Förderung der Niederlassung von Junglandwirt:innen
Allgemeine Beschreibung
Die Niederlassungsprämie für Junglandwirte:innen verfolgt das Ziel, die erste Niederlassung zu erleichtern und damit eine langfristige Absicherung der Landwirtschaft zu ermöglichen. Mit dieser Beihilfe wird die erste Niederlassung und damit die erstmalige Aufnahme einer landwirtschaftlichen Tätigkeit von jungen Landwirt:innen unterstützt. Darüber hinaus wird die Schaffung einer geeigneten Qualifikationsbasis und einer strategischen Ausrichtung des Betriebes forciert.
Fördergegenstand
Erste Niederlassung auf einem landwirtschaftlichen Betrieb und Aufnahme der Betriebsführung.
Förderwerber
Natürliche Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung höchstens 40 Jahre alt sind und über die erforderliche berufliche Qualifikation verfügen (Junglandwirte).
Eingetragene Personengesellschaften, juristische Personen oder Personenvereinigungen, wenn ein Junglandwirt die langfristige und wirksame Kontrolle über die Betriebsführung des landwirtschaftlichen Betriebs ausübt.
Eingetragene Personengesellschaften, juristische Personen oder Personenvereinigungen, wenn ein Junglandwirt die langfristige und wirksame Kontrolle über die Betriebsführung des landwirtschaftlichen Betriebs ausübt.
Fördervoraussetzungen
Als erste Niederlassung gilt die erstmalige Bewirtschaftung eines landwirtschaftlichen Betriebs im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.
Führung des Betriebes für mindestens fünf Jahre ab erster Niederlassung.
Voraussetzungen sind außerdem:
1. Bewirtschaftung von mindestens 3 ha LN (inkl. anteiliger Flächen einer Gemeinschaftsalm oder Gemeinschaftsweide); Betriebe, die diese Voraussetzungen noch nicht erfüllen, müssen über einen eigenen Einheitswert oder einen Zuschlag zum landwirtschaftlichen Einheitswert verfügen. Dies gilt insbesondere für Betriebe des Garten-, Feldgemüse-, Obst- oder Weinbaues sowie der Bienenhaltung und des Hopfenanbaues.
2. Arbeitsbedarf je Betrieb entspricht mindestens 0,5 bAk (betriebsnotwendige Arbeitskraft) ab dem Zieljahr der Standardoutput des Betriebes beträgt mindestens 8.000 Euro ab dem Zieljahr.
Führung des Betriebes für mindestens fünf Jahre ab erster Niederlassung.
Voraussetzungen sind außerdem:
1. Bewirtschaftung von mindestens 3 ha LN (inkl. anteiliger Flächen einer Gemeinschaftsalm oder Gemeinschaftsweide); Betriebe, die diese Voraussetzungen noch nicht erfüllen, müssen über einen eigenen Einheitswert oder einen Zuschlag zum landwirtschaftlichen Einheitswert verfügen. Dies gilt insbesondere für Betriebe des Garten-, Feldgemüse-, Obst- oder Weinbaues sowie der Bienenhaltung und des Hopfenanbaues.
2. Arbeitsbedarf je Betrieb entspricht mindestens 0,5 bAk (betriebsnotwendige Arbeitskraft) ab dem Zieljahr der Standardoutput des Betriebes beträgt mindestens 8.000 Euro ab dem Zieljahr.
Mindestqualifikation
Der Förderwerbende muss eine für die Bewirtschaftung des Betriebs geeignete Facharbeiterprüfung oder eine einschlägige höhere Ausbildung oder einen einschlägigen Hochschulabschluss nachweisen.
Liegt der Nachweis der Mindestqualifikation zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht vor, so kann er bis spätestens zwei Jahre nach der ersten Niederlassung erbracht werden. Diese Frist kann in begründeten Ausnahmefällen auf Antrag des Förderwerbenden um ein Jahr verlängert werden. Die Auszahlung der Basisprämie und der darauf aufsetzenden Module erfolgt frühestens nach Erbringung des Qualifikationsnachweises.
Vorlage eines Betriebskonzepts mit folgendem Inhalt:
Liegt der Nachweis der Mindestqualifikation zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht vor, so kann er bis spätestens zwei Jahre nach der ersten Niederlassung erbracht werden. Diese Frist kann in begründeten Ausnahmefällen auf Antrag des Förderwerbenden um ein Jahr verlängert werden. Die Auszahlung der Basisprämie und der darauf aufsetzenden Module erfolgt frühestens nach Erbringung des Qualifikationsnachweises.
Vorlage eines Betriebskonzepts mit folgendem Inhalt:
- Darstellung der Ausgangssituation des Betriebs
- Berechnung und Analyse der Ausgangssituation insbesondere hinsichtlich Betriebs- und Arbeitswirtschaft
- Strategie für die Entwicklung des Betriebes sowie Ziele und Entwicklungsmöglichkeiten in den nächsten fünf bis zehn Jahren
- Beschreibung der geplanten Investition, falls relevant o Berechnung und Beurteilung der geplanten Ausrichtung des Betriebs
- Maßnahmen- und Ablaufplan mit Darstellung der vorgesehenen spezifischen Meilensteine und Ziele
- Bei Vorliegen eines Investitionsprojektes Relevanz für die Ziele Klimaschutz, Ressourcenschonung und ökologische Nachhaltigkeit
Förderfähige Kosten
Pauschalbeträge nach Vorlage des jeweiligen Nachweises
Basisprämie | 3.500 EUR |
Prämie für Eigentumsübergang | 2.500 EUR |
Prämie für Meisterprüfung/ höheren Abschluss | 5.000 EUR |
Prämie für die Führung von gesamtbetrieblichen Aufzeichnungen (mind. 3 Jahre) |
4.000 EUR |
Maximalbetrag daher | 15.000 EUR |