Europäische Kommission genehmigt 2. Änderung des GAP-Strategieplans 2023-2027
- Impulsprogramm Landwirtschaft -> Anhebung der ÖPUL- und AZ-Prämien um 8% (14% für AZ Gruppe 3 und 4) sowie der Obergrenzen Investitionsförderung ab 2024
- Vereinfachung Konditionalität -> Anbaudiversifizierung unter GLÖZ 7 und Streichung der Stilllegungsverpflichtung unter GLÖZ 8 ab 2025 sowie Ausnahme von Betrieben < 10 Hektar von Konditionalitätskontrollen ab 2024
- ÖPUL Programmänderung -> Anpassungen bei bestehenden Maßnahmen sowie Ergänzung neuer Zuschläge ab 2025
Details zu den Änderungen, insbesondere den Neuerungen im ÖPUL, können ab Anfang September 2024 auf www.lko.at in der Rubrik Förderungen nachgelesen werden.