Lehrlingsbonus
für land- und forstwirtschaftliche Lehrbetriebe.
Damit durch Corona keine
Lehrlingslücke entsteht, verspricht
die Regierung Betrieben
für jeden Lehrling, der im
Zeitraum 16. März bis 31. Oktober
2020 neu eingestellt wird,
einen Bonus von 2.000 €. Diesen
Bonus erhalten nach Rücksprache
mit dem Bundesministerium
für Digitalisierung
und Wirtschaftsstandort auch
luf Lehrbetriebe. Das Geld soll
in zwei Tranchen ausgezahlt
werden: 1.000 € bei Beginn
der Lehre, 1.000 € bei Behalten
nach der Probezeit. Gefördert
wird auch die Übernahme
von Lehrlingen im ersten Lehrjahr
aus der überbetrieblichen
Lehrausbildung bis 31. Märzm
2021.
Wenn das Lehrverhältnis in der Probezeit gelöst wird, ist die erste Tranche allerdings zurückzuzahlen. Damit soll Missbrauch vorgebeugt werden.
Das Formular für die Beantragung der Förderung finden Sie auf www.lehrlingsstelle. at oder kann per Email lfa@lkwien .
Wenn das Lehrverhältnis in der Probezeit gelöst wird, ist die erste Tranche allerdings zurückzuzahlen. Damit soll Missbrauch vorgebeugt werden.
Das Formular für die Beantragung der Förderung finden Sie auf www.lehrlingsstelle. at oder kann per Email lfa@lkwien .