Hagelversicherungsprämien aufschieben
Wein: Mit AMA-Datenzustimmung 5% Rabatt und spätere Prämienfälligkeit
Die Coronakrise beeinflusst auch die Vorschreibung der Hagelversicherungspolizzen. Jene Betriebe, die jährlich einen Mehrfachantrag stellen, können in ihrem Kundenbereich der AMA-Datenbank gegenüber der Hagelversicherung eine Datenfreigabe erteilen, siehe Anleitung unten. Die Hagelversicherungspolizze wird dann aufgrund einem Abgleich mit den Daten des abgegebenen Mehrfachantrages vorgeschrieben. Da die Abgabe der Mehrfachanträge heuer in den Juni verschoben wurde, werden auch die Vorschreibungen der Hagelversicherung für 2020 entsprechend später zugestellt werden. Generell ist die Prämie 14 Tage nach Erhalt der Polizze zu bezahlen.
Grundsätzlich gelten als Hauptfälligkeiten für die Prämie der Hagelversicherung 15. Mai für den Ackerbau und 15. Juni für den Obstbau. Durch den MFA werden die Frist wie beschrieben verlängert.
Grundsätzlich gelten als Hauptfälligkeiten für die Prämie der Hagelversicherung 15. Mai für den Ackerbau und 15. Juni für den Obstbau. Durch den MFA werden die Frist wie beschrieben verlängert.
Weinbau
Rund 90% der Winzer bekommen ihre Hagelversicherungspolizzen aufgrund einer Abgleichung mit den AMA-Daten vorgeschrieben. Bei der Hagelversicherung versicherte Winzer ohne aufrechte AMA-Datenzustimmung werden die Polizzen 2020 bereits in den nächsten Tagen erhalten. Die Prämie ist 14 Tage nach Erhalt der Polizze, spätestens am 15. Mai, zu bezahlen. Es wird daher, dort wo es möglich ist, ein Umstieg auf eine Polizze mit AMA-Datenzustimmung dringend empfohlen. Der Vorteil ist ein zusätzlicher Prämienrabatt von bis zu 5% und eine deutlich spätere Prämienfälligkeit.
Der österreichische Weinbauverband hat mit der Öst. Hagelversicherung vereinbart, dass jenen Winzern, denen in den nächsten Tagen die Prämien vorgeschrieben werden, aber durch die Coronakrise wirtschaftlich stark unter Druck geraten sind, ein zinsfreier Prämienaufschub bis 15. Juli gewährt wird. Dazu ist es aber notwendig, direkt mit der Hagelversicherung Kontakt aufzunehmen und die wirtschaftliche Notlage nachzuweisen. Bei Fragen kontaktieren Sie bitte direkt die Hagelversicherung und wenden sich an Josef Seper, 0664 2120373, seper@hagel.at.
Der österreichische Weinbauverband hat mit der Öst. Hagelversicherung vereinbart, dass jenen Winzern, denen in den nächsten Tagen die Prämien vorgeschrieben werden, aber durch die Coronakrise wirtschaftlich stark unter Druck geraten sind, ein zinsfreier Prämienaufschub bis 15. Juli gewährt wird. Dazu ist es aber notwendig, direkt mit der Hagelversicherung Kontakt aufzunehmen und die wirtschaftliche Notlage nachzuweisen. Bei Fragen kontaktieren Sie bitte direkt die Hagelversicherung und wenden sich an Josef Seper, 0664 2120373, seper@hagel.at.
Zierpflanzenbau
Hier wurde bereits am 20. März auf unserer Website berichtet. Die normale Zahlungsfrist beträgt 15.5. Wir haben bei der Österreichischen Hagelversicherung darum gebeten, dass Betriebe, die besonders schwer von den Einschränkungen der COVID-19 Maßnahmen betroffen sind, einen zinsfreien Prämienaufschub bis 15.7. vereinbaren können. Das betrifft besonders Zierpflanzenbaubetriebe und
Baumschulen.
Wir bitten darum, dass von dieser Möglichkeit nur Betriebe Gebrauch machen, die tatsächlich aufgrund von Betriebsschließungen oder fehlender Abnehmer finanziell stark betroffen sind. Alle Betriebe, die einen Aufschub benötigen, sollen bitte direkt mit Mag. Johannes Frey (frey@hagel.at bzw. 0664 8272062) Kontakt aufnehmen und auch kurz begründen, wie ihr Betrieb betroffen ist.
Wir bitten darum, dass von dieser Möglichkeit nur Betriebe Gebrauch machen, die tatsächlich aufgrund von Betriebsschließungen oder fehlender Abnehmer finanziell stark betroffen sind. Alle Betriebe, die einen Aufschub benötigen, sollen bitte direkt mit Mag. Johannes Frey (frey@hagel.at bzw. 0664 8272062) Kontakt aufnehmen und auch kurz begründen, wie ihr Betrieb betroffen ist.
Zustimmung zum AMA-Datenabgleich
Nach dem Login erscheint die Menüleiste „Kundendaten“. Links im Menü anwählen von „Datenfreigabe“ und „Übersicht“. Hier kann der Österreichischen Hagelversicherung der Datenabgleich erlaubt werden.