Arbeitnehmer:innenschutz am Betrieb
Arbeitnehmer:innenschutz ist Pflicht
Landwirtschaftliche Betriebe
sind verpflichtet, für die Sicherheit
und Gesundheit ihrer
Mitarbeiter:innen zu sorgen.
Ziel ist es, körperliche und psychische
Belastungen zu reduzieren
sowie Arbeitsunfälle
und Berufskrankheiten zu vermeiden.
Die Kosten für Schutzmaßnahmen
dürfen dabei
nicht den Beschäftigten angelastet
werden.
Kontrollen und mögliche Sanktionen
Die Einhaltung der Vorschriften
wird von der Landund
Forstwirtschaftsinspektion
kontrolliert. Bei Verstößen
drohen Verwaltungsstrafen.
Zudem können im Rahmen
der „Sozialen Konditionalität“
Kürzungen von EU-Direktzahlungen
erfolgen. Kommt es zu
einem Arbeitsunfall, kann die
Missachtung von Schutzvorschriften
als grobe Fahrlässigkeit
gewertet werden und Regressforderungen
der Unfallversicherung
nach sich ziehen.
Gefahren erkennen und dokumentieren
Ein zentraler Baustein des Arbeitnehmer:
innenschutzes ist
die Gefährdungsbeurteilung.
Arbeitgeber:innen müssen alle
möglichen Gefahrenquellen
am Arbeitsplatz ermitteln und
bewerten. Auf Basis dieser Analyse
sind konkrete Maßnahmen
festzulegen, um Risiken
zu beseitigen oder zu reduzieren.
Arbeitgeber:innen müssen
ihre Beschäftigten während
der Arbeitszeit über Sicherheits-
und Gesundheitsschutzmaßnahmen
informieren.
Praktische Unterstützung für Betriebe
Unterstützung bietet etwa
der von der SVS entwickelte
Arbeitsbehelf zur Arbeitsplatzevaluierung
in der Landwirtschaft.
Er enthält Musterformulare,
Checklisten und Unterweisungshilfen
und erleichtert
damit die Umsetzung der
gesetzlichen Vorgaben im Betriebsalltag.
Fazit: Ein wirksamer Arbeitnehmer: innenschutz erhöht die Sicherheit am Hof, reduziert Haftungsrisiken und schützt vor finanziellen Nachteilen.
Fazit: Ein wirksamer Arbeitnehmer: innenschutz erhöht die Sicherheit am Hof, reduziert Haftungsrisiken und schützt vor finanziellen Nachteilen.
Ein Arbeitsbehelf der SVS steht unter folgendem Link zum Download zur Verfügung: https://www.svs.at/cdscontent/load?contentid=10008.785472&version=1706606361
Arbeitnehmer:innenschutz ist bundesweit geregelt. Somit können Sie zB. auch Hilfs- und Musterunterlagen des Landes OÖ verwenden:
Land Oberösterreich - Evaluierung (Gefährdungsbeurteilung)
Infobroschüre zu den wichtigsten arbeitsrechtlichen Fragen: Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in der Land- und Forstwirtschaft | Landwirtschaftskammer Wien
Arbeitnehmer:innenschutz ist bundesweit geregelt. Somit können Sie zB. auch Hilfs- und Musterunterlagen des Landes OÖ verwenden:
Land Oberösterreich - Evaluierung (Gefährdungsbeurteilung)
Infobroschüre zu den wichtigsten arbeitsrechtlichen Fragen: Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in der Land- und Forstwirtschaft | Landwirtschaftskammer Wien