Mehrfachantrag 2026
Frist für Antragstellung
Am Mittwoch, 15. April 2026
endet die reguläre Abgabefrist
für den Mehrfachantrag Flächen
2026. Wird diese Frist
versäumt, so kann ein Mehrfachantrag
für die Aufrechterhaltung
bestehender ÖPUL
Verpflichtungen bzw. für die
Meldeverpflichtung gemäß des
Wiener Weinbaugesetzes bzw.
des AMA Marketingbeitragsgesetzes
nachgemeldet werden, es
werden jedoch dann keinerlei
Zahlungen (Direktzahlungen,
ÖPUL Zahlungen, etc…) mehr
gewährt.
Antragsabwicklung
Wie in gewohnter Art und
Weise kann die Abgabe des
Mehrfachantrages, sowie eine
allenfalls notwendige Änderungsdigitalisierung
selbsttätig
durch den/die Betriebsführer:in
über eAMA bzw. im Wege der
LK Wien durchgeführt werden.
Seitens der Landwirtschaftskammer
Wien wurden per E-Mail
Termine für die Abgabe des
Mehrfachantrages 2026 an all
jene ausgesendet, die die Hilfestellung
zur Mehrfachantragsabwicklung
2025 seitens der LK
Wien in Anspruch genommen
haben. Sollten Sie noch einen
Termin benötigen, so stehen
Ihnen Thomas Kirchmayr, thomas.
kirchmayr@lk-wien.at, 05
0259-11142 bzw. Ing. Philipp
Prock, philipp.prock@lk-wien.
at, 05 0259-11124 gerne zur Verfügung.
Flächenstichtag
Alle im MFA 2026 beantragten
Flächen müssen spätestens
ab 1. April 2026 in der Verfügungsgewalt
des Antragsstellers
stehen. Darauf ist besonders bei
kurzfristigen Zupachtungen im
Frühjahr zu achten. Außerdem
müssen alle Flächen bis spätestens
15. April im MFA beantragt
werden. Alle nach dem 15. April
gemeldeten Flächen sind nicht
mehr prämienfähig.
Die wichtigsten Korrekturmöglichkeiten nach dem 15. April
- Grundsatz: Entsprechen die im MFA gemachten Angaben, wie z.B. die Flächenbewirtschaftung oder der Tierbestand aufgrund geänderter Umstände nicht mehr den tatsächlichen Verhältnissen in der Natur/am Betrieb, so müssen diese Sachverhalte mittels Korrektur zum MFA bekanntgegeben werden, unabhängig davon, ob diese Korrekturen von der AMA prämienfähig anerkannt werden können oder nicht.
- Hat die AMA eine Vor- Ort-Kontrolle angekündigt oder diese bereits durchgeführt, dann ist eine Korrektur unrichtiger Angaben nicht mehr zulässig.
- Änderungen der Kultur/ Nutzung (Schlagnutzungsart) können bis 15 Kalendertage vor Auszahlung, also praktisch das ganze Jahr prämienfähig anerkannt werden.
- Die Nachbeantragung eines Codes, die zu einer Prämienausweitung führt, ist nach dem 15. April nicht mehr möglich. Ausgenommen davon ist der Code „BHG“ (Blüh-, Heil- und Gewürzpflanzen), der auch nach dem 15. April noch prämienfähig vergeben werden kann.
- Eine Änderung der DIVCodierung am Acker ist nach dem 15. April nur von DIVRS auf den Code DIV zulässig.
- Die Codierungen OP (ohne Prämie), GI (Grundinanspruchnahme) und PSM (Einsatz von Pflanzenschutzmitteln) können selbstverständlich auch nach dem 15. April vergeben bzw. geändert werden, da damit in den ersten beiden Fällen (OP und GI) auf die Prämie verzichtet wird und im Fall der Pflanzenschutz- Codierungen der Antragsteller im MFA eine Planung bekannt gegeben hat und Nachmeldungen/Korrekturen/ Abmeldungen während des Jahres melden muss, wenn vor Ort der Pflanzenschutz anders umgesetzt wird als geplant.
ÖPUL-Maßnahme „Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau“
Nach Ende der Einreichfrist
des MFA können die nachfolgend
angeführten MFA-Inhalte
bis zu folgenden Terminen
noch prämienfähig nachgemeldet
werden:
- 31.08.2026: Zwischenfrucht- Begrünungen für die Varianten 1 bis 3 im Rahmen der ÖPUL-Maßnahme „Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau“.
- 30.09.2026: Zwischenfrucht- Begrünungen für die Varianten 4 bis 7 im Rahmen der ÖPUL-Maßnahme „Begrünung von Ackerflächen – Zwischenfruchtanbau“.
„AMA MFA Fotos“ App am Handy installieren
Mit dieser App können nicht
nur von der AMA versendete
Aufträge/Fehlerhinweise, z.B.
im Zusammenhang mit Flächenmonitoring
bearbeitet
werden, sondern auch aktiv
Korrekturen zum MFA der AMA
gemeldet werden. So können
für einzelne Schläge bei Bedarf
die Schlagnutzungsart, die Begrünungsvariante
oder der/die
Schlagcode(s) korrigiert werden,
ohne in eAMA einsteigen
zu müssen. Damit sollte die Installation
der AMA MFA Fotos
App am Handy für alle Antragstellenden
zum Standard werden.