Arbeitskräftemangel im Gartenbau bringt Betriebe in Bedrängnis
Der arbeitskräfteintensive Gartenbau blickt mit großen Sorgen in die nächste Saison. In der Vergangenheit waren Gartenbaubetriebe gezwungen, ihr Personal in den benachbarten EU-Staaten, insbesondere Rumänien, zu suchen. Inländische Arbeitskräfte sind seit Jahren trotz intensiver Vermittlungsversuche des AMS und gesetzlich vorgeschriebener Ersatzkraftverfahren nicht zu bekommen. Mittlerweile haben sich die realpolitischen Verhältnisse und arbeitsmarktpolitischen Rahmenbedingungen aber drastisch geändert.
Die Bereitschaft zur saisonhaften Arbeit auf luf. Betrieben, insbesondere mit den Alternativen einer Großstadt, ist bei vielen EU-Bürgern nicht mehr gegeben. Dies liegt sicher auch an den gestiegenen Lohnniveaus in den EU-Ost Staaten. Trotz verbindlicher Zusagen für die ganze Saison treten nur einige das Dienstverhältnis überhaupt an, spätestens in den Sommermonaten zu Urlaubsbeginn werden Dienstverhältnisse abgebrochen, beendet bzw. die kommen die Dienstnehmer nicht mehr aus ihrem Urlaub zurück. Ersatz für die laufende Restsaison zu finden, ist de fakto nicht möglich, weder im inländischen, noch im angrenzenden europäischen Raum. Auf die mangelnde Bereitschaft, österreichische Staatsbürger für den luf Arbeitsmarktsektor zu gewinnen, wurde bereits zu Beginn hingewiesen. Selbst registrierte Saisonarbeitskräfte („Stammsaisoniers“) verlassen zunehmend den luf Sektor, Neuregistrierungen finden kaum mehr statt.
Dem gegenüber steht die "Stadt-Landwirtschaft" mit der Produktion auf den geschützten (=arbeitsintensiven) Anbauflächen), überwiegend als Ganzjahreskulturen, und dem Ziel der regionalen autarken Selbstversorgung einer Millionenstadt. Auch die arbeitsintensivere Umstellung von konventioneller Bewirtschaftungsweise auf biologischen Anbau nimmt in Wien ständig zu.
Die Bereitschaft zur saisonhaften Arbeit auf luf. Betrieben, insbesondere mit den Alternativen einer Großstadt, ist bei vielen EU-Bürgern nicht mehr gegeben. Dies liegt sicher auch an den gestiegenen Lohnniveaus in den EU-Ost Staaten. Trotz verbindlicher Zusagen für die ganze Saison treten nur einige das Dienstverhältnis überhaupt an, spätestens in den Sommermonaten zu Urlaubsbeginn werden Dienstverhältnisse abgebrochen, beendet bzw. die kommen die Dienstnehmer nicht mehr aus ihrem Urlaub zurück. Ersatz für die laufende Restsaison zu finden, ist de fakto nicht möglich, weder im inländischen, noch im angrenzenden europäischen Raum. Auf die mangelnde Bereitschaft, österreichische Staatsbürger für den luf Arbeitsmarktsektor zu gewinnen, wurde bereits zu Beginn hingewiesen. Selbst registrierte Saisonarbeitskräfte („Stammsaisoniers“) verlassen zunehmend den luf Sektor, Neuregistrierungen finden kaum mehr statt.
Dem gegenüber steht die "Stadt-Landwirtschaft" mit der Produktion auf den geschützten (=arbeitsintensiven) Anbauflächen), überwiegend als Ganzjahreskulturen, und dem Ziel der regionalen autarken Selbstversorgung einer Millionenstadt. Auch die arbeitsintensivere Umstellung von konventioneller Bewirtschaftungsweise auf biologischen Anbau nimmt in Wien ständig zu.
LK Wien fordert drastische Erhöhung der Kontingente
Als eine Lösungsvariante verbleibt der vermehrte Einsatz von Drittstaatsangehörigen. Die dafür erforderlichen Beschäftigungsbewilligungen haben ihre Grenzen in den Kontingentzahlen.
