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10.03.2023 | von Österreichischer Weinbauverband

Laubarbeiten

Die Laubarbeiten sind dem jährlichen Witterungsverlauf beziehungsweise dem Erziehungssystem anzupassen.
Durch Sonnenbrand vertrocknete Beeren einer Weißweinsorte Ende Juli. © M. Mehofer, HBLA und BA Klosterneuburg
Durch Sonnenbrand vertrocknete Beeren einer Weißweinsorte Ende Juli. © M. Mehofer, HBLA und BA Klosterneuburg

Wipfeln der Triebe

Ein "Wipfeln“ von Trieben soll erfolgen, bevor sich die Triebe über den Drahtpaaren auf eine Seite legen. Mit dieser frühzeitigen Triebeinkürzung (Mitte Juni bis Mitte Juli) wird die Glockenbildung verhindert und damit durch die Verbesserung des Laubwandmikroklimas einer Entwicklung von Pilzkrankheiten vorgebeugt. Außerdem wird eine verstärkte Geiztriebbildung eingeleitet, die dazu beiträgt, dass die Geiztriebblattfläche ab August voll leistungsfähig ist. Dadurch ergibt sich ein deutlicher Vorteil in der Gesamtproduktionsleistung eines Rebstockes. Durch zu spätes Stutzen von längeren Trieben entsteht ein nicht kompensierbarer Blattflächenverlust und die zu spät eingeleitete Geiztriebbildung erbringt nicht mehr die zuvor genannten Vorteile.

Werden alle grünen Triebe in die Drähte eingestrickt (enge Spaliererziehung), soll die Triebanzahl pro Laufmeter nicht höher als 12 - 15 sein. Werden mehr Triebe eingestrickt, kommt es zu Laubverdichtungen und durch die gegenseitige Beschattung zu einer Behinderung der Assimilation. Bei Einstricken aller Triebe ist zu beachten, dass sich eine ausreichende Trieblänge (ca. 13 - 18 Blätter pro Trieb und ca. 1,30 - 1,50 m Trieblänge bzw. Laubwandhöhe) in den Drähten entwickeln kann, ohne dabei zum Überhängen zu kommen.

Durch eine starke Reduktion der Trieblänge bzw. Laubwandhöhe kann es aufgrund des geringeren Blatt/Fruchtverhältnisses zu einer Reduktion des Zuckergehalts und zu einer Erhöhung des Säuregehalts im Most kommen, wie der Tabelle am Beispiel der Rebsorte Zweigelt zu entnehmen ist. Durch ein zu geringes Blatt/Fruchtverhältnis wird auch die Traubenwelke gefördert.
Eingetrocknete Stammaustriebe durch den Einsatz eines Abrennmittels. © Barbara Friedrich, HBLAWO Klosterneuburg
Eingetrocknete Stammaustriebe durch den Einsatz eines Abrennmittels. © Barbara Friedrich, HBLAWO Klosterneuburg

Moderate Teilentblätterung in der Traubenzone

Da heute häufiger Extremtemperaturen gekoppelt mit geringer Luftfeuchtigkeit auftreten, kann dies bei manchen Sorten in der Zeit der Beerenentwicklung zu starken Sonnenbrandschäden führen (Riesling, Zweigelt, Burgundersorten). Blätter an jener Reihenseite, wo während des Tages die stärkste Besonnung (Süd, West) erfolgt und daher die höchsten Temperaturen und die stärkste UV-Strahlung auftreten, sollen nicht entfernt werden, da sie die Trauben beschatten und so vor zu intensiver Sonneneinstrahlung schützen. Es ist aber dennoch wichtig, dass ein frühes moderates Auslichten 1 - 2 Wochen nach der Blüte und im Inneren der Traubenzone beginnend, erfolgt.

Zu berücksichtigen sind die vegetative Entwicklung und die vorherrschende Witterung zu dieser Zeit. Da sich der Zeitpunkt der Rebblüte verfrüht hat, kommt es zu einem rascheren Vegetationsfortschritt und dadurch zu einer Verkürzung der Entwicklungsphasen bzw. der Anpassungszeit. Bei früher Rebblüte ist die Laubarbeit in der Traubenzone daher weniger intensiv auszuführen.

Ein frühes moderates Auslichten der Traubenzone soll bei folgenden Gegebenheiten rechtzeitig durchgeführt werden:
  • bei bekannt starkem Wuchs der Rebstöcke
  • bei allen dichtlaubigen Sorten
  • bei allen fäulnisempfindlichen Sorten (insbesondere bei Rotweinsorten)
Grundsätzlich ist mit der Blattentfernung von innen zu beginnen und es sollen nur jene Blätter entfernt werden, welche die Durchlüftung und seitliche Belichtung der Trauben zu stark beeinträchtigen. Optimal wäre eine nachträgliche Kontrolle bzw. eventuelle Ergänzung nach zwei bis drei Wochen.

Die moderate Teilentblätterung in der Traubenzone bedarf einer guten Anpassung an das jeweilige Erziehungs- und Formierungssystem. Auch eine maschinelle Entblätterung muss daher exakt durchgeführt werden (Geräteeinstellung, Fahrgeschwindigkeit). Neben einer Reihe von positiven Effekten, wie einer besseren Belichtung und Besonnung der Trauben, dem stärkeren Abbau der Äpfelsäure oder dem geringeren Botrytisbefall, können auch negative Wirkungen von der Teilentblätterung ausgehen, insbesondere wenn die Traubenzone zu stark ausgelichtet wird. Ein zu geringes Blatt/Fruchtverhältnis kann die Folge sein und besonders bei zu später Durchführung steigt die Gefahr von Sonnenbrandschäden bei Weißweinsorten. Bei diesen kann durch zu intensive direkte Sonnenbestrahlung der Anteil an unerwünschten Gerbstoffen erhöht und bestimmte Aromastoffe zu früh um- bzw. abgebaut werden.

