Einheitswertbewertung Gartenbau
Um was geht es?
Einheitswerte im Sinne des
Bewertungsgesetzes sind aktuell
zu halten. Das bisher bekannte
System einer automatischen
Hauptfeststellung, alle 9
Jahre, fällt weg. Ab 2032 erfolgt
die Feststellung der Einheitswerte
im sogenannten rollierenden
Verfahren. Dabei wird
ein Primärindex für das gesamte
land- und forstwirtschaftliche
Vermögen festgesetzt. Darüber
hinaus ist für alle Unterarten
des landwirtschaftlichen
Vermögens (Gartenbau, Weinbau,
Landwirtschaft etc.) zusätzlich
je ein Sekundärindex
festzulegen.
Das neu geplante rollierende Verfahren bzw. die Indizes haben den Zweck, auf Veränderungen des Einkommens in der jeweiligen Vermögensart, über einen längeren Zeitraum zu reagieren. Nur bei einer Veränderung im Beobachtungszeitraum (Durchschnittsbetrachtung) von 10 Jahren, bei Abweichungen von über/unter 20 %, sowohl im Primärindex als auch im Sekundärindex der jeweiligen Sparte, wird ausschließlich für diese Überschreitungen ein neuer Einheitswert für die jeweilige Sparte bzw. Betriebe festgesetzt. Sekundärindizes bestehen für alle Unterarten des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens auf Basis des Grünen Berichts, ausgenommen dem Gartenbau. Grund hierfür ist, dass die Daten aus dem Grünen Bericht (Stichproben) nicht ausreichend für die Erstellung eines Sekundärindex im Gartenbau sind, da zu wenige Betriebe teilgenommen haben.
Es bedarf daher dringend Daten zu Aufzeichnungen von Gartenbaubetrieben, für die Erstellung des jährlichen Grünen Berichts sowie für die Erstellung eines eigenen Sekundärindex für den Gartenbau.
Das neu geplante rollierende Verfahren bzw. die Indizes haben den Zweck, auf Veränderungen des Einkommens in der jeweiligen Vermögensart, über einen längeren Zeitraum zu reagieren. Nur bei einer Veränderung im Beobachtungszeitraum (Durchschnittsbetrachtung) von 10 Jahren, bei Abweichungen von über/unter 20 %, sowohl im Primärindex als auch im Sekundärindex der jeweiligen Sparte, wird ausschließlich für diese Überschreitungen ein neuer Einheitswert für die jeweilige Sparte bzw. Betriebe festgesetzt. Sekundärindizes bestehen für alle Unterarten des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens auf Basis des Grünen Berichts, ausgenommen dem Gartenbau. Grund hierfür ist, dass die Daten aus dem Grünen Bericht (Stichproben) nicht ausreichend für die Erstellung eines Sekundärindex im Gartenbau sind, da zu wenige Betriebe teilgenommen haben.
Es bedarf daher dringend Daten zu Aufzeichnungen von Gartenbaubetrieben, für die Erstellung des jährlichen Grünen Berichts sowie für die Erstellung eines eigenen Sekundärindex für den Gartenbau.
Warum ist das Thema wichtig? Wozu brauchen Gartenbaubetriebe einen Sekundärindex?
Betriebe müssen mitmachen
um einen eigenen Sekundärindex
für den Gartenbau erstellen
zu können. Der Gartenbau
ist in Folge besonderer Rahmenbedingungen
(hohe Energiekosten,
steigende Lohnkosten,
spezifische Marktschwankungen
etc.) massiv anders
einzustufen als die klassische
Landwirtschaft (zB. Ackerbau).
Deshalb und aufgrund gesetzlicher
Vorschriften braucht es
einen eigenen Sekundärindex
für den Gartenbau.
Für das gärtnerische Vermögen
kann aber derzeit mangels
vorhandener Daten kein Sekundärindex
gemäß geltender
Rechtslage gebildet werden.
Ohne Sekundärindex ist die
weitere, rechtlich vorgegebene,
Aktualisierung im Einheitswertsystem
nicht möglich. Für
alle anderen Vermögensarten
sind die Datengrundlagen aber
vorhanden. Es ist daher für das
gärtnerische Vermögen eine
entsprechende Datenreihe im
Grünen Bericht auszuweisen,
damit für dieses ein Sekundärindex
ermittelt werden kann.
