Auslaufende Pflanzenschutzmittel 2024
In den Downloads ist eine Liste der auslaufenden Produkte angeführt, den aktuellen Zulassungsstand kann man auch im Pflanzenschutzmittelregister abrufen (https://psmregister.baes.gv.at/psmregister/), für auslaufende Produkte gibt es unter "Vordefinierte Suchabfragen" den Reiter "Beendete Zulassungen". In einem eigenen Reiter können auch die beendeten Notfallzulassungen eingesehen werden.
Welche Produkte sind konkret betroffen?
Die beiden terbuthylazinhältigen Maisherbizide Calaris und Click Pro müssen bis 31. Dezember 2024 aufgebraucht werden. Andere terbuthylazinhältige Produkte sind weiterhin zugelassen, der Wirkstoff selbst steht Ende dieses Jahres zur Verlängerung an. Zu beachten ist, dass terbuthylazinhältige Herbizide innerhalb von drei Jahren nur einmal auf derselben Fläche eingesetzt werden dürfen.
Der Wirkstoff s-Metolachlor hat keine Zulassungsverlängerung erhalten. Produkte mit diesem Wirkstoff (z.B. Dual Gold, Gardo Gold) müssen bis 23. Juli 2024 aufgebraucht werden.
In diesem Jahr sind auch Rübenherbizide mit dem Wirkstoff Triflusulfuron zu verbrauchen (Debut, Debut DuoActive).
Das Rapsfungizid Cantus Gold (Aufbrauchsfrist 31. Juli 2024) wird von Cantus Revy abgelöst.
Das Insektizid Pirimor Granulat hat eine starke Einschränkung in den Anwendungsmöglichkeiten erhalten. Es darf in Zukunft nur mehr im Getreide eingesetzt werden, bis 8. Mai 2024 verkaufbare Ware darf noch bis 8. Mai 2025 mit den "alten" Indikationen im Gemüse-, Obst- und Zierpflanzenbau eingesetzt werden.
Polyram-Produkte müssen in diesem Jahr auch aufgebraucht werden.
Der Wirkstoff s-Metolachlor hat keine Zulassungsverlängerung erhalten. Produkte mit diesem Wirkstoff (z.B. Dual Gold, Gardo Gold) müssen bis 23. Juli 2024 aufgebraucht werden.
In diesem Jahr sind auch Rübenherbizide mit dem Wirkstoff Triflusulfuron zu verbrauchen (Debut, Debut DuoActive).
Das Rapsfungizid Cantus Gold (Aufbrauchsfrist 31. Juli 2024) wird von Cantus Revy abgelöst.
Das Insektizid Pirimor Granulat hat eine starke Einschränkung in den Anwendungsmöglichkeiten erhalten. Es darf in Zukunft nur mehr im Getreide eingesetzt werden, bis 8. Mai 2024 verkaufbare Ware darf noch bis 8. Mai 2025 mit den "alten" Indikationen im Gemüse-, Obst- und Zierpflanzenbau eingesetzt werden.
Polyram-Produkte müssen in diesem Jahr auch aufgebraucht werden.
Bei der Durchsicht der Produkte ist auf den genauen Namen und zusätzlich die Registernummer zu schauen. Auch viele Parallelimportprodukte bzw. Vertriebserweiterungen laufen aus - erkennbar an der Zusatznummer hinter der Registernummer, z.B. Revus Top mit der Nummer 3232-1, das Originalprodukt mit der Nummer 3232-0 ist aber weiterhin zugelassen. In der Tabelle sind diese Produkte gelb hinterlegt und durch eine kursive Schrift erkennbar.
Nicht mehr verwendbare Produkte können in den Altstoffsammelzentren der Gemeinden abgegeben werden. Für die Übernahme mancher Produkte kann auch eine Gebühr verlangt werden.
Nicht mehr verwendbare Produkte können in den Altstoffsammelzentren der Gemeinden abgegeben werden. Für die Übernahme mancher Produkte kann auch eine Gebühr verlangt werden.