Kammergesetz
Das Landwirtschaftskammergesetz regelt den persönlichen Wirkungsbereich der Landwirtschaftskammer (Kammerzugehörigen), die Aufgaben und Organe der Landwirtschaftskammer und enthält Bestimmungen über die Deckung der finanziellen Erfordernisse.
Im 2. Abschnitt („Wahlordnung“) finden Sie die Bestimmungen über die Wahlen in die Vollversammlung.