EU-Rechnungshof: Nationale Strategiepläne zur Landwirtschaft nicht ehrgeizig genug
Zwischen den Umwelt- und Klimazielen der EU und den von den einzelnen EU-Ländern aufgestellten Agrarplänen klafft eine Lücke, so der Tenor eines aktuellen Berichts des Europäischen Rechnungshofs. Die sogenannte Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) für 2023-2027 habe den EU-Ländern viel Spielraum dabei gelassen, wie sie die hoch gesteckten grünen Ziele der EU in ihren Plänen berücksichtigen. Alle EU-Staaten hätten die Möglichkeit genutzt, Ausnahmen von bestimmten Agrar- und Umweltvorschriften zu erlauben. Einige grüne Maßnahmen, die erforderlich sind, um an EU-Fördergelder zu gelangen, hätten manche Länder außerdem gestrichen oder verzögert. Insgesamt seien die GAP-Pläne ökologisch nicht viel ehrgeiziger als zuvor, so die Schlussfolgerung der Prüfer.
Mit den 378,5 Mrd. Euro der GAP 2021-2027 werden mehrere Ziele verfolgt: Sie sollen eine gerechte Einkommensbeihilfe für Landwirtinnen und Landwirte bieten, Ernährungssicherheit und Existenzgrundlagen in ländlichen Gebieten gewährleisten, aber auch die Umwelt vor Schäden und vor dem Klimawandel schützen, die sich auch unmittelbar auf die Landwirtschaft auswirken können (z.B. durch extreme Wetterbedingungen).
"Die Gemeinsame Agrarpolitik ist heute umweltfreundlicher gestaltet, aber bei den Strategieplänen der EU-Länder konnten wir keine großen Unterschiede zur Vergangenheit feststellen", so Nikolaos Milionis, das für die Prüfung zuständige Mitglied des Hofes. "Wir kommen zu dem Schluss, dass die Umwelt- und Klimaziele der EU auf nationaler Ebene nicht mit dem nötigen Ehrgeiz verfolgt werden. Außerdem fehlen uns Schlüsselelemente für die Bewertung der ökologischen Leistung."
Mit der neuen GAP seien zusätzliche Voraussetzungen für den Erhalt von EU-Förderung eingeführt worden. Gleichzeitig sei den EU-Staaten mehr Flexibilität bei der Anwendung bestimmter Vorschriften eingeräumt worden. Neue Öko-Regelungen seien hinzugekommen, um Verfahren zu belohnen, die dem Klima, der Umwelt und dem Tierschutz nutzen. Auch würden die Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums fortgeführt. Sowohl die Regelungen als auch die Maßnahmen seien an die Verpflichtung geknüpft worden, einen Mindestprozentsatz der Mittel in Umwelt- und Klimamaßnahmen fließen zu lassen. Daran hätten sich alle EU-Länder gehalten. Die Prüfer stellen jedoch fest, dass die GAP-Pläne nicht wirklich ökologischer ausgerichtet sind als im vorherigen Förderzeitraum. Dass zudem im Mai 2024 als Reaktion auf Bauernproteste einige der sogenannten Konditionalitätsanforderungen gelockert worden seien (beispielsweise ist die Fruchtfolge - ein Verfahren zur Verbesserung der Bodenqualität - nun nicht mehr verpflichtend), könnte die positiven Auswirkungen der Pläne auf die Umwelt weiter schmälern.
Die Prüfer stellten außerdem fest, dass die GAP-Pläne nicht gut auf den "Green Deal" der EU abgestimmt sind, obwohl dieser zu den zentralen Pfeilern der europäischen Klima- und Umweltpolitik gehört. Die EU-Länder seien nicht verpflichtet, die geschätzten Beiträge der GAP zu den Zielvorgaben des Green Deal in ihren Agrarplänen auszuweisen. Außerdem, so die Prüfer weiter, seien diese Vorgaben nicht messbar - mit Ausnahme der Zielvorgabe, die sich auf die Ausweitung der ökologisch bewirtschafteten Flächen bezieht. Hier sei die Vorgabe für 2030 allerdings wohl nur sehr schwer erreichbar. Die Analyse der Prüfer zeigt, dass es weitgehend von Maßnahmen außerhalb der GAP abhängt, ob die Zielvorgaben des Green Deal erreicht werden.
