Heurigen- und Buschenschankbetriebe - Coronaviruspaket Stand 13.03.2020
Überbrückungshilfe der Tourismusbank bei Liquiditätsengpässen für Heurigenbetriebe mit Anmeldegewerbe oder konzessioniertem Gewerbe im Buffet.
Für den Buffetbereich gibt es die Möglichkeit teilzunehmen:
https://www.oeht.at/produkte/coronavirus-massnahmenpaket-fuer-den-tourismus/
Für den Buffetbereich gibt es die Möglichkeit teilzunehmen:
https://www.oeht.at/produkte/coronavirus-massnahmenpaket-fuer-den-tourismus/
- Welche Finanzierungsarten können mit der Bundeshaftung besichert werden?
- Wie hoch sind die Unter- und Obergrenzen dieser Förderung?
- Wie hoch muss die Schadenshöhe mindestens sein?
- Welche Kosten fallen für die Bundeshaftung an?
- Welche Kostenarten dürfen mit der Überbrückungsfinanzierung gedeckt werden?
- Welche Unterlagen müssen mit dem Förderantrag mit eingereicht werden?
- Betriebsbeschreibungsbogen
- Verpflichtungserklärung
- Beilage Förderungsansuchen „Coronavirus-Maßnahmenpaket“
- Jahresabschluss 2018 oder aktueller
- Forecast 2020 (aus dem der Liquiditätsbedarf erkennbar ist