Ausländerbeschäftigung
Im Rahmen des Ausländerbeschäftigungsgesetzes
ist vor
der Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung
für Drittstaatsangehörigen
in der Landund
Fortwirtschaft ein Ersatzkraftverfahren
durchzuführen.
Das AMS als bewilligende Stelle
ist dabei an die strikten Vorgaben
des Ausländerbeschäftigungsgesetzes
gebunden. In
einzelnen Fällen müssen auch
beantragte Saisonarbeitskräfte
nach Konsultation des Regionalbeirates
abgelehnt werden.
Aus Sicht der landwirtschaftlichen
Betriebe bleiben dabei
Fragen offen über die Form der
Antragstellung, die lange Dauer
des Ersatzkraftverfahrens,
die Unklarheiten bei Ablehnungen
und gescheiterte Vermittlungsversuche.
Hochgradige besetzte Besprechung mit dem AMS Wien
Die LK Wien (Präsident Norbert
Walter; Kadir-Stv. Mag. Christian
Reindl) hat in einer Besprechung
mit hochrangigen Vertreter:innen des AMS Probleme
in der Abwicklung angesprochen.
Mit der namhaft besetzten
Besprechungsrunde zeigt
auch das AMS die Wichtigkeit
für dieses Thema. Die Vorgaben
des Ersatzkraftverfahrens sind
klar geregelt. Geschuldet der
Tatsache, dass sich beim AMS
Wien ausreichend Personen
für Tätigkeiten in der LUF beworben
haben, ist das AMS angehalten,
bei erstmaligen Antragstellungen
(Neuanträgen)
das Ersatzkraftverfahren entsprechend
anzuwenden. Dabei
spielt natürlich auch die Auswertung
der Bewerber:innenliste
im Vermittlungsverfahren
eine große Rolle. Grundlose
oder nicht nachvollziehbare
Ablehnungen führen auch zu
ablehnenden Bescheiden. Die
LK Wien hat hier auch gewisse
Mindeststandards bei den Bewerbungsunterlagen
eingefordert.
Hingewiesen wird, dass
Anforderungen im Vermittlungsverfahren
auch von den
Betrieben beantragten Drittstaatsangehörigen
nachweislich
erbracht werden müssen.
Drittstaatsangehörige, die bereits (ein- oder mehrmals) am Betrieb beschäftigt gewesen sind, sollten aber (auch in Hinblick auf die Möglichkeit einer Registrierung als Stammarbeitskraft) grundsätzlich bewilligt werden. Dies ist der Begründung geschuldet, dass diese bereits Erfahrung in der Branche und speziell in den betriebsindividuellen Abläufen haben. Thematisiert wurde auch wieder die aus unserer Sicht problematischen Stellung des Regionalbeirates beim AMS. Dieser ist bei Verfahren betreffend Beschäftigungsbewilligungen für Drittstaatsangehörigen zu konsolidieren. Einer historischen Regelung geschuldet, ist die LK Wien dort als einziger Sozialpartner aber nicht vertreten und kann somit in ablehnenden Verfahren nicht intervenieren bzw. ihre Meinung kundtun.
Drittstaatsangehörige, die bereits (ein- oder mehrmals) am Betrieb beschäftigt gewesen sind, sollten aber (auch in Hinblick auf die Möglichkeit einer Registrierung als Stammarbeitskraft) grundsätzlich bewilligt werden. Dies ist der Begründung geschuldet, dass diese bereits Erfahrung in der Branche und speziell in den betriebsindividuellen Abläufen haben. Thematisiert wurde auch wieder die aus unserer Sicht problematischen Stellung des Regionalbeirates beim AMS. Dieser ist bei Verfahren betreffend Beschäftigungsbewilligungen für Drittstaatsangehörigen zu konsolidieren. Einer historischen Regelung geschuldet, ist die LK Wien dort als einziger Sozialpartner aber nicht vertreten und kann somit in ablehnenden Verfahren nicht intervenieren bzw. ihre Meinung kundtun.
Änderungen und Verbesserungen der Verwaltungsabläufe geplant
Um zu einer rascheren Bewilligung
zu kommen, sind zukünftig
Änderungen und Anpassungen
geplant. Es handelt
sich um Änderungen für die
Folgesaison, weil die Adaptierung
entsprechende Vorlaufzeiten
benötigt. Wichtig ist
die rechtzeitige und möglichst
erfolgsversprechende Antragstellung.
Um Zeit zu sparen,
ist auch anzudenken, einen
Vermittlungsauftrag bereits
vor der Antragstellung zur Beschäftigungsbewilligung
zu
initiieren. Damit könnte das
langwierige Ersatzkraftverfahren
im Bewilligungsverfahren
stark verkürzt werden. Diesbezüglich
soll es im Herbst zu
einer Informationsveranstaltung
mit dem AMS kommen.
Seitens des AMS will man zukünftig
wieder vermehrt im
(mündlichen) Kontakt mit den
Antragstellern und Betrieben
kommen. Dazu soll es auch intern
beim AMS zu Umstrukturierungen
kommen. Insbesonders
sollen klare Ansprechpartner
beim AMS (Abteilung Ausländer:
innenbeschäftigung)
definiert werden, über die die
Kommunikation zu den Betriebsführer:
innen laufen soll.
Damit sollen Unklarheiten,
Problemstellungen, Nachfragen
und Optimierungen der
Abläufe ermöglicht werden.
Präsident Norbert Walter zeigte sich bei allen bestehenden Schwierigkeiten über die konstruktiven Gespräche zufrieden und erwartet verbesserte Abläufe in der nächsten Saison.
Hingewiesen wird, dass derzeit die Kontingente ziemlich vergriffen sind. Die Kontingente sind im Jahresdurchschnitt einzuhalten, dürfen zu den Saisonspitzen (Mai bis September) um bis zu 30 % überschritten werden, wenn dies unter Berücksichtigung der Arbeitsmarktsituation unbedingt erforderlich ist.
Präsident Norbert Walter zeigte sich bei allen bestehenden Schwierigkeiten über die konstruktiven Gespräche zufrieden und erwartet verbesserte Abläufe in der nächsten Saison.
Hingewiesen wird, dass derzeit die Kontingente ziemlich vergriffen sind. Die Kontingente sind im Jahresdurchschnitt einzuhalten, dürfen zu den Saisonspitzen (Mai bis September) um bis zu 30 % überschritten werden, wenn dies unter Berücksichtigung der Arbeitsmarktsituation unbedingt erforderlich ist.