Mehrfachantrag 2025
Mittels des Mehrfachantrages erfolgt die jährliche Beantragung von ÖPUL 2023 Fördergeldern, der Basiszahlung sowie sonstige Beihilfen. Der Mehrfachantrag kann jährlich im Zeitraum 2. November bis 15. April beantragt werden. Der Mehrfachantrag ist jedoch auch ein Instrument, um der Meldeverpflichtung gemäß des Wiener Weinbaugesetzes bzw. des AMA Marketingbeitragsgesetzes nachzukommen. Durch Erteilung der Zustimmungserklärung zur Datenweitergabe können auch Institutionen wie die Österreichische Hagelversicherung, Bio Austria, Agrana, Biokontrollstellen, etc… wichtige Daten abgleichen, ohne notwendiges Zutun der Antragsteller:innen.
ÖPUL 2023 Maßnahmenbeantragung
Will man ab 2025 an einer neuen ÖPUL-Maßnahme oder einem neuen Maßnahmenzuschlag teilnehmen, muss man diese bis spätestens 31.12.2024 im MFA 2025 beantragen. Bevor man neue Maßnahmen oder einen neuen Zuschlag beantragt, muss man sich mit den damit verbundenen Auflagen auseinandersetzen. Bei „mehrjährigen ÖPUL 2023 Maßnahmen“ besteht mit Mehrfachantrag 2025 bis spätestens 31.12.2024 die Möglichkeit diese neu zu beantragen. Die Laufzeit dieser Maßnahmen erstreckt sich von 01.01.2025 bis einschließlich 31.12.2028. Mehrjährige Maßnahmen sind z.B.
Für mehrjährige Verpflichtungen gilt die erstmalige Antragstellung als Verpflichtungsbeginn. Einjährige Maßnahmen müssen bei laufender Verpflichtung nicht jährlich neu beantragt werden, sondern verlängern sich automatisch um ein weiteres Jahr (sofern keine Abmeldung erfolgt).
- Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung
- Biologische Wirtschaftsweise
- Erosionsschutz Acker
- Herbizidverzicht Wein, Obst und Hopfen
- Insektizidverzicht Wein, Obst und Hopfen
- Vorbeugender Grundwasserschutz – Acker
- Humusaufbau und Erosionsschutz in Wien
- Naturschutz
- Ergebnisorientierte Bewirtschaftung
- Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau
- Begrünung von Ackerflächen – System Immergrün
- Erosionsschutz Wein, Obst, Hopfen
- Einsatz von Nützlingen im geschützten Anbau
- Tierwohl Maßnahmen
Für mehrjährige Verpflichtungen gilt die erstmalige Antragstellung als Verpflichtungsbeginn. Einjährige Maßnahmen müssen bei laufender Verpflichtung nicht jährlich neu beantragt werden, sondern verlängern sich automatisch um ein weiteres Jahr (sofern keine Abmeldung erfolgt).
Umstieg in eine höherwertige Maßnahme
Der Umstieg in eine höherwertige Maßnahme ist bis spätestens 31. Dezember 2025 mittels des MFA 2026 möglich. Hierbei wird die bisherig beantragte Maßnahme durch eine höherwertige ersetzt. Es entsteht dadurch keine Rückzahlungsverpflichtung für die ursprüngliche Maßnahme. Die Verpflichtungen aus der höherwertigen Maßnahme sind für die restliche Laufzeit des ursprünglich eingegangenen Vertragszeitraumes einzuhalten. Als Umstieg in eine höherwertige Maßnahme gilt zum Beispiel der Umstieg von UBB bzw. Verzicht Herbizide und/oder Insektizide Wein, Obst und Hopfen auf Bio.
Wechsel zwischen Begrünungsmaßnahmen
Die Begrünungsmaßnahmen „Zwischenfruchtanbau“ und „System Immergrün“ sind im ÖPUL 2023 einjährige Maßnahmen. Ein Wechsel von der einen zur anderen ist daher möglich. Dazu ist im Herbst die Begrünungsmaßnahme, in die man im Folgejahr wechseln will, zu beantragen.
