Meldebogen Wiener Gemischter Satz DAC
Der Wiener Weingarten muss im Wiener Rebflächenverzeichnis als Wiener Gemischter Satz eingetragen (gekennzeichnet) sein.
Dazu ist die Abgabe einer Meldung erforderlich, die zwingend bei der Wiener Landwirtschaftskammer einzubringen ist. Von dort wird die Meldung an die katasterführende Stelle (MA 58) sowie an das Regionale WeinkomiteeWien weitergeleitet.
Dazu ist die Abgabe einer Meldung erforderlich, die zwingend bei der Wiener Landwirtschaftskammer einzubringen ist. Von dort wird die Meldung an die katasterführende Stelle (MA 58) sowie an das Regionale WeinkomiteeWien weitergeleitet.