Dringend: Pflanzengesundheit - News
Mit Veröffentlichung der EU-Verordnung 2025/158 vom 29.01.2025 wurden die Rückstandshöchstgehalte (MRLs) für den Wirkstoff Acetamiprid gesenkt. Dadurch ergeben sich Änderungen in der Anwendung von Mospilan 20 SG (Pfl.Reg.Nr. 2830-0), die ab 07.04.2025 ohne Übergangsfrist gelten. In einigen Kulturen ist der Einsatz künftig nicht mehr zulässig oder nur eingeschränkt möglich. Für alle anderen Anwendungsgebiete bleibt die Zulassung unverändert.
Da eine kurzfristige Umetikettierung auf allen Handelsstufen nicht möglich ist, hat die AGES festgelegt, dass jedem Landwirt beim Kauf von Mospilan 20 SG ein ausgedrucktes Informationsblatt mit den neuen Indikationsregelungen übergeben werden muss. Dieses Schreiben ist bei Betriebskontrollen vorzuweisen, da die Einhaltung dieser Maßnahme behördlich überprüft wird.
Folgende Indikationen entfallen ersatzlos:
Nr. | Kultur |
5 | Kernobst gegen Birnblattsauger (Freiland) |
20 | Gurke gegen Weiße Fliege (Unter Glas) |
24 | Spinat gegen Blattläuse (Freiland) |
32 | Schnittmangold, Stielmangold gegen Blattläuse (Freiland) |
34 | Tomate, Melanzani gegen Weiße Fliege (Unter Glas) |
39 | Salate gegen Blattläuse (Freiland) |
Folgende Indikationen werden geändert:
Nr. | Kultur | Änderungen |
14 | Weichsel, Kirsche gegen Kirschfruchtfliege (Freiland) | Nur 1 Anwendung pro Kultur und Jahr erlaubt (auch keine weiteren Mittel mit Acetamiprid erlaubt) |
17 | Nektarinen, Pfirsiche, Marillen gegen Blattläuse (Freiland) | Reduktion der Aufwandmenge auf 0,25 kg/ha |
19 | Gurke gegen Blattläuse (Unter Glas) | Keine Anwendung bei Pflanzen >125 cm; Wartefrist: 7 Tage (statt 3) |
35 | Tomaten, Melanzani gegen Blattläuse (Unter Glas) | Keine Anwendung bei Pflanzen >125 cm; Wartefrist Tomaten: 14 Tage, Melanzani: 3 Tage |
37/90 | Rote, Weiße, Schwarze Johannisbeere gegen Blattläuse (Freiland) | Neue Indikation 90: Anwendung nach der Ernte, 2×/Jahr, 0,25 kg/ha |
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