Problem aus MFA 2024 beheben
Einzelnen Betrieben ist der Einstieg in bestimmte ÖPUL-Maßnahmen im MFA 2024 nicht geglückt. Entweder wurde die Beantragung im Herbst 2023 vergessen oder Mindestbedingungen wurden nicht erfüllt. Auf die Nichterfüllung von Mindestbedingungen weisen sogenannte Plausifehler im MFA 2024 hin. Am häufigsten wurde 2024 bei der Maßnahme Erosionsschutz Acker die Mindestfläche von zehn Ar bzw. bei der Maßnahme „Einsatz von Nützlingen“ die Mindestteilnahmefläche von 0,5 Hektar im ersten Teilnahmejahr nicht erreicht.
Direktzahlungen
Direktzahlungen werden gewährt, wenn der MFA 2023 fristgerecht eingereicht wird und der Betrieb über mindestens 1,5 ha förderfähige Fläche verfügt. Als förderfähige Fläche gelten Acker- und Grünland, Dauer- und Spezialkulturflächen sowie Weinflächen. Hierfür ist es lediglich erforderlich das richtige Kreuz bei der „Basiszahlung inkl. Umverteilungszahlung“ und gegebenenfalls bei der „Zahlung für Junglandwirtinnen und Junglandwirte“ (sofern die Voraussetzungen gegeben sind) zu setzten.
Flächen- und Bewirtschaftungsstichtage
Flächenstichtag: Der Tag, an dem die Flächen in der Bewirtschaftung und Verfügungsgewalt des Antragstellers sein müssen, ist der 1. April. Das gilt für alle Flächenprämien der Direktzahlungen, ÖPUL (inkl. Zwischenfruchtbegrünung) und Ausgleichszulage.
Begrünungsvarianten für die Maßnahme "Begrünung von Ackerflächen - Zwischenfruchtanbau" können nur auf jenen Ackerflächen beantragt und gefördert werden, die der Bewirtschafter zum Stichtag 1. April in seinem MFA bis spätestens 15. April bekanntgegeben hat.
Begrünungsvarianten für die Maßnahme "Begrünung von Ackerflächen - Zwischenfruchtanbau" können nur auf jenen Ackerflächen beantragt und gefördert werden, die der Bewirtschafter zum Stichtag 1. April in seinem MFA bis spätestens 15. April bekanntgegeben hat.
Antragsabwicklung
Wie in gewohnter Art und Weise kann die Abgabe des Mehrfachantrages, sowie eine allenfalls notwendige Änderungsdigitalisierung selbsttätig durch Betriebsführer:innen über eAMA bzw. im Wege der LK Wien durchgeführt werden. Seitens der LK Wien werden wieder Termine für die Abgabe des Mehrfachantrages 2025 per Mail an all jene, die die Hilfestellung zur Mehrfachantragsabwicklung 2024 seitens der LK Wien in Anspruch genommen haben, ausgesendet.
Beachten Sie, dass zur selbsttätigen Antragstellung, sowie auch bei der Antragstellung des MFA im Wege der LK, die ID Austria (Handysignatur) erforderlich ist. Dies gilt auch für bevollmächtige Personen. Diese müssen weiters über eine digitale Vollmacht verfügen.
Beachten Sie, dass zur selbsttätigen Antragstellung, sowie auch bei der Antragstellung des MFA im Wege der LK, die ID Austria (Handysignatur) erforderlich ist. Dies gilt auch für bevollmächtige Personen. Diese müssen weiters über eine digitale Vollmacht verfügen.
Aktuelle Informationen zur GAP 2023 und ÖPUL 2023
Aktuelle Informationen zur Gemeinsamen Agrarpolitik 2023 und dem Agrarumweltprogramm ÖPUL 2023 stehen auf der Homepage der LK Wien (wien.lko.at) unter der Rubrik „Förderungen/Förderungen 2023-2027“ sowie auf der Homepage der Agrarmarkt Austria (www.ama.at) unter der Rubrik „Formulare-Merkblätter“ zur Verfügung.
Kontakt
-
Ing. Philipp Prock
Gumpendorfer Straße 15
1060 Wien
philipp.prock@lk-wien.at
T 01/587 95 28 - 24
M 0664/60 259 111 24
F 01/587 95 28 - 21
-
Thomas Kirchmayr
Gumpendorfer Straße 15
1060 Wien
thomas.kirchmayr@lk-wien.at
T 01/587 95 28 - 42
F 01/587 95 28 - 21