Außerdem betonen die Prüfer, dass die Überwachung der ökologischen Leistung der GAP zwar vereinfacht wurde, dem System aber einige wichtige Bausteine fehlen. So sei beispielsweise die Berichterstattung über Maßnahmen zur Verringerung von Emissionen allein noch kein Beleg für eine tatsächliche Verringerung. Die Prüfer empfehlen daher, in diesem Punkt nachzubessern - insbesondere dadurch, dass klare Ziele und Ergebnisindikatoren zur Messung der Fortschritte festgelegt werden.
Mit den 378,5 Mrd. Euro der GAP 2021-2027 werden mehrere Ziele verfolgt: Sie sollen eine gerechte Einkommensbeihilfe für Landwirtinnen und Landwirte bieten, Ernährungssicherheit und Existenzgrundlagen in ländlichen Gebieten gewährleisten, aber auch die Umwelt vor Schäden und vor dem Klimawandel schützen, die sich auch unmittelbar auf die Landwirtschaft auswirken können (z.B. durch extreme Wetterbedingungen).
"Die Gemeinsame Agrarpolitik ist heute umweltfreundlicher gestaltet, aber bei den Strategieplänen der EU-Länder konnten wir keine großen Unterschiede zur Vergangenheit feststellen", so Nikolaos Milionis, das für die Prüfung zuständige Mitglied des Hofes. "Wir kommen zu dem Schluss, dass die Umwelt- und Klimaziele der EU auf nationaler Ebene nicht mit dem nötigen Ehrgeiz verfolgt werden. Außerdem fehlen uns Schlüsselelemente für die Bewertung der ökologischen Leistung."
Mit der neuen GAP seien zusätzliche Voraussetzungen für den Erhalt von EU-Förderung eingeführt worden. Gleichzeitig sei den EU-Staaten mehr Flexibilität bei der Anwendung bestimmter Vorschriften eingeräumt worden. Neue Öko-Regelungen seien hinzugekommen, um Verfahren zu belohnen, die dem Klima, der Umwelt und dem Tierschutz nutzen. Auch würden die Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums fortgeführt. Sowohl die Regelungen als auch die Maßnahmen seien an die Verpflichtung geknüpft worden, einen Mindestprozentsatz der Mittel in Umwelt- und Klimamaßnahmen fließen zu lassen. Daran hätten sich alle EU-Länder gehalten. Die Prüfer stellen jedoch fest, dass die GAP-Pläne nicht wirklich ökologischer ausgerichtet sind als im vorherigen Förderzeitraum. Dass zudem im Mai 2024 als Reaktion auf Bauernproteste einige der sogenannten Konditionalitätsanforderungen gelockert worden seien (beispielsweise ist die Fruchtfolge - ein Verfahren zur Verbesserung der Bodenqualität - nun nicht mehr verpflichtend), könnte die positiven Auswirkungen der Pläne auf die Umwelt weiter schmälern.
Die Prüfer stellten außerdem fest, dass die GAP-Pläne nicht gut auf den "Green Deal" der EU abgestimmt sind, obwohl dieser zu den zentralen Pfeilern der europäischen Klima- und Umweltpolitik gehört. Die EU-Länder seien nicht verpflichtet, die geschätzten Beiträge der GAP zu den Zielvorgaben des Green Deal in ihren Agrarplänen auszuweisen. Außerdem, so die Prüfer weiter, seien diese Vorgaben nicht messbar - mit Ausnahme der Zielvorgabe, die sich auf die Ausweitung der ökologisch bewirtschafteten Flächen bezieht. Hier sei die Vorgabe für 2030 allerdings wohl nur sehr schwer erreichbar. Die Analyse der Prüfer zeigt, dass es weitgehend von Maßnahmen außerhalb der GAP abhängt, ob die Zielvorgaben des Green Deal erreicht werden.
Außerdem betonen die Prüfer, dass die Überwachung der ökologischen Leistung der GAP zwar vereinfacht wurde, dem System aber einige wichtige Bausteine fehlen. So sei beispielsweise die Berichterstattung über Maßnahmen zur Verringerung von Emissionen allein noch kein Beleg für eine tatsächliche Verringerung. Die Prüfer empfehlen daher, in diesem Punkt nachzubessern - insbesondere dadurch, dass klare Ziele und Ergebnisindikatoren zur Messung der Fortschritte festgelegt werden.