LK Wahl 2023
Alle fünf Jahre werden die Organe der Landwirtschaftskammer Wien neu gewählt und 2023 ist es wieder soweit. Am Sonntag, 19. März 2023 findet die Wahl der Mitglieder der Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Wien statt. Für die LK Wien ist es ein wichtiges Ziel eine möglichst hohe Wahlbeteiligung sicherzustellen. Alle Mitglieder der LK Wien sind eingeladen sich aktiv an der Wahl zu beteiligen.
In die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Wien werden 20 Mitglieder auf die Dauer von 5 Jahren gewählt.
Zur Durchführung der Wahl wird das Land Wien in 4 Wahlsprengel eingeteilt.
Aktiv wahlberechtigt für die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Wien sind:
1. alle kammerzugehörigen physischen Personen unabhängig von der Staatsbürgerschaft, die vor dem 1. Jänner des Wahljahres das 16. Lebensjahr vollendet haben und vom Wahlrecht zum Nationalrat nicht ausgeschlossen sind;
2. Pensionisten, sofern sie in den letzten 15 Jahren vor der Pensionierung bei einer maximal einjährigen Unterbrechung Kammermitglied gewesen sind;
3. alle kammerzugehörigen juristischen Personen und rechtsfähigen Personenmehrheiten.
An der Wahl dürfen nur Wahlberechtigte teilnehmen, deren Namen im abgeschlossenen Wählerverzeichnis enthalten sind. Die Wahlberechtigten sind auf Grund des von der Landwirtschaftskammer Wien zu führenden Mitgliederverzeichnisses im Wählerverzeichnis einzutragen.
Wahlwerbende Parteien (Wählergruppen) können Wahlvorschläge bis spätestens
Montag, den 13. Februar 2023, 13.00 Uhr,
der Landeswahlbehörde in Wien 20, Dresdnerstraße 73-75, 1. Stock, Zimmer 135/136, vorlegen.
Gemäß §§ 30 und 41a des Wiener Landwirtschaftskammergesetzes, LGBI. für Wien Nr. 28/1957, in der geltenden Fassung, können die Wahlberechtigten ihr Wahlrecht auch im Weg der Übermittlung der verschlossenen Briefwahlkarte an die Landeswahlbehörde (Briefwahl) ausüben.
In die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Wien werden 20 Mitglieder auf die Dauer von 5 Jahren gewählt.
Zur Durchführung der Wahl wird das Land Wien in 4 Wahlsprengel eingeteilt.
Aktiv wahlberechtigt für die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer Wien sind:
1. alle kammerzugehörigen physischen Personen unabhängig von der Staatsbürgerschaft, die vor dem 1. Jänner des Wahljahres das 16. Lebensjahr vollendet haben und vom Wahlrecht zum Nationalrat nicht ausgeschlossen sind;
2. Pensionisten, sofern sie in den letzten 15 Jahren vor der Pensionierung bei einer maximal einjährigen Unterbrechung Kammermitglied gewesen sind;
3. alle kammerzugehörigen juristischen Personen und rechtsfähigen Personenmehrheiten.
An der Wahl dürfen nur Wahlberechtigte teilnehmen, deren Namen im abgeschlossenen Wählerverzeichnis enthalten sind. Die Wahlberechtigten sind auf Grund des von der Landwirtschaftskammer Wien zu führenden Mitgliederverzeichnisses im Wählerverzeichnis einzutragen.
Wahlwerbende Parteien (Wählergruppen) können Wahlvorschläge bis spätestens
Montag, den 13. Februar 2023, 13.00 Uhr,
der Landeswahlbehörde in Wien 20, Dresdnerstraße 73-75, 1. Stock, Zimmer 135/136, vorlegen.
Gemäß §§ 30 und 41a des Wiener Landwirtschaftskammergesetzes, LGBI. für Wien Nr. 28/1957, in der geltenden Fassung, können die Wahlberechtigten ihr Wahlrecht auch im Weg der Übermittlung der verschlossenen Briefwahlkarte an die Landeswahlbehörde (Briefwahl) ausüben.