Dürre 2026 - Unterstützung für landwirtschaftliche Betriebe - Außerordentliche AIK-Stundung
Zusätzlich wurde für bestehende Agrarinvestitionskredite (AIK) und Konsolidierungskredite eine außerordentliche Stundungsmöglichkeit geschaffen.
Betroffene Betriebe können einmalig die Stundung von einer oder zwei Tilgungsraten beantragen.
Die gestundeten Raten können entweder:
Auch Betriebe, die bereits eine reguläre Stundung in Anspruch genommen haben, können diese außerordentliche Stundungsmöglichkeit nutzen. Die reguläre Stundungsmöglichkeit bleibt dadurch weiterhin erhalten, sofern diese noch nicht ausgeschöpft wurde.
Eine gleichzeitige Beantragung der regulären und der außerordentlichen Stundung ist jedoch nicht möglich.
Betroffene Betriebe können einmalig die Stundung von einer oder zwei Tilgungsraten beantragen.
Die gestundeten Raten können entweder:
- durch eine Laufzeitverlängerung an das Ende der Kreditlaufzeit angehängt werden oder
- innerhalb der ursprünglichen Kreditlaufzeit durch entsprechend höhere Folgeraten rückgeführt werden.
Auch Betriebe, die bereits eine reguläre Stundung in Anspruch genommen haben, können diese außerordentliche Stundungsmöglichkeit nutzen. Die reguläre Stundungsmöglichkeit bleibt dadurch weiterhin erhalten, sofern diese noch nicht ausgeschöpft wurde.
Eine gleichzeitige Beantragung der regulären und der außerordentlichen Stundung ist jedoch nicht möglich.
Antragstellung AIK-Stundung
Das Antragsformular kann heruntergeladen und ausgefüllt werden. Anschließend ist es vom Kreditinstitut zu bestätigen und gemeinsam mit den erforderlichen Unterlagen (Schadensprotokoll der Österreichischen Hagelversicherung oder Bestätigung der Landwirtschaftskammer Wien) per E-Mail an foerderung@lk-wien.at zu übermitteln
Unterstützung durch die Landwirtschaftskammer Wien
Die Landwirtschaftskammer Wien unterstützt Sie gerne bei der Antragstellung für die außerordentliche AIK-Stundung.
Kontakt
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Christina Friesenecker, BSc
Gumpendorfer Straße 15
1060 Wien
christina.friesenecker@lk-wien.at
T +43 5 0259 11143
M +43 664 60259 11143
F +43 5 0259 11121