Trauben und Blätter sind heute im Vergleich zu früher durch die Abschwächung der Ozonschicht einer stärkeren UV-Strahlung ausgesetzt. Dies bedeutet für die Reben physiologischen Stress. Werden mehr als 2 Blätter/Trieb entfernt, dann reduziert man auch das Potenzial an Zuckeranreicherung. Außerdem senken spät entfernte Blätter den frei verfügbaren Stickstoff, was sich in Gärschwierigkeiten niederschlagen kann. Einem ungünstigen Blatt/Frucht Verhältnis zum Zeitpunkt Reifebeginn kommt auch bei der Rebsorte Zweigelt besondere Bedeutung zu. So wirkt sich eine intensive Teilentblätterung zu Reifebeginn (Umfärben der Beeren) bei gleichzeitig nur kurzer bis mittlerer Laubwandhöhe (60 - 90 cm) besonders ungünstig auf das Auftreten der Traubenwelke aus.

Beispiel für den Einfluss der Laubwandhöhe auf die Traubenreife der Rebsorte Zweigelt.

 Laubwandhöhe Ertrag kg/Stock Traubengewicht (g) °KMW Säure (g/l) pH-Wert
130 cm 3,17 228 18,2 6,1 3,3
100 cm 3,3 214 17,5 6,4 3,2
60 cm 3,14 202 16,7 6,8 3,2
(Quelle: M.Mehofer, HBLA und BA Klosterneuburg)
Abdriftschäden auf einem Blatt © Barbara Friedrich, HBLAWO Klosterneuburg
Abdriftschäden auf einem Blatt © Barbara Friedrich, HBLAWO Klosterneuburg

Jahresanpassung der Laubarbeit in der Traubenzone

Für die vorher genannten Probleme ist das Wissen um den zeitlichen Ablauf der Traubenentwicklung des Jahres sehr wichtig. Jahre mit früher Rebblüte sind bereits bis zur Blüte warme Jahre. Dadurch beginnen die Traubenentwicklung und die Beerenreifephase in einer meist noch sehr warmen Jahreszeit. Laubarbeiten in der Traubenzone sollen daher auf das Notwendigste beschränkt sein. Bei durchschnittlicher Witterung soll die Laubarbeit in der Traubenzone hingegen intensiver erfolgen. In späten Jahren ist der Verlust von Blattfläche wegen der Reduktion der Assimilationsleistung möglichst gering zu halten.

Laubarbeiten in frostgeschädigten Weingärten

In frostgeschädigten Weingärten ist, je nach Schädigungsgrad, die Laubarbeit entsprechend abzuändern. Je mehr Augen ausgefallen sind, umso mehr Wasserschosse und Triebe aus Beiaugen sind zu belassen, um eine normale Triebentwicklung in der Vegetationszeit zu erreichen. Hinsichtlich Pflanzenkrankheiten darf der Schutz vor einem Oidium- oder Peronosporabefall (besonders Triebe in Bodennähe) nicht vernachlässigt werden.

Bei geringem Frostschaden muss auch angenommen werden, dass im ein- und mehrjährigen Holz Schaden verursacht wurde. Diese Schäden sind nicht sofort ersichtlich und zeigen sich erst im Sommer oder in den nächsten Vegetationsperioden durch plötzliches Absterben der Rebstöcke. Besonders Junganlagen sind in dieser Richtung gefährdet (frostempfindliche Sorten, Weingärten in Frostlagen). In solchen Anlagen darf die Laubarbeit nicht zu früh durchgeführt werden, um die Austriebsentwicklung aller grünen Triebe beobachten zu können.

Einsatz von Mitteln zum Abbrennen von Stammaustrieben

Durch die Stockaustriebe wird das Rebenwachstum infolge von Einlagerung von Nährstoffen in diese vermindert. Vor allem junge Rebstöcke erbringen dann nicht mehr die volle Leistung gut erzogener Reben. Stockaustriebe haben aber auch eine wichtige Funktion bei einer geplanten oder erzwungenen Verjüngung des Rebstockes, z.B.: nach Frostschäden oder bei Erkrankungen des Altholzes. Neben dem händischen Jäten gibt es auch chemische Wirkstoffe, die ein Entfernen der Stockaustriebe erlauben (siehe Präparate in der Pflanzenschutzmittelliste). Beim Einsatz dieser Wirkstoffe entstehen keine Wunden, da die chemisch behandelten Stockaustriebe nicht gleich abfallen. Diese Produkte sind kein Herbizidersatz.
Der Einsatz von Mitteln zum Abbrennen von Stammaustrieben ist bei der ÖPUL-Maßnahme "Pflanzenschutzmittelverzicht Wein - Verzicht auf Herbizide" nicht erlaubt.

Besondere Achtung gilt der Abdrift, ansonsten kommt es zu Schäden an den Reben:

  • Anwendung nur mit Spritzschirm
  • Die Düsen werden oft falsch ausgerichtet oder zu hoch geführt. Grundsätzlich sollte beim Abrennen von Stockaustrieben großtropfig gearbeitet werden, um so Abdrift und somit Kulturschäden zu verhindern.
  • Die Stocktriebe sollen zwischen 10-15 cm lang sein
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