Ammoniak: Emissionen reduzieren!
Auf europäischer Ebene trat 2016 die NEC-RL in Kraft und wurde in Österreich durch das Emissionsgesetz-Luft 2018 umgesetzt. Die NEC-Richtlinie verpflichtet die Landwirtschaft dazu, Ammoniakemissionen zu reduzieren, denn diese stammen zu 90% aus dem Sektor Landwirtschaft.
Ausgehend vom Basisjahr 2005 sollen bzw. müssen die Ammoniakemissionen bis 2030 um 12% gesenkt werden. Bereits für das Jahr 2020 wurde ein Zwischenziel für die Ammoniakreduktion festgelegt - dieses wurde aber leider verfehlt. Somit ist die Zielvorgabe der erforderlichen Ammoniakreduktion bis 2030 höher als geplant. Woher kommt Ammoniak (NH3)? Die Ammoniakemissionen stammen überwiegend aus Wirtschaftsdüngern und geringfügig aus Mineraldüngern, insbesondere aus Harnstoffdüngern.
Ausgehend vom Basisjahr 2005 sollen bzw. müssen die Ammoniakemissionen bis 2030 um 12% gesenkt werden. Bereits für das Jahr 2020 wurde ein Zwischenziel für die Ammoniakreduktion festgelegt - dieses wurde aber leider verfehlt. Somit ist die Zielvorgabe der erforderlichen Ammoniakreduktion bis 2030 höher als geplant. Woher kommt Ammoniak (NH3)? Die Ammoniakemissionen stammen überwiegend aus Wirtschaftsdüngern und geringfügig aus Mineraldüngern, insbesondere aus Harnstoffdüngern.
Ammoniak aus Stall, Auslauf und Wirtschaftsdüngerlager
Dieser Bereich ist mit etwa 48% die größte Emissionsquelle. In den vergangenen Jahren hat die Anbindehaltung mit Festmist-Jauche-Entmistungssystem abgenommen, gleichzeitig hat die Laufstallhaltung mit Güllesystem zugenommen. Aufgrunddessen ist die NH3-Emission gestiegen. Oberstes Ziel muss sein, ein rasches Ableiten des ausgeschiedenen Harns zu gewährleisten. Dies kann durch den Einbau einer Harnrinne oder häufigeres Abschieben bis hin zu stärker geneigten Flächen in den Laufställen erfolgen. Im Bereich der Güllelager wurden bereits in den Vorjahren nur mehr geschlossene bzw. abgedeckte Gruben im Rahmen der Investitionsförderung berücksichtigt. Diese Maßnahme zur Verminderung der NH3-Abgasung sieht mittlerweile auch die mit diesem Jahr veröffentlichte Ammoniakreduktionsverordnung des Klimaschutzministeriums vor. Ab 2028 müssen Betriebe mit einem Gesamtbetriebsfassungsvermögen von 240 m3 die Gülle-/Jauchengruben abgedeckt haben (diese Regelung betrifft auch bereits bestehende Gruben).
Weidehaltung minimiert Ammoniakbilanz
Aus Sicht der Ammoniakemission ist die Weidehaltung positiv zu bewerten. Grund dafür ist, dass der Harn mit dem darin enthaltenen Harnstoff gleich in den Boden einsickert und als Dünger für den Pflanzenbestand dient - somit kann es zu keiner Emission des Ammoniaks kommen.
Ammoniak bei Wirtschaftsdüngerausbringung
Ein weiterer großer Bereich mit rund 40% an Ammoniakemission betrifft die Ausbringung des Wirtschaftsdüngers. Hier besteht ein großes Potenzial, dass die NEC-Richtlinien-Ziele erfolgreich umgesetzt werden können. Die, in der bereits erwähnten Ammoniakreduktions-Verordnung bestehende Vorschrift der verpflichtenden Einarbeitung von flüssigen Wirtschaftsdüngern, Geflügelmist und Harnstoff auf offenen Böden soll bzw. muss die NH3-Abgasung minimieren.
Maßnahmen zur Reduktion
Der Einstieg in diese freiwillige ÖPUL-2023-Maßnahme "Bodennahe Ausbringung von flüssigem Wirtschaftsdünger und Gülleseparation" ist für das kommende Jahr im Rahmen des MFA 2024 bis 31. Dezember 2023 möglich. Informationen dazu auf www.ktn.lko.at unter Bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger und Gülleseparation sowie im Kärntner Bauer vom 6. Oktober 2023.
Gesetzliche Verpflichtungen drohen
Die derzeit noch mögliche Investitionsförderung für die Technik der bodennahen Gülleausbringung und Separierung (siehe dazu nebenstehenden Artikel) und die Teilnahme an der ÖPUL-2023-Maßnahme "Bodennahe Ausbringung von flüssigen Wirtschaftsdüngern und Gülleseparation" unterstützen die teure und kostenintensive Technik. Werden jedoch auf Basis der NEC-Richtlinie die Zielvorgaben der Senkung der Ammoniakemissionen ausgehend vom Basisjahr 2005 bis 2030 um 12% nicht erreicht, droht die Gefahr, dass die derzeit noch freiwilligen und im Rahmen von ÖPUL 2023 prämienfähigen Maßnahmen gesetzlich verpflichtend werden. Eine Evaluierung der Zielvorgabe der Ammoniakreduktion erfolgt im Jahr 2025.
Sollte diese Evaluierung nicht positiv ausfallen, ist nach derzeitigen Stand die Unterstützung durch die öffentliche Hand (z.B. Investitionsförderung, ÖPUL-Prämien) nicht mehr möglich. Am Beispiel unseres Nachbarlandes Deutschland sieht man, wie schnell es gehen kann, die bodennahe Ausbringung von flüssigen Wirtschaftsdüngern gesetzlich zu verankern.
Daher erfolgt der Appell an alle Bäuerinnen und Bauern, von den derzeit freiwilligen Maßnahmen möglichst flächendeckend Gebrauch zu machen.
Sollte diese Evaluierung nicht positiv ausfallen, ist nach derzeitigen Stand die Unterstützung durch die öffentliche Hand (z.B. Investitionsförderung, ÖPUL-Prämien) nicht mehr möglich. Am Beispiel unseres Nachbarlandes Deutschland sieht man, wie schnell es gehen kann, die bodennahe Ausbringung von flüssigen Wirtschaftsdüngern gesetzlich zu verankern.
Daher erfolgt der Appell an alle Bäuerinnen und Bauern, von den derzeit freiwilligen Maßnahmen möglichst flächendeckend Gebrauch zu machen.
NEC-Richtlinie
NEC: National Emission Ceilings = nationale Emissions-Obergrenzen
- Reduktionsziele bei den Luftschadstoffen:
- Schwefeldioxid - Hauptemittent Industrie
- Stickoxide - Hauptemittent Verkehr
- Flüchtige organische Verbindungen - Hauptemittenten sind Lösungsmittel und Kleinverbrauch
- Ammoniak - Hauptemittent Landwirtschaft
- Feinstaub < 2,5 Mikrometer - Hauptemittent Kleinverbrauch