Handy Lösung zur Gästeregistrierung
Der Wiener Heurige bietet kostenlos Unterstützung bei der gesetzlich vorgeschriebenen Gästeregistrierung.
Seit 28.09.2020 gilt in Wien vorerst bis Jahresende eine Verordnung zur Auskunftserteilung im Zusammenhang mit Verdachtsfällen von COVID-19. Alle Gastronomen, dh Heurige und Buschenschenker sind verpflichtet, im Verdachtsfall den Behörden entsprechend Auskunft über ihre Gäste zu geben.
Als Alternative zu Papierformularen samt desinfizierten Kugelschreibern gibt es auch digitale Lösungen. Der Wiener Heurige hat hier rasch reagiert und im Paket Lizenzen bei der „EinCheckerin“ gekauft, die kostenlos an alle Mitglieder weitergegeben werden. Die Lösung ist sehr einfach und bietet für den Buschenschenker viele Vorteile. Vor allem übernimmt die EinCheckerin die Verantwortung für die Einhaltung aller gesetzlich geforderten Vorschriften insbesondere den Datenschutz. Lokalbetreiber haben selbst keinen Zugriff auf die Daten der Gäste und somit auch keine Verantwortung bei möglichen Datenschutzproblemen. Die Daten werden nach 28 Tagen automatisch gelöscht. Damit entfällt auch die sichere Vernichtung der Papierformulare.
Der Gast scannt den QR-Code am Tisch. Beim ersten Mal gibt er seine Daten ein, die Daten bleiben im Browserformular am Handy gespeichert. Beim nächsten Besuch bzw in einem anderen Lokal muss er diese mit einem Klick nur noch bestätigen. Die Tischnummer muss der Gast nicht eingeben. Entweder hat jeder Tisch einen eigenen QR-Code oder bei gewünschter Platzzuweisung durch den Gastgeber ist auch ein einheitlicher QR-Code im Lokal möglich.
Weitere Infos bei Geschäftsführer Dipl.-Ing. Elmar Feigl.
Als Alternative zu Papierformularen samt desinfizierten Kugelschreibern gibt es auch digitale Lösungen. Der Wiener Heurige hat hier rasch reagiert und im Paket Lizenzen bei der „EinCheckerin“ gekauft, die kostenlos an alle Mitglieder weitergegeben werden. Die Lösung ist sehr einfach und bietet für den Buschenschenker viele Vorteile. Vor allem übernimmt die EinCheckerin die Verantwortung für die Einhaltung aller gesetzlich geforderten Vorschriften insbesondere den Datenschutz. Lokalbetreiber haben selbst keinen Zugriff auf die Daten der Gäste und somit auch keine Verantwortung bei möglichen Datenschutzproblemen. Die Daten werden nach 28 Tagen automatisch gelöscht. Damit entfällt auch die sichere Vernichtung der Papierformulare.
Der Gast scannt den QR-Code am Tisch. Beim ersten Mal gibt er seine Daten ein, die Daten bleiben im Browserformular am Handy gespeichert. Beim nächsten Besuch bzw in einem anderen Lokal muss er diese mit einem Klick nur noch bestätigen. Die Tischnummer muss der Gast nicht eingeben. Entweder hat jeder Tisch einen eigenen QR-Code oder bei gewünschter Platzzuweisung durch den Gastgeber ist auch ein einheitlicher QR-Code im Lokal möglich.
Weitere Infos bei Geschäftsführer Dipl.-Ing. Elmar Feigl.