Mehrfachantrag 2027
Die Einreichung des Mehrfachantrags
2027 kann entweder
direkt durch die antragstellende
Person selbst über die
Webseite www.eama.at im Register
„Flächen“ erfolgen oder
durch Inanspruchnahme der
Landwirtschaftskammer als
Dienstleister für die elektronische
Antragsabgabe. Das Absenden
des Mehrfachantrags
2027 ist ausschließlich mittels
ID-Austria möglich.
Bis spätestens am 31. Dezember 2026 können für das Jahr 2027 noch folgende einjährige ÖPUL-Maßnahmen neu beantragt werden:
- Nichtproduktive Ackerflächen und Agroforststreifen
- Erhaltung gefährdeter Nutztierrassen
- Begrünung von Ackerflächen- Zwischenfrucht
- Begrünung von Ackerflächen- Immergrün
- Bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger und Gülleseparation (Zuschlag stark N-reduzierte Fütterung von Schweinen)
- Erosionsschutz Wein, Obst und Hopfen
- Einsatz von Nützlingen im geschützten Anbau
Für jährliche optionale Zuschläge in den einzelnen Maßnahmen kann eine gesonderte Beantragung des Zuschlags bis 31.12. erforderlich sein. Beispiele dafür sind:
- “Biodiversitätsmonitoring“ bei der Maßnahme “Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung (UBB)“
- „Festmistkompostierung“ bei den Tierwohl-Maßnahmen Einjährige Maßnahmen und Optionen verlängern sich automatisch um ein weiteres Förderjahr, wenn sie nicht abgemeldet werden und sämtliche Auflagen erfüllt sind.
BIO-Neueinsteiger - Zuschlag zur Maßnahme UBB
Für BIO-Neueinsteiger besteht
nach dem Mehrfachantrag
2026 keine Möglichkeit
mehr, in die ÖPUL 2023
- Maßnahme Biologische Wirtschaftsweise
ein- oder umzusteigen.
Für Betriebe, welche
an der ÖPUL 2023 Maßnahme
„UBB“ (Umweltgerechte
und biodiversitätsfördernde
Bewirtschaftung) teilnehmen,
wird deshalb ab dem Mehrfachantrag
2027 ein Zuschlag
in der Höhe von 80 Euro angeboten.
Der Zuschlag ist bis 31.
Dezember 2026 über den MFA
2027 zu beantragen. Voraussetzung
dafür ist der Abschluss
eines BIO-Kontrollvertrages
bis spätestens Ende des Jahres
2026.
Alle ÖPUL 2023-Maßnahmen (Formulare & Merkblätter / ÖPUL 2023) können unter www.ama.at nachgelesen werden.
Alle ÖPUL 2023-Maßnahmen (Formulare & Merkblätter / ÖPUL 2023) können unter www.ama.at nachgelesen werden.
Antragsabwicklung
Wie in gewohnter Art und
Weise kann die Abgabe des
Mehrfachantrages, sowie eine
allenfalls notwendige Änderungsdigitalisierung
selbsttätig
durch Betriebsführer:innen
über eAMA bzw. im Wege der
LK Wien durchgeführt werden.
Seitens der LK Wien werden wieder Termine für die Abgabe des Mehrfachantrages 2027 per Mail an all jene, die die Hilfestellung zur Mehrfachantragsabwicklung 2026 seitens der LK Wien in Anspruch genommen haben, ausgesendet. Die Aussendung der MFA 2027 Antragsabgabetermine erfolgt wie in den letzten Jahren wiederum gestaffelt je Kulturbereiche, beginnend mit Gartenbaubetrieben in den Monaten November und Dezember, gefolgt von Weinbaubetrieben ab Mitte Jänner und Februar bis hin zu den Ackerbaubetrieben ab Mitte Februar bis zur Antragsfrist 15. April 2026.
Beachten Sie, dass zur selbsttätigen Antragstellung, sowie auch bei der Antragstellung des MFA im Wege der LK, die ID Austria (Handysignatur) erforderlich ist. Dies gilt auch für bevollmächtige Personen. Diese müssen weiters über eine digitale Vollmacht verfügen.
Seitens der LK Wien werden wieder Termine für die Abgabe des Mehrfachantrages 2027 per Mail an all jene, die die Hilfestellung zur Mehrfachantragsabwicklung 2026 seitens der LK Wien in Anspruch genommen haben, ausgesendet. Die Aussendung der MFA 2027 Antragsabgabetermine erfolgt wie in den letzten Jahren wiederum gestaffelt je Kulturbereiche, beginnend mit Gartenbaubetrieben in den Monaten November und Dezember, gefolgt von Weinbaubetrieben ab Mitte Jänner und Februar bis hin zu den Ackerbaubetrieben ab Mitte Februar bis zur Antragsfrist 15. April 2026.
Beachten Sie, dass zur selbsttätigen Antragstellung, sowie auch bei der Antragstellung des MFA im Wege der LK, die ID Austria (Handysignatur) erforderlich ist. Dies gilt auch für bevollmächtige Personen. Diese müssen weiters über eine digitale Vollmacht verfügen.
Stammdatenänderungen
Bei Einbringung von Anträgen
ist immer auf die Aktualität
der Stammdaten des Bewirtschaftenden
zu achten. Ändert
sich der/die Bewirtschafter:in,
muss zumindest vier Wochen
vor Abgabe des MFA 2027 ein
Bewirtschafterwechsel erfolgen.
Für diesen Bewirtschafterwechsel
ist ein eigener Termin
in der LK Wien unter Anwesenheit
des bisherigen und des
neuen Bewirtschafters erforderlich.
Erst nach Einarbeitung
in der AMA, kann eine Antragstellung
für den/die neuen Bewirtschaftenden
erfolgen!