhalten führen.
Förderleiste.png © Archiv
© Archiv

ÖPUL 2023-2027

  • Mahdvorverlegung von bis zu acht Tagen möglich

  • Ausnahmeregelungen beim optionalen Zuschlag für "Pheromonfallen bei Zuckerrüben" aufgrund des Rübenderbrüsslers

  • Verpflichtende Bodenuntersuchungen bei ÖPUL-Maßnahmen

  • Festlegungen und Erleichterungen bei Teilnahme an ÖPUL-Maßnahmen in MKS-Sperrzonen

  • ÖPUL-Vorgaben im Kontext von MKS

  • Informationen zur ÖPUL-Maßnahme “Tierwohl - Weide“

  • Kreislaufwirtschaft und bestimmte Ackerkulturen werden im ÖPUL gefördert

  • Anlage von Erosionsschutzmaßnahmen und Zwischenfrüchten fachgerecht ausführen

  • ÖPUL 2023: Optionaler Zuschlag für Pheromonfallen bei Zuckerrüben

  • Informationen zur ÖPUL-Maßnahme “Erosionsschutz Acker“

  • Angabe des PSM-Einsatzes bei bestimmten ÖPUL-Maßnahmen

  • Aufzeichnungsverpflichtungen im ÖPUL 2023

  • Früheste Umbruchtermine von Zwischenfrüchten

  • Nichtproduktive Ackerflächen und Agroforststreifen werden im ÖPUL gefördert

  • Winterzeit ist Weiterbildungszeit - ÖPUL-Weiterbildung nicht vergessen

  • Letzte Einstiegsmöglichkeit in mehrjährige ÖPUL-Maßnahmen

  • Weiterbildungsverpflichtungen bei bestimmten ÖPUL-Maßnahmen beachten

  • ÖPUL-Naturschutzmonitoring - jetzt zum UBB/BIO-Zuschlag

  • Neuer optionaler Zuschlag “Almweideplan“ innerhalb der Maßnahme Almbewirtschaftung

  • Höhere Prämien und Neuerungen bei ÖPUL-Maßnahmen

  • Weiterbildung im ÖPUL 2023

  • ÖPUL 2023: Auflagen beim "System Immergrün"

  • Informationen zur Maßnahme "Heuwirtschaft"

  • ÖPUL 2023 – ein Überblick

  • 1 Allgemeine Bestimmungen ÖPUL 2023

  • 1 A Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung (UBB) ÖPUL 2023

  • 1 B Biologische Wirtschaftsweise (Bio) ÖPUL 2023

  • 1 C Nicht produktive Ackerflächen und Agroforststreifen ÖPUL 2023

  • 1 Definitionen im Rahmen der Maßnahmen UBB und Bio ÖPUL 2023

  • 2 Einschränkung ertragssteigernder Betriebsmittel ÖPUL 2023

  • 3 Heuwirtschaft ÖPUL 2023

  • 4 Bewirtschaftung von Bergmähdern ÖPUL 2023

  • 5 Erhaltung gefährdeter Nutztierrassen ÖPUL 2023

  • 6 Begrünung von Ackerflächen - Zwischenfruchtanbau ÖPUL 2023

  • 7 Begrünung von Ackerflächen - System Immergrün ÖPUL 2023

  • 8 Erosionsschutz Acker ÖPUL 2023

  • 9 Bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger und Gülleseparation ÖPUL 2023

  • 10 Erosionsschutz Wein, Obst und Hopfen ÖPUL 2023

  • 11 Herbizidverzicht Wein, Obst und Hopfen ÖPUL 2023

  • 12 Insektizidverzicht Wein, Obst und Hopfen ÖPUL 2023

  • 13 Einsatz von Nützlingen im geschützten Anbau ÖPUL 2023

  • 14 Almbewirtschaftung ÖPUL 2023

  • 15 Tierwohl - Behirtung ÖPUL 2023

  • 16 Vorbeugender Grundwasserschutz - Acker ÖPUL 2023

  • 17 Humuserhalt und Bodenschutz auf umbruchsfähigem Grünland ÖPUL 2023

  • 18 Naturschutz (NAT) ÖPUL 2023

  • 19 Ergebnisorientierte Bewirtschaftung (EBW) ÖPUL 2023

  • 20 Tierwohl - Weide ÖPUL 2023

  • 21 Tierwohl - Stallhaltung Rinder ÖPUL 2023

  • 22 Tierwohl - Schweinehaltung ÖPUL 2023

  • 23 Natura 2000 - Landwirtschaft ÖPUL 2023

  • 24 Wasserrahmenrichtlinie - Landwirtschaft ÖPUL 2023

  • Anhänge ÖPUL 2023

Landwirtschaftskammern:

  • Österreich
  • Burgenland
  • Kärnten
  • Niederösterreich
  • Oberösterreich
  • Salzburg
  • Steiermark
  • Tirol
  • Vorarlberg
  • Wien

Weiteres

  • Publikationen
  • Initiativen und Partner

Partner-Services

  • AIZ
  • ARGE Bäuerinnen
  • ARGE Meister
  • Green Care
  • Gutes vom Bauernhof
  • Landjugend Wien
  • Lehrlings- u. Fachausbildungsstelle
  • Lebensqualität Bauernhof
  • Ländliches Fortbildungsinstitut (LFI)
  • Schule am Bauernhof
  • Tiergesundheitsdienst
  • warndienst.lko.at

Über uns

Lk Online © 2025 wien.lko.at

Landwirtschaftskammer Wien
Gumpendorfer Straße 15, 1060 Wien

Telefon: +43 (0)1 587 95 28
E-Mail: office@lk-wien.at

Impressum | Datenschutzerklärung | Barrierefreiheit

  • Newsletter
  • Facebook
Öpul.jpg © Istock shotbydave

© Istock shotbydave

Förderleiste.png © Archiv

© Archiv