Investitionen in die landwirtschaftliche Erzeugung (4.1.1)
Das Österreichische Programm für die ländliche Entwicklung für die Periode 2014 - 2020 erlangte am 21. Februar 2015 mit Veröffentlichung der Sonderrichtlinie durch das Landwirtschaftsministerium seine Gültigkeit. Nachfolgend eine auszugsweise Kurzfassung zur Investitionsförderung:
Investitionen in die landwirtschaftliche Erzeugung (4.1.1)
Fördergegenstände (Auszug)
1. Landwirtschaftliche Wirtschaftsgebäude, Funktions- und Wirtschaftsräume, Verarbeitung und Direktvermarktung landwirtschaftlicher Produkte
2. Anlagen zur Lagerung von Jauche, Gülle, Gärresten und festem Wirtschaftsdünger, Kompostaufbereitungsplatten
3. Biomasseheizanlagen
4. Alm- Alpgebäude
5. Bienenhaltung und Honigerzeugung
6. Maschinen, Geräte und technische Anlagen für die Innenwirtschaft
7. Selbstfahrende Bergbauernspezialmaschinen, selbstfahrende Erntemaschinen (gemeinschaftlich) und Geräte zur bodennahen Gülleausbringung
8. Verbesserung der Umweltwirkung landwirtschaftlicher Fahrzeuge, Maschinen und Geräte
9. Beregnung und Bewässerung
10. Gartenbau: Gewächshäuser einschließlich der für Produktion, Lagerung und Vermarktung erforderlichen Räumlichkeiten und technischen Einrichtungen; Folientunnel
11. Obst- und Weinbau: Erwerbsobstkulturen und Schutzanlagen für Obst- und Weinbaukulturen
Höhe Investitionszuschuss
Für die Erreichung der Mindestpunkteanzahl muss das Antragsformular vollständig ausgefüllt und unterschrieben sein. Es muss auch das Vorhabensdatenblatt mit Verpflichtungserklärung beigelegt sein. Investitionen in Biomasseheizanlagen, für die Bienenzucht und für Maschinen der Außenwirtschaft gelten als fix ausgewählt und werden nicht in das Auswahlverfahren einbezogen.
Nachreichung von Unterlagen
Vonseiten der LK Wien werden alle Förderwerber, die bereits einen Förderantrag gestellt haben, kontaktiert. Wir teilen jedem mit, welche Unterlagen noch nachzureichen sind. Beispielsweise könnten folgende Unterlagen fehlen:
Auswahlverfahren
Alle bis zum Stichtag vollständig eingereichten Anträge werden beurteilt und nach den vorgegebenen Kriterien mit einem Punktesystem bewertet. Die Auswahl erfolgt auf Basis des Budgets, das für den Auswahlblock zur Verfügung steht. Investitionsvorhaben müssen die Mindestpunkte (5) erreichen. Können sie jedoch aus budgetären Gründen im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt werden, dann kommen sie automatisch in das nächste Auswahlverfahren. Können diese Vorhaben dort wiederum nicht bewilligt werden, sind diese abzulehnen.
Auswahltermine
Stichtage für die nächsten Auswahlverfahren von vollständigen Anträgen sind der
Montag, 22. März 2021
Mittwoch, 30. Juni 2021
Donnerstag, 30. September 2021
Dienstag, 30. November 2021
Einen Überblick finden sie unter der Rubrik „Auswahlverfahren LE 14-20“
Investitionen in die landwirtschaftliche Erzeugung (4.1.1)
Fördergegenstände (Auszug)
1. Landwirtschaftliche Wirtschaftsgebäude, Funktions- und Wirtschaftsräume, Verarbeitung und Direktvermarktung landwirtschaftlicher Produkte
2. Anlagen zur Lagerung von Jauche, Gülle, Gärresten und festem Wirtschaftsdünger, Kompostaufbereitungsplatten
3. Biomasseheizanlagen
4. Alm- Alpgebäude
5. Bienenhaltung und Honigerzeugung
6. Maschinen, Geräte und technische Anlagen für die Innenwirtschaft
7. Selbstfahrende Bergbauernspezialmaschinen, selbstfahrende Erntemaschinen (gemeinschaftlich) und Geräte zur bodennahen Gülleausbringung
8. Verbesserung der Umweltwirkung landwirtschaftlicher Fahrzeuge, Maschinen und Geräte
9. Beregnung und Bewässerung
10. Gartenbau: Gewächshäuser einschließlich der für Produktion, Lagerung und Vermarktung erforderlichen Räumlichkeiten und technischen Einrichtungen; Folientunnel
11. Obst- und Weinbau: Erwerbsobstkulturen und Schutzanlagen für Obst- und Weinbaukulturen
Höhe Investitionszuschuss
- 40 % Almen und Verbesserung der Umweltwirkung
- 30 % Gartenbau, Obst- und Weinbau (Schutz)
- 25 % Stallbau (besonders tierfreundlich), Düngersammelanlagen, Be- und Verarbeitung sowie Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte
- 20 % Übrige Investitionen
- 5 % für Junglandwirte oder biologische Wirtschaftsweise oder Bergbauernbetriebe
Für die Erreichung der Mindestpunkteanzahl muss das Antragsformular vollständig ausgefüllt und unterschrieben sein. Es muss auch das Vorhabensdatenblatt mit Verpflichtungserklärung beigelegt sein. Investitionen in Biomasseheizanlagen, für die Bienenzucht und für Maschinen der Außenwirtschaft gelten als fix ausgewählt und werden nicht in das Auswahlverfahren einbezogen.
Nachreichung von Unterlagen
Vonseiten der LK Wien werden alle Förderwerber, die bereits einen Förderantrag gestellt haben, kontaktiert. Wir teilen jedem mit, welche Unterlagen noch nachzureichen sind. Beispielsweise könnten folgende Unterlagen fehlen:
- Betriebskonzept – verpflichtend ab Kosten von 100.000 €
- Einheitswertbescheid oder Zuschlag zum Einheitswert
- Gesellschafts- oder Gemeinschaftsvertrag
- Firmenbuch, Vereinsregisterauszug
- Bankbestätigung der Verbindlichkeiten
- Versicherungsdaten, SV Bestätigung, Haftpflichtversicherung
- Baubewilligung
- Bio Vertrag, AMA Gütesiegel Bestätigung
- Bilanz
- Einkommensunterlagen bei außerlandwirtschaftlichen Einkünften
Auswahlverfahren
Alle bis zum Stichtag vollständig eingereichten Anträge werden beurteilt und nach den vorgegebenen Kriterien mit einem Punktesystem bewertet. Die Auswahl erfolgt auf Basis des Budgets, das für den Auswahlblock zur Verfügung steht. Investitionsvorhaben müssen die Mindestpunkte (5) erreichen. Können sie jedoch aus budgetären Gründen im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt werden, dann kommen sie automatisch in das nächste Auswahlverfahren. Können diese Vorhaben dort wiederum nicht bewilligt werden, sind diese abzulehnen.
Auswahltermine
Stichtage für die nächsten Auswahlverfahren von vollständigen Anträgen sind der
Montag, 22. März 2021
Mittwoch, 30. Juni 2021
Donnerstag, 30. September 2021
Dienstag, 30. November 2021
Einen Überblick finden sie unter der Rubrik „Auswahlverfahren LE 14-20“