Biosicherheitsmaßnahmen und Risikomanagement
Welche besonderen Sicherheitsvorkehrungen müssen in der Schweinehaltung und der Jagd beachtet werden?
Zwar ist Österreich derzeit noch frei von der ASP, das Risiko einer Einschleppung wird allerdings als hoch eingestuft. Daher müssen per Gesetz alle verendet aufgefundenen Wildschweine in Österreich der Behörde gemeldet werden. Diese lässt das verendete Tier untersuchen und kennzeichnet den Fundort. Auf jeden Fall sollte man als Finder:in und Schweinehalter:in gewissen Hygienevorschriften folgen. Beispielsweise dürfen Jagdkleidung und Schuhe nicht in Kontakt mit den Schweinen am Betrieb kommen, sondern müssen direkt bei mind. 70°C oder, wenn möglich, direkt mit dem Kochwäscheprogramm in der Waschmaschine gewaschen bzw. die Schuhe sachgemäß desinfiziert werden (siehe Punkt „Wie desinfiziert man vorbeugend Stiefel bzw. Arbeitskleidung?“). Bei Jagdreisen in angrenzende Länder ist höchste Vorsicht geboten, da in vielen Nachbarstaaten die ASP bereits im Wildschweinebestand kursiert. Jagdtrophäen oder Wildschweinfleisch sollten auf keinen Fall aus dem Ausland mitgenommen werden. Auch Jagdhunde können als potentielle Überträger infrage kommen (siehe Punkt „Was kann ich tun, wenn mein (Jagd)Hund Kontakt zu potentiell infektiösem Material hatte?“). Als Jäger muss man außerdem dafür sorgen, dass die Bejagung der Wildschweine so erfolgt, dass die Ausbreitung einer eventuell vorhandenen Seuche bestmöglich verhindert wird, jeder direkte oder indirekte Kontakt der Tierkörper bzw. des Fleisches mit Hausschweinen vermieden wird und die bei der Jagd angefallenen Tiermaterialien adäquat entsorgt werden.
Nähere Informationen zu möglichen Sicherheitsvorkehrungen als Schweinehalter:in und Jäger:in finden Sie außerdem in der Broschüre "Biosicherheit Schwein" der Landwirtschaftskammer Österreich und auf der Kommunikationsplattform VerbraucherInnengesundheit.
Nähere Informationen zu möglichen Sicherheitsvorkehrungen als Schweinehalter:in und Jäger:in finden Sie außerdem in der Broschüre "Biosicherheit Schwein" der Landwirtschaftskammer Österreich und auf der Kommunikationsplattform VerbraucherInnengesundheit.
Wie kann ich Saisonarbeiter:innen auf meinem Hof auf das Risiko der Einschleppung von ASP hinweisen?
Am landwirtschaftlichen Betrieb beschäftigte Personen, die aus Ländern kommen, in denen die ASP bereits nachgewiesen wurde, sollten darauf hingewiesen werden, dass sie kein Schweine- oder Wildschweinefleisch aus betroffenen Gebieten auf den Betrieb mitbringen sollen. Gerade in Fleischwaren ist das ASP-Virus sehr lange überlebensfähig und auch in großen Mengen enthalten. Da oft Sprachbarrieren ein Problem darstellen, wurde auf der Kommunikationsplattform VerbraucherInnengesundheit ein kurzes Infoblatt in 16 verschiedenen Sprachen mit den wichtigsten Infos zur ASP veröffentlicht (unter Punkt „Was kann ich tun“).
Was kann oder muss ich als Schweinehalter:in tun, um das Risiko einer Einschleppung des Virus in meinen Bestand möglichst gering zu halten?
Ein Ausbruch der Krankheit hat einen massiven Einfluss auf die Schweinewirtschaft in Österreich. Eine Einschleppung in den heimischen Hausschweinbestand muss daher mit allen Mitteln verhindert werden. Die Schweinehalter spielen daher eine essentielle Rolle in der (Früh)Erkennung und Bekämpfung dieser Tierseuche. Dabei haben nicht nur große Betriebe eine Verantwortung – auch Klein- und Kleinstbetriebe mit nur wenigen Schweinen müssen die derzeit gültigen Vorschriften befolgen und vorbeugende Biosicherheitsmaßnahmen setzen. Hierbei ist die Umsetzung der Vorgaben der Schweinegesundheitsverordnung entscheidend. Zusätzlich zur Schweingesundheitsverordnung wurden von der Schweinegesundheitskommission Empfehlungen und ein Handbuch zur Umsetzung der Biosicherheitsmaßnahmen erstellt.
Auch die Auseinandersetzung mit den Checklisten zum Thema Biosicherheit sind zu empfehlen (zu finden z.B. unter: ASP und Biosicherheit (noe-tgd.at)). Auch mittels eines Online-Fragenbogens gibt es die Möglichkeit, (anonym) die Biosicherheit des eigenen Betriebs zu überprüfen: Startseite - Risikoampel Universität Vechta (uni-vechta.de).
Insbesondere ist darauf zu achten, dass:
Der Kontakt der eigenen Schweine am Betrieb zu Wildschweinen muss durch geeignete Biosicherheitsmaßnahmen (z.B. doppelte Umzäunung oder stallnahe Umkleidemöglichkeit („Hygieneschleuse“)) verhindert werden, um eine Übertragung durch direkten oder indirekten Kontakt zu Wildschweinen zu vermeiden. Nähere Informationen zum Thema Biosicherheit in der Schweinehaltung finden sich einerseits in der Broschüre "Biosicherheit Schwein" der Landwirtschaftskammer Österreich; weiterführende Informationen (Empfehlungen, Handbuch und Fotoreihe der Schweinegesundheitskommission) sind außerdem auch auf der Website der Kommunikationsplattform VerbraucherInnengesundheit (KVG) zu finden. Auch folgendes Video gibt einen Einblick in die Biosicherheitsmaßnahmen auf einem Betrieb: (814) Afrikanische Schweinepest (ASP) Info für Schweinehalter von Jagd&NaturTV mit BMASGK und AGES - YouTube
Auch die Auseinandersetzung mit den Checklisten zum Thema Biosicherheit sind zu empfehlen (zu finden z.B. unter: ASP und Biosicherheit (noe-tgd.at)). Auch mittels eines Online-Fragenbogens gibt es die Möglichkeit, (anonym) die Biosicherheit des eigenen Betriebs zu überprüfen: Startseite - Risikoampel Universität Vechta (uni-vechta.de).
Insbesondere ist darauf zu achten, dass:
- kein Kontakt der eigenen Schweine zu Wildschweinen möglich ist
- keine Speiseabfälle an Schweine verfüttert werden
- bei Krankheitsanzeichen oder gehäuften Todesfällen sofort der Tierarzt/die Tierärztin verständigt wird
- keine bzw. möglichst wenig Personen auf den Betrieb (bzw. nicht in den unmittelbaren Aufenthaltsbereich der Schweine) gelassen werden
- betriebseigene Schutzkleidung für betriebsfremde Personen verwendet wird
- Futter und Einstreu wildschweinsicher gelagert werden muss
Der Kontakt der eigenen Schweine am Betrieb zu Wildschweinen muss durch geeignete Biosicherheitsmaßnahmen (z.B. doppelte Umzäunung oder stallnahe Umkleidemöglichkeit („Hygieneschleuse“)) verhindert werden, um eine Übertragung durch direkten oder indirekten Kontakt zu Wildschweinen zu vermeiden. Nähere Informationen zum Thema Biosicherheit in der Schweinehaltung finden sich einerseits in der Broschüre "Biosicherheit Schwein" der Landwirtschaftskammer Österreich; weiterführende Informationen (Empfehlungen, Handbuch und Fotoreihe der Schweinegesundheitskommission) sind außerdem auch auf der Website der Kommunikationsplattform VerbraucherInnengesundheit (KVG) zu finden. Auch folgendes Video gibt einen Einblick in die Biosicherheitsmaßnahmen auf einem Betrieb: (814) Afrikanische Schweinepest (ASP) Info für Schweinehalter von Jagd&NaturTV mit BMASGK und AGES - YouTube
Wie kann ich als Schweinehalter:in die Biosicherheit meines Betriebs evaluieren?
Mithilfe von Biosicherheits-Checklisten können Betriebsführer:innen einen Selbstcheck ihres Betriebs durchführen, um mögliche Risiken zu identifizieren. Diese Checklisten sind z.B. unter ASP und Biosicherheit (noe-tgd.at) zu finden. Die Umsetzung der Vorgaben der Schweinegesundheitsverordnung sind hierbei entscheidend. Bei Bedarf können Beratungen zur Biosicherheit in Anspruch genommen werden, für weiterführende Informationen stehen die Landwirtschaftskammern zur Verfügung. Außerdem kann in einigen Bundesländern, wie z.B. in Niederösterreich auch eine amtliche Biosicherheitskontrolle – auf Basis der oben verlinkten Checklisten - beantragt werden. Auch mittels Onlinefragenbögen gibt es die Möglichkeit, (anonym) die Biosicherheit des eigenen Betriebs zu überprüfen: zur Verfügung gestellt entweder von Universität Vechta: Startseite - Risikoampel Universität Vechta (uni-vechta.de) oder von der Uni Gent (nur auf Englisch verfügbar): Home | Biocheck.UGent (biocheckgent.com).