Neue Rechtsvorschriften im Bereich Pflanzengesundheit
Maßnahmen zum Schutz vor Pflanzenschädlingen durch Ausweitung der Pflanzenpasspflicht
Die Regelungen laut der EU Verordnung (2016/2031) über Maßnahmen zum Schutz vor Pflanzenschädlingen treten mit 14. Dezember 2020 endgültig in Kraft. Sie zielen darauf ab die, durch den globalisierten Handel sowie Klimawandel, steigende Gefahr der Ausbreitung von problematischen Pflanzenschädlingen zu verringern bzw. zu verhindern. Beinhaltet sind Regelungen zur Verhinderung der Einfuhr sowie Maßnahmen gegen die Aus- und Verbreitung von Pflanzenschädlingen, wenn sich diese bereits in einem Gebiet etabliert haben.
Eine Maßnahme hierzu ist die Ausweitung der Pflanzenpasspflicht auf:
- Alle Pflanzen zum Anpflanzen (die angepflanzt bleiben/werden oder wiederangepflanzt werden sollen) und wenn nicht bereits erfasst:
- Pflanzenteile der Gattungen Citrus, Fortunella, Poncirus und Vitis
- Pflanzen, Pflanzenerzeugnisse und andere Gegenstände, für die besondere Schutzmaßnahmen der Union gelten nach Artikel 28 und 3
- Saatgut nach Artikel 37 wie z.B. Gemüse-, Obst-, Zierpflanzenarten
- usw.
Die bedeutet also, dass alle Wiener Betriebe die oben genannte Pflanzen und Pflanzenteile „buisness to buisness“ verbringen, müssen sich beim amtlichen Pflanzenschutzdienst MA 42 registrieren lassen! Betriebe die bereits registriert sind (Gärtnereien, Baumschulen, Rebschulen,…) erhalten eine neue Nummer. Die Übergangsfrist hierzu endet am 14. Dezember 2020!
Was ist für eine Registrierung erforderlich?
Damit Sie sich beim amtlichen Pflanzenschutz registrieren lassen und dann in Folge auch ermächtigt sind selbst Pflanzenpässe auszustellen, ist ein Nachweis über Kenntnisse zu den Systemen und Verfahren für die Rückverfolgbarkeit erforderlich. Dies ist mit der Absolvierung einer einmaligen Schulung nachzuweisen. Die Schulung dauert in der Regel einen Tag (8 Unterrichtseinheiten) kann aber bei entsprechenden Vorkenntnissen auf einen halben Tag (4 Unterrichtseinheiten) reduziert werden.
Anrechenbare Vorkenntnisse hierzu sind:
- Absolvierung einer einschlägigen Fachhochschule oder eines Studiums (Landwirtschaft, Garten-, Obst-, Weinbau oder Biologie)
- Absolvierung einer einschlägigen Fachschule, Landwirtschafts- oder Gärtnermeisterausbildung mit nachweislich mind. dreijähriger, bei anderen Studienrichtungen oder sonstigen höheren Schulen mind. fünfjähriger Erfahrung in Pflanzenproduktion, -schutz und –gesundheitsprüfung
- wenn der Betrieb seit mind. 5 Jahren nach dem Pflanzenschutzgesetz 2011 autorisiert ist
- oder eine einschlägigen Schulung der AGES bzw. des BFW absolviert wurde
Welche Auswirkung hat die Registrierung?
Nach erfolgreicher Registrierung erfolgt die Ermächtigung, per Bescheid, zur selbstständigen Ausstellung von Pflanzenpässen. Prinzipiell ist eine Überprüfung pro Jahr vorgesehen, wobei die Kontrollfrequenz aufgrund erhöhten Risikos (z.B. große Mengen geregelter Pflanzen) erhöht oder bei vertretbarem, geringerem Risiko sowie der selbstständigen Durchführung eines Risikomanagementplans für Schädlinge, über mind. 2 Jahre, verringert werden kann.
Bei weiteren offenen Fragen zum Pflanzenpass, der Registrierungsmodalitäten, Schulungen bzw. zu Listen der geregelten sowie Hochrisikopflanzen wenden Sie sich am besten direkt an den Amtlichen Pflanzenschutzdienst MA 42 Wien.
https://www.pflanzenschutzdienst.at/kontakte-bundeslