Informationen für Direktvermarkter – Verkauf von Lebensmittel weiterhin möglich – Hygienevorschriften zwingend einhalten!
aktualisiert am: 31. März, 17 Uhr
Direktvermarkter, Bauernläden und der Ab-Hof Verkauf sind als Versorgungseinrichtungen definiert. Sie sind daher laut der Verordnung des Gesundheitsministeriums von den Schließungen nicht betroffen. Die strengen Hygienevorschriften sind einzuhalten. Bauernmärkte dürfen in ihrer Funktion als Lebensmittelversorger weiterhin abgehalten werden.
Weitere Informationen finden sie hier.
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