Die Zahlen dieser Kontingentplätzte im Bundesland Wien für Drittstaatsangehörige wurden in den letzten Jahren auf ein verschwindend unbedeutendes Maß reduziert. Während vor einigen Jahren die Anzahl der Kontingentplätze in Wien durchschnittlich bei 850 Saisonarbeitsplätzen lag, stehen wir derzeit bei 65 zugewiesenen Plätzen.
Der Hauptgrund dafür ist in der EU-Osterweiterung 2004 und der Arbeitsmarktöffnung im Jahr 2011 zu finden. Insbesondere die verzögerte Freigabe (2015) der rumänischen und bulgarischen Staatsbürger am österreichischen Arbeitsmarkt haben zu massiven Kontingentverschiebungen in der Land- und Fortwirtschaft in Wien geführt, da der prozentuelle Anteil dieser Bevölkerungsgruppen aus den Kontingentbewilligungen entsprechend herausgerechnet wurde.
Dies war vermutlich zu diesem Zeitpunkt eine richtige Entscheidung, um entsprechende arbeitsmarktpolitische Maßnahmen umsetzen zu können. Auf die nunmehr allerdings geänderten arbeitsmarktpolitischen Bestimmungen wurde eingangs hingewiesen. Die derzeitigen Kontingente reichen bei weitem nicht aus, um den gesteigerten Bedarf an Arbeitskräften auch nur annähernd zu decken.
Lediglich im Bereich der Drittstaatsangehörigen findet man noch ausreichend Personal, die an einer saisonhaften Beschäftigung in der Landwirtschaft interessiert sind. Dieses Personal ist auch zur Aufrechterhaltung der Lebensmittelproduktion unumgänglich. Nicht zuletzt die Krisen haben die Wichtigkeit und Wertigkeit an einer autonomen Selbstversorgung gezeigt und die Urproduktion wurde dem systemrelevanten Bereich zugerechnet.
Um die Lebensmittelproduktion und Selbstversorgung auch künftig aber aufrecht zu erhalten, hat die LK Wien auf die drastische Situation aufmerksam gemacht und in einem ersten Schritt die Anhebung auf 500 Kontingentplätze für das kommende Jahr eingefordert.
Die Zahlen dieser Kontingentplätzte im Bundesland Wien für Drittstaatsangehörige wurden in den letzten Jahren auf ein verschwindend unbedeutendes Maß reduziert. Während vor einigen Jahren die Anzahl der Kontingentplätze in Wien durchschnittlich bei 850 Saisonarbeitsplätzen lag, stehen wir derzeit bei 65 zugewiesenen Plätzen.
Der Hauptgrund dafür ist in der EU-Osterweiterung 2004 und der Arbeitsmarktöffnung im Jahr 2011 zu finden. Insbesondere die verzögerte Freigabe (2015) der rumänischen und bulgarischen Staatsbürger am österreichischen Arbeitsmarkt haben zu massiven Kontingentverschiebungen in der Land- und Fortwirtschaft in Wien geführt, da der prozentuelle Anteil dieser Bevölkerungsgruppen aus den Kontingentbewilligungen entsprechend herausgerechnet wurde.
Dies war vermutlich zu diesem Zeitpunkt eine richtige Entscheidung, um entsprechende arbeitsmarktpolitische Maßnahmen umsetzen zu können. Auf die nunmehr allerdings geänderten arbeitsmarktpolitischen Bestimmungen wurde eingangs hingewiesen. Die derzeitigen Kontingente reichen bei weitem nicht aus, um den gesteigerten Bedarf an Arbeitskräften auch nur annähernd zu decken.
Lediglich im Bereich der Drittstaatsangehörigen findet man noch ausreichend Personal, die an einer saisonhaften Beschäftigung in der Landwirtschaft interessiert sind. Dieses Personal ist auch zur Aufrechterhaltung der Lebensmittelproduktion unumgänglich. Nicht zuletzt die Krisen haben die Wichtigkeit und Wertigkeit an einer autonomen Selbstversorgung gezeigt und die Urproduktion wurde dem systemrelevanten Bereich zugerechnet.
