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Fristen für Grundwasserschutz und Humusaufbau

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23.09.2026 | von Ing. Philipp Prock

Für die ÖPUL-Maßnahmen „Vorbeugender Grundwasserschutz – Acker“ sowie „Humusaufbau und Erosionsschutz in Wien“ müssen bis Ende 2026 noch Weiterbildungsstunden absolviert und Bodenproben gezogen werden.

Grundwasserschutz.png © Adobe Stocks
© Adobe Stocks
Die ÖPUL 2023 Maßnahmen Vorbeugender Grundwasserschutz – Acker sowie Humusaufbau und Erosionsschutz in Wien haben neben detaillierten Vorgaben hinsichtlich der Bewirtschaftung auch Vorgaben hinsichtlich der Weiterbildung und der Bodenbeprobung.

Weiterbildungsverpflichtung

Teilnehmer an der ÖPUL 2023 Maßnahme „Vorbeugender Grundwasserschutz - Acker (GWA)“ müssen bis spätestens 31. Dezember 2026 insgesamt zehn Stunden Weiterbildung absolvieren. Die Weiterbildungen müssen sich mit einem oder mehreren der folgenden Themen beschäftigen:
  • Grundwasserschutz
  • Humusaufbau
  • wassersparende Bewirtschaftungsmethoden
  • grundwasserschonende  Bewässerung
  • stickstoff- beziehungsweise emissions reduzierte Fütterung  von Schweinen

Top Up „Humusaufbau und Erosionsschutz“

Betriebe, die am optionalen Zuschlag „Humusaufbau und Erosionsschutz in Wien“ teilnehmen, müssen zusätzlich drei weitere Weiterbildungsstunden nachweisen. Diese müssen folgende Themenbereiche betreffen:
  • Bodenproben
  • Humusaufbau
  • pfluglose Bodenbearbeitung
Für die Weiterbildungsverpflichtung werden Kurse, welche ab 1. Jänner 2022 absolviert wurden, anerkannt. Besonders wichtig ist, dass besuchte Kurse von einem akkreditierten Bildungsanbieter durchgeführt wurden. Nur dann sind die absolvierten Kurse für die Weiterbildungsverpflichtung anrechenbar. Anrechenbare Onlinekurse hierfür finden Sie unter wien.lfi.at.

Eine aktuelle Übersicht der anerkannten Bildungsanbieter finden Sie unter https://www.ama.at/fachliche-informationen/oepul/listen.

Grundwasserschutzkonzept erstellen

Neben der Weiterbildung muss bis spätestens 31. Dezember 2026 auch ein betriebsbezogenes Grundwasserschutzkonzept erstellt und am Betrieb aufbewahrt werden. Seitens des LFI Wien wird hierfür noch die Präsenzveranstaltung „Erstellung Gewässerschutzkonzept ÖPUL 2023“ abgehalten, welche im Ausmaß von 3 Stunden für Weiterbildungsverpflichtung anrechenbar ist. Das Gewässerschutzkonzept können Sie jedoch auch von zu Hause aus, mit Hilfe des Onlinekurses „Betriebsbezogenes Gewässerschutzkonzept“, welcher im Ausmaß von 1 Stunde für die Weiterbildungsverpflichtung anrechenbar ist, absolvieren.

Absolvierung der Weiterbildungen

Grundsätzlich muss die Betriebsführerin oder der Betriebsführer die Weiterbildung selbst absolvieren. Nur in begründeten Ausnahmefällen kann eine maßgeblich am Betrieb mitarbeitende und in die Bewirtschaftung eingebundene Person die Weiterbildung übernehmen. Diese Person darf jedoch keinen eigenen Betrieb führen. Bei innerfamiliären Betriebsteilungen ist die Weiterbildung für jeden Betrieb gesondert zu absolvieren. Die Weiterbildung ist personenbezogen und kann nicht auf andere Personen übertragen werden. Scheidet die geschulte Person vor dem 31. Dezember 2026 aus dem Betrieb aus, muss eine andere berechtigte Person die fehlenden Weiterbildungsstunden nachholen.

Erinnerungsschreiben

Seitens der Landwirtschaftskammer Wien wurde Ende August ein Erinnerungsmail ausgesendet. Dieses erhielten alle Betriebe, welche ihre Weiterbildungsverpflichtung noch nicht vollständig erfüllt haben.

Bodenbeprobung

Anrechenbar sind alle Bodenproben, die ab dem 1. Jänner 2022 gezogen und von einem akkreditierten Labor untersucht wurden. Die Verpflichtung gilt dann als erfüllt, wenn am Stichtag 31. Dezember 2026 ausreichend Proben am Betrieb vorhanden sind (bezogen auf die Flächen gemäß Mehrfachantrag-Flächen 2026).