Der Sekundärindex hat Einkünfte
aus gärtnerischem Vermögen
aus der Urproduktion
pro/ha zu erfassen. Zinsen,
Pachten und Ausgedinge sind
dabei nicht zu berücksichtigen.
Wie ist vorzugehen? Was ist konkret zu tun?
Erfasst werden soll ein
durchschnittliches gartenbauliches
Einkommen für alle Betriebe.
Dabei soll eine periodengerechte
Zuordnung der
Einnahmen erfolgen. Zu erfassen
sind die Geld-Bewegungen
(Bankimport – Schnittstelle zur
Bank – diese soll der Betrieb
selbst mit Hilfe der LBG Österreich
GmbH erfassen) und Natural-
Bewegungen (Flächenbestandsaufnahme
- erfolgt
über MFA-Daten). Durch eine
EDV-Nutzung, mit bekannter
Software, sollen diese Daten
erfasst und anonymisiert aufbereitet
werden durch die LBG
Österreich GmbH (LBG). Dabei
ist zu erwähnen, dass die
LBG vom Landwirtschafsministerium
(BMLUK) beauftragt
wurde, Daten für die Landwirtschaft
für den Grünen Bericht
zu erheben, in etwa 2000 Betriebe
in ganz Österreich über
alle Sparten. Das Finanzamt
hat keinen Zugriff über die erfassten
Daten.
Ein Verteilungsschlüssel, der
Statistik Austria, basierend auf
der Anzahl der jeweiligen Gartenbaubetriebe
der Bundesländer,
soll die ausreichende Anzahl
der Betriebe und Daten
ermöglichen. Österreichweit
werden mindestens 65 Gartenbaubetriebe
gesucht. In Wien
müssen mindestens 10 Betriebe
aus dem geschützten Gemüse
Anbau und mindestens 3
Betriebe aus alternativen gärtnerischen
Produktionsformen
(zB. Pilzzucht) teilnehmen.
Je mehr Betriebe teilnehmen
umso genauer werden die Ergebnisse.
Welche Daten haben die Gartenbaubetriebe zu liefern?
Betriebe mit bereits vorhandenen
digitalen Aufzeichnungen:
Bereits vorhandene Daten können verwendet werden, wenn diese Folgendes umfassen: Finanzbuchhaltung (Mindestanforderung ist die Vorlage einer Excel Datei), Vorräteveränderung (Stichtag 1.1. und 31.12.), Abgrenzung von Forderungen und Verbindlichkeiten per 31.12. Die LBG richtet eine Schnittstelle zur Verwendung der relevanten Daten ein.
Betriebe ohne vorhandene digitale Aufzeichnungen:
Elektronischen Aufzeichnungen können im „LBG-Business – die Software für Buchhaltung & Jahresabschluss“ geführt werden. Mithilfe des Bankimportes (Schnittstelle zu allen Banken in Österreich) können Einnahmen und Ausgaben schnell und einfach automatisiert erfasst werden. Die LBG unterstützt Betriebe sowohl fachlich, inhaltlich und betreffend der Systemvoraussetzungen, wie bereits bisher, bei den Aufzeichnungen für den Grünen Bericht.
Bereits vorhandene Daten können verwendet werden, wenn diese Folgendes umfassen: Finanzbuchhaltung (Mindestanforderung ist die Vorlage einer Excel Datei), Vorräteveränderung (Stichtag 1.1. und 31.12.), Abgrenzung von Forderungen und Verbindlichkeiten per 31.12. Die LBG richtet eine Schnittstelle zur Verwendung der relevanten Daten ein.
Betriebe ohne vorhandene digitale Aufzeichnungen:
Elektronischen Aufzeichnungen können im „LBG-Business – die Software für Buchhaltung & Jahresabschluss“ geführt werden. Mithilfe des Bankimportes (Schnittstelle zu allen Banken in Österreich) können Einnahmen und Ausgaben schnell und einfach automatisiert erfasst werden. Die LBG unterstützt Betriebe sowohl fachlich, inhaltlich und betreffend der Systemvoraussetzungen, wie bereits bisher, bei den Aufzeichnungen für den Grünen Bericht.
Wie sieht es mit Kosten und Datenschutz aus?
Die Software für die Aufzeichnungen
des Grünen Berichts
steht mit Unterstützung
des Landwirtschafsministeriums
(BMLUK) für die Betriebe
kostenfrei zur Verfügung.
Die Auswertung der Daten
aus der Software durch die
LBG liefern Entscheidungsgrundlagen
auf Basis betrieblicher
Kennzahlen.
Die Daten der Betriebe für den
Grünen Bericht werden gemäß
Landwirtschaftsgesetz nur aggregiert
publiziert, eine einzelbetriebliche
Datenweitergabeist ausgeschlossen. Die Daten
sind vollständig anonymisiert
und haben keine Auswirkungen
auf die Anwendung der
Pauschalierungs-Verordnung.
Was wäre, wenn kein Sekundärindex für den Gartenbau festgestellt wird?
Nach Vorgaben des Bewertungsgesetzes
muss es für alle
Unterarten des land- und forstwirtschaftlichen
Vermögens
Sekundärindizes geben (Vorbedingung),
sonst fällt das Einheitswerte-
System für alle Sparten!
Der Gartenbau ist in Folge
der besonderen Rahmenbedingungen
(hohe Energiekosten,
steigende Lohnkosten, spezifische
Marktschwankungen
etc.) massiv anders einzustufen
als die klassische Landwirtschaft
(zB. Ackerbau). Wenn
kein eigener Sekundärindex
für den Gartenbau erstellt werden
kann, aufgrund zu geringer
Beteiligung durch die Betriebe,
würden folglich diese
Besonderheiten des Gartenbaus
im Rahmen der Indizes
nicht berücksichtigt werden.
Dies hätte Auswirkungen auf
die Feststellung der Einheitswerte
und somit direkt auf
entsprechende Abgaben und
Steuern der Gartenbaubetriebe
(Sozialversicherungsabgaben,
Einkommensteuer, Umsatzsteuer,
Grundsteuer, Grunderwerbsteuer
etc.). Weiters hätte
dies Auswirkungen auf allfällige
Förderprogramme. Die Anwendbarkeit
der Pauschalierungs-
Verordnung wäre zudem
ohne Einheitswert sehr fraglich.
Was sind die Vorteile für teilnehmende Gartenbaubetriebe?
- Jährliche Buchführungsprämie für jeden teilnehmenden Betrieb
- Berücksichtigung der konkreten Rahmenbedingungen im Gartenbau (hohe Energiekosten, steigende Lohnkosten, spezifische Marktschwankungen etc.) für den jeweiligen Einheitswert der einzelnen Betriebe
- Der Einheitswert ist Grundlage für die Festsetzung der wichtigsten Abgaben und Steuern im Gartenbau (Sozialversicherungsabgaben, Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Grundsteuer, Grunderwerbsteuer etc.)
- Der Grüne Bericht bildet die tatsächliche Wertschöpfung im Gartenbau in Österreich dar. Die Abbildung des Gartenbaus im Grünen Bericht ist unerlässlich für die Branche.
- Die Software für die Aufzeichnungen des Grünen Berichts steht mit Unterstützung des Landwirtschafsministeriums (BMLUK) für die Betriebe kostenfrei zur Verfügung.
- Diese freiwilligen anonymisierten Aufzeichnungen sind nicht schädlich in Hinblick auf die Anwendbarkeit der Pauschalierungs-Verordnung.
- Bessere Konditionen bei Kredit- und Bankinstituten n Der Einheitswert ist Fördervoraussetzung für diverse Förderprogramme (zB. Ländliche Entwicklung Investitionsförderung, Aufzeichnungsbonus Niederlassungsprämie).
- Mehrwert für den Betrieb durch guten betriebswirtschaftlichen Überblick.
Kontakt
-
Mag. Erik Graham
Gumpendorfer Straße 15
1060 Wien
erik.graham@lk-wien.at
T +43 5 0259 11140
M +43 664 60259 11140
F +43 5 0259 11121