Um die Lebensmittelproduktion und Selbstversorgung auch künftig aber aufrecht zu erhalten, hat die LK Wien auf die drastische Situation aufmerksam gemacht und in einem ersten Schritt die Anhebung auf 500 Kontingentplätze für das kommende Jahr eingefordert.
Organisierte Vermittlung von Arbeitskräften erforderlich
Wie zu beobachten ist, wird das Vertrauen auf Beschäftigung von Personal aus bis dato „klassischen Drittstaatländern“ in der Branche Landwirtschaft vermutlich aber in absehbarer Zeit enttäuscht werden.
Einige kreative Betriebe haben (österreichweit) in Eigenregie unter enormen Ressourcenaufwand begonnen, Arbeitskräfte aus entfernteren Drittstaatenländer, wie aus dem asiatische Raum (beispielsweise Vietnam) anzuheuern. Der damit verbundene logistische und finanzielle Aufwand in verwaltungstechnischen Vorgaben, fremdenpolizeilichen Bestimmungen und finanziellen Vermittlungsgebühren ist massiv unverhältnismäßig. In der Regel sind diese Mehraufwendungen durch produzierende Betriebe nicht zu finanzieren. Andere Betriebe setzen auf nicht in Österreich sesshafte Personalvermittlungen mit enormen Vermittlungs- und Mehrkostenaufwand.
Hier bedarf es dringenden Handlungsbedarf, um zu zielführenden, weitreichenden Vermittlungsplattformen mit ausreichender internationaler Vernetzung zu kommen. Nur ein strukturiertes und organisiertes Vermittlungssystem an Arbeitskräften, welches allen Betrieben offensteht, wird die Lebensmittelproduktion ausreichend nachhaltig sichern. Ob es sich dabei um Personalvermittlung oder Arbeitskräfteüberlassung handelt, ist von sekundärer Bedeutung. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind ausreichend zu klären.
Einige kreative Betriebe haben (österreichweit) in Eigenregie unter enormen Ressourcenaufwand begonnen, Arbeitskräfte aus entfernteren Drittstaatenländer, wie aus dem asiatische Raum (beispielsweise Vietnam) anzuheuern. Der damit verbundene logistische und finanzielle Aufwand in verwaltungstechnischen Vorgaben, fremdenpolizeilichen Bestimmungen und finanziellen Vermittlungsgebühren ist massiv unverhältnismäßig. In der Regel sind diese Mehraufwendungen durch produzierende Betriebe nicht zu finanzieren. Andere Betriebe setzen auf nicht in Österreich sesshafte Personalvermittlungen mit enormen Vermittlungs- und Mehrkostenaufwand.
Hier bedarf es dringenden Handlungsbedarf, um zu zielführenden, weitreichenden Vermittlungsplattformen mit ausreichender internationaler Vernetzung zu kommen. Nur ein strukturiertes und organisiertes Vermittlungssystem an Arbeitskräften, welches allen Betrieben offensteht, wird die Lebensmittelproduktion ausreichend nachhaltig sichern. Ob es sich dabei um Personalvermittlung oder Arbeitskräfteüberlassung handelt, ist von sekundärer Bedeutung. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind ausreichend zu klären.
LK Wien regt breiten Diskussionsprozess an
Die LK Wien hat daher angeregt, einen breiten Diskussionsprozess unter Einbindung sämtlicher Interessenvertreter in der LuF (Fachorganisationen, Gartenbauvereinigungen, Branchenverbände, Landwirtschaftskammern usw.) zu starten. Auch eine Kooperation oder ein Erfahrungsaustauch mit der Wirtschaftskammer (beispielsweise Außenhandelsstellen) oder die Einbindung sonstiger Fachexperten wurde angeregt. Ziel ist die Entwicklung einer Personalvermittlungsstruktur im Bereich Landwirtschaft, um die Lebensmittelproduktion nachhaltig zu sichern.