Die Weitergabe einer Bodenuntersuchung gemeinsam mit der Ackerfläche an einen anderen Betrieb ist nicht möglich, da die im jeweiligen Jahr gezogene Bodenprobe auch dem jeweiligen Mehrfachantrag zugeordnet werden muss.

Vorbeugender GWA

Pro angefangenen 5 ha Ackerfläche ist bis spätestens 31. Dezember 2026 mindestens eine Bodenprobe zu ziehen. Hinsichtlich der notwendigen Anzahl der Bodenuntersuchung ist immer aufzurunden, d.h. bis 5 ha mindestens eine Probe, zwischen 5 und 10 ha zwei Proben (usw.). Ausgangsbasis für die Berechnung sind alle Ackerflächen innerhalb der Gebietskulisse, unabhängig von der Nutzung. Eine Toleranz gibt es nicht, so sind z.B. bei 5,13 ha Acker innerhalb der gesamten Gebietskulisse immer 2 Bodenproben erforderlich.

Humusaufbau und Erosionsschutz in Wien

Bei Teilnahme an dieser Maßnahme sind bis 31. Dezember 2026 weitere Bodenproben zu ziehen, d.h. pro angefangener 5 Hektar Ackerflächen ist somit eine weitere Bodenprobe (zusätzlich zu den im Rahmen der Maßnahme „Vorbeugender Grundwasserschutz auf Ackerflächen“ erforderlichen Bodenproben) innerhalb der Gebietskulisse zu ziehen. Beachten Sie, dass sich bei dieser Maßnahme die Gebietskulisse nur auf die Flächen des Vorbeugenden Grundwasserschutzes im Bundesland Wien bezieht.

Zu untersuchende Parameter

Die Bodenproben sind hinsichtlich der Gehalte an Sticksoff, Phosphor, Kali, Humus sowie des pH-Wertes zu untersuchen. Bei Stickstoff hat die Untersuchung den nachlieferbaren oder den Gehalt an mineralischem Stickstoff zu umfassen. Anerkannt werden nur Untersuchungsergebnisse akkreditierter Labore. Eine Auflistung dieser finden Sie unter Verpflichtende Bodenuntersuchungen bei den ÖPUL-Maßnahmen „Humuserhalt und Bodenschutz auf umbruchsfähigem Grünland“ und „Vorbeugender Grundwasserschutz – Acker“.

Erfassungspflicht der Bodenprobenergebnisse

Die Ergebnisse der Bodenproben sind unter www.eama. at im INVEKOS-GIS in der dafür vorgesehenen Erfassungsmaske des jeweiligen Mehrfachantrages einzutragen.

Zu erfassen sind das Eingangsdatum im Labor, die Probennummer und das akkreditiere Labor. Die Probe muss außerdem einem MFA zugeordnet werden. Üblicherweise muss die Probe dem MFA zugeordnet werden in dem sie gezogen wurde. Kommt eine Fläche im Herbst neu zum Betrieb und auf dieser wird noch im Herbst eine Bodenprobe gezogen, kann die Probe ausnahmsweise dem darauffolgenden MFA zugeordnet werden.

Nach der Zuordnung zu einem MFA, muss angegeben werden, auf welchem Feldstück und gegebenenfalls auf welchem Schlag die Probe gezogen wurde. Eine Liste mit den möglichen Feldstücken öffnet sich nach der Auswahl des MFAs. Eine Schlagliste ist nach der Auswahl eines Feldstücks möglich. Wurden von einem Schlag mehrere Proben gezogen, reicht die Zuordnung zum jeweiligen Feldstück aus.

Hilfestellungen

Für die Unterstützung zur selbsttätigen Bodenproben-Erfassung steht eine Anleitung kostenlos zur Verfügung: Anleitungfür die Erfassung vonBodenproben GWA

Zusätzlich dazu gibt es von Seiten der AMA ein YouTube- Video mit einer Schritt-für- Schritt-Anleitung:
INVEKOS-GIS: Bodenproben erfassen

Kontakt

  • Thomas Kirchmayr
    Thomas Kirchmayr
    Gumpendorfer Straße 15
    1060 Wien

    thomas.kirchmayr@lk-wien.at
    T +43 5 0259 11142
    M +43 664 60259 11142
    F +43 5 0259 11121
  • Irene   Weixlbraun
    Irene Weixlbraun
    Gumpendorfer Straße 15
    1060 Wien

    irene.weixlbraun@lk-wien.at
    T +43 5 0259 11112
    M 0664/60 259 111 12
    F +43 5 0259 11121

Downloads zum Thema

  • Anleitung für die Erfassung von Bodenproben PDF 150,67 kB

Links zum Thema

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  • Aktuelle Übersicht der anerkannten Bildungsanbieter
  • AMA Videohandbuch - INVEKOS-GIS: Bodenproben erfassen
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