Covid-19/ Gartenbau und Friedhofsgärtnerei Stand 16.03.2020
Coronavirus - Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung
Was ist in der gültigen Verordnung (ab Mo 16. März 2020) festgelegt:
Gartenbau (Zierpflanzen- Gemüse- Baumschulen)
Handel und Gastronomie - Handwerkliche Tätigkeiten wie Gartengestaltung und Friedhofsgärtnerei sind nach wie vor möglich!
Bitte achten Sie bei allen Arbeiten auf Hygiene!
Wir empfehlen dringend:
Gartenbau (Zierpflanzen- Gemüse- Baumschulen)
- Direktvermarktung von Gemüse ist erlaubt
- Lieferung von Gemüse oder Pflanzen Betrieb zu Betrieb ist erlaubt
- Verkauf von Pflanzen als Gartenbaubetrieb ist erlaubt
- Floristikgeschäfte und Verkaufsgeschäfte von Pflanzen ohne Gartenbaubetrieb sind geschlossen zu halten
- Gastronomiebetriebe in der Gärtnerei sind geschlossen zu halten
- Die Lieferung von Pflanzen, Blumensträußen, Trauerfloristik usw. ist erlaubt
Handel und Gastronomie - Handwerkliche Tätigkeiten wie Gartengestaltung und Friedhofsgärtnerei sind nach wie vor möglich!
Bitte achten Sie bei allen Arbeiten auf Hygiene!
Wir empfehlen dringend:
- Keine Arbeiten in Personengruppen! Bitte halten Sie Abstand von min. 2m zwischen Personen
- Bevorzugen Sie bargeldlosen Zahlungsverkehr
- Stellen Sie Desinfektionsmittel im Kassenbereich zur Verfügung