Biodiversitätsfonds: 18 Mio. Euro für Umsetzungsprojekte zum Schutz der Biodiversität
Der Biodiversitätsfonds ist als Ergänzung zum Wirkungsbereich des Agrarumweltprogramms ÖPUL, der gemeinsamen Agrarpolitik und des österreichischen Waldfonds zu sehen. Die Förderung richtet sich an NGOs, Universitäten, Betriebe, Gemeinden aber auch Privatpersonen sowie Land- und Forstwirtinnen und -wirte, die einen signifikanten Beitrag zum Schutz der Biodiversität leisten wollen. Eingereichte Projekte werden mit bis zu 100% der förderungsfähigen Kosten unterstützt und müssen bis längstens Ende 2025 umgesetzt und abgerechnet werden. Nachdem die Bewirtschafterinnen und Bewirtschafter vor Ort am besten wissen welche Maßnahmen wie wirken, regen die Landwirtschaftskammern eine umfangreiche Antragseinreichung durch Land- und Forstwirtinnen und -wirte an und stehen mit ihren Mitarbeiter:innen unterstützend zur Verfügung.
Wiederherstellung von Ökosystemen und Schutz gefährdeter Arten
Die aktuelle Ausschreibung umfasst ein Volumen von 18 Mio. Euro und fokussiert sich auf zwei Schwerpunkte:
Projekte, die zur Lebensraumvernetzung beitragen, werden bevorzugt behandelt. Die fachlichen Grundlagen für die einzureichenden Projekte bilden insbesondere die Ergebnisse der Studien “Strategischer Rahmen für eine Priorisierung zur Wiederherstellung von Ökosystemen auf nationalem und subnationalem Niveau“ und “Priorisierung österreichischer Tierarten und Lebensräume für Naturschutzmaßnahmen“, welcher auf der Website des Umweltbundesamts zu finden sind.
- Umsetzungsprojekte zur Wiederherstellung von prioritären, beeinträchtigten Ökosystemen, insbesondere mit dem Schwerpunkt Moore, Feuchtgebiete und Sonderstandorte wie bspw. Trockenrasen und Sanddünen
- Umsetzungsprojekte zum Schutz gefährdeter Arten und ihrer Lebensräume (Rote Liste Arten und Lebensräume)
Projekte, die zur Lebensraumvernetzung beitragen, werden bevorzugt behandelt. Die fachlichen Grundlagen für die einzureichenden Projekte bilden insbesondere die Ergebnisse der Studien “Strategischer Rahmen für eine Priorisierung zur Wiederherstellung von Ökosystemen auf nationalem und subnationalem Niveau“ und “Priorisierung österreichischer Tierarten und Lebensräume für Naturschutzmaßnahmen“, welcher auf der Website des Umweltbundesamts zu finden sind.
Inhalt und Ablauf der Antragstellung
Die Antragstellung hat bis 07. Februar 2024 sowie ausschließlich online via www.biodiversitätsfonds.at zu erfolgen. Das zentrale Element des Antrags ist die Projektbeschreibung bestehend aus Problemstellung, Projektziele, gewählter Umsetzungsansatz, Projektteam, Zeitplan, Kostenschätzung sowie und Self-Assessment. Die Antragsunterlagen werden anschließend von der KPC geprüft, von der Biodiversitäts-Kommission bewertet und im April 2024 vom BMK genehmigt. Nach der Genehmigung kommt es zum Vertragsabschluss mit der dafür zuständigen Abwicklungsstelle Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC). Die Auszahlung erfolgt mittels Vorauszahlung von 20% der bewilligen Fördersumme, Zwischenrate nach Abgabe eines Zwischenberichts und Restzahlung nach Projektabschluss inklusive Endbericht.
Weiter Informationen zur Ausschreibung sind unter www.biodiversitätsfonds.at zu finden. Bei Fragen stehen die Mitarbeiter:innen der KPC via E-Mail: biodiversitaetsfonds@kommunalkredit.at oder unter der Tel.-Nr.: +43 1 31631-807 zur Verfügung.
Weiter Informationen zur Ausschreibung sind unter www.biodiversitätsfonds.at zu finden. Bei Fragen stehen die Mitarbeiter:innen der KPC via E-Mail: biodiversitaetsfonds@kommunalkredit.at oder unter der Tel.-Nr.: +43 1 31631-807 zur Verfügung.
Downloads zum Thema
- Ausschreibung und Leitfaden für Projekteinreichung PDF 201,22 kB
- Studie "Strategischer Rahmen für eine Priorisierung zur Wiederherstellung von Ökosystemen auf nationalem und subnationalem Niveau“ PDF 20,03 MB
- Studie "Priorisierung österreichischer Tierarten und Lebensräume für Naturschutzmaßnahmen“ PDF 1,79 MB