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Einstreunest versus Abrollnest: Wo soll die Henne nun ihr Ei hinlegen?

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09.01.2025 | von Petra Doblmair, akad. BT

In der Natur würde eine Henne ihre Eier in eine geschützte Kuhle am Boden legen und diese, wenn zehn bis fünfzehn Eier zusammengekommen sind, ausbrüten.

Domestizierten Legehennen müssen daher Legenester zur Verfügung gestellt werden, die ihren Ansprüchen nach einer geborgenen, angenehmen Umgebung zum Eierlegen genügen. In der Praxis gibt es vornehmlich zwei Arten von Legenestern, die hier zum Einsatz kommen: das Einstreunest und das Abrollnest.

Das Einstreunest ist mit natürlichen Materialien wie Strohhäcksel, Dinkelspelzen etc. versehen. Diese Variante entspricht den natürlichen Bedürfnissen der Hennen und fördert ihr Wohlbefinden. Die Tiere können sich ihr Nest individuell gestalten, was ihrem Instinkt entgegenkommt. Hier muss ganz klar festgehalten werden, dass aus tierethologischer Sicht ein Einstreunest klar zu bevorzugen ist. Nur hier kann die Henne ihre natürlichen Verhaltensweisen ausleben, daher ist es auch ein Standard für Bio Austria-Betriebe. Ein Einstreunest ist aber auch ein finanzieller Mehraufwand, besonders wenn es mechanisiert ausgeführt ist. Zudem kann es durch die verwendeten Einstreumaterialien zu vermehrter Staubbelastung im Stall kommen. Nun gibt es aber auch die Problematik für kleinere Betriebe und Direktvermarkter im Nebenerwerb, dass die Eier in den Einstreunestern oftmals verschmutzt und/oder angepickt sind, weil die Tiere freien Zugang zu den Eiern haben. Das stellt einen großen Nachteil im Handling und in der Vermarktung der Eier dar.

Das Abrollnest ist so konstruiert, dass die gelegten Eier sanft auf eine Sammelvorrichtung rollen. Der Boden ist meist leicht geneigt und mit einem durchlässigen Material, oft mit einer Kunststoffmatte ausgestattet. Nach dem Legen kommen die Hennen nicht mehr in direkten Kontakt mit den Eiern. 
Aufgrund dieser Problematik wurde die Bio Austria-Richtlinie dahingehend angepasst, dass nun für Betriebe unter 1.000 Legehennen auch ein Abrollnest zulässig ist. Die Grenze von 1.000 Legehennen wurde deshalb gewählt, weil ab dieser Betriebsgröße auch ein richtlinienkonformer Außenklimabereich angeboten werden muss.
Übersicht_Mobilstall.jpg © LK OÖ/Doblmair
Abrollnester in einem Mobilstall. © LK OÖ/Doblmair
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