COVID-19 (Coronavirus): Aktuelle Maßnahmen für den Gartenbau
Stand 2. Juni 2020
Mit 29. Mai wurde die Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend Lockerungen der Maßnahmen, die zur Bekämpfung der Verbreitung von COVID-19 ergriffen wurden (COVID-19-Lockerungsverordnung – COVID-19-LV): https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20011162 geändert.
Für Gartenbaubetriebe sind drei Änderungen relevant:
Für Gartenbaubetriebe sind drei Änderungen relevant:
- Die Verpflichtung zum Tragen des Mund-Nasen-Schutzes bei Betreten des Kundenbereichs von Betriebsstätten beleibt aktuell aufrecht, gilt aber nicht mehr im Freien. •
- Die Flächenbeschränkung von 10 m² pro Kunde wurde gestrichen und ist nicht mehr gültig.
- Veranstaltungen in Betriebsstätten sind wieder möglich. Es gelten sinngemäß § 10 Absatz 6-9 der Verordnung bezüglich Abstandsauflagen und Mund-Nasen-Schutz