„Coronavirus“ – Informationen für Arbeitgeber
Fragen zur Entgeltfortzahlung sowie zu Arbeitgeber- und Arbeitnehmerpflichten im Zusammenhang mit dem „Coronavirus"
Im Zusammenhang mit dem Auftreten des „Coronavirus“ (COVID-19) stellen sich für Arbeitgeber auch arbeitsrechtliche Fragen. In Österreich gilt im Zusammenhang mit dem „Coronavirus“ und allen damit verbundenen Maßnahmen das Epidemiegesetz. Wird ein Dienstnehmer behördlich unter Quarantäne gestellt, hat der Dienstgeber aufgrund der Bestimmungen des § 32 (3) Epidemiegesetz dessen Entgelt weiter zu zahlen. Der Arbeitgeber hat allerdings gegenüber dem Bund einen Anspruch auf Ersatz dieser Kosten.
Weitere wichtige grundlegende Fragen zu den allgemeinen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerpflichten und zur Entgeltfortzahlung im Zusammenhang mit dem „Coronavirus“ als Frage-Antwort-Katalog finden Sie hier. Eine sorgsame Beurteilung im jeweiligen Einzelfall ist unumgänglich.
Im Falle von auftretendem Arbeitskräftemangel durch verhinderte oder ausbleibende Arbeitskräfte darf auf Arbeitsvermittler wie den Maschinenring oder die vielfältigen Vermittlungsangebote des AMS verwiesen werden.
Zusatzinformation für Sie als Produzenten von Lebensmitteln: Die österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) schließt eine Infektion mit dem neuartigen Coronavirus über Lebensmittel (Gemüse, Obst, Eier, Fleisch, Trinkwasser, etc.) aus! Auch für andere, bereits bekannte Coronaviren sind keine Berichte über Infektionen durch Lebensmittel bekannt.
Generelle Informationen zum Coronavirus finden Sie auf der Seite der AGES: https://www.ages.at/themen/krankheitserreger/coronavirus/
Weitere wichtige grundlegende Fragen zu den allgemeinen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerpflichten und zur Entgeltfortzahlung im Zusammenhang mit dem „Coronavirus“ als Frage-Antwort-Katalog finden Sie hier. Eine sorgsame Beurteilung im jeweiligen Einzelfall ist unumgänglich.
Im Falle von auftretendem Arbeitskräftemangel durch verhinderte oder ausbleibende Arbeitskräfte darf auf Arbeitsvermittler wie den Maschinenring oder die vielfältigen Vermittlungsangebote des AMS verwiesen werden.
Zusatzinformation für Sie als Produzenten von Lebensmitteln: Die österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) schließt eine Infektion mit dem neuartigen Coronavirus über Lebensmittel (Gemüse, Obst, Eier, Fleisch, Trinkwasser, etc.) aus! Auch für andere, bereits bekannte Coronaviren sind keine Berichte über Infektionen durch Lebensmittel bekannt.
Generelle Informationen zum Coronavirus finden Sie auf der Seite der AGES: https://www.ages.at/themen/krankheitserreger/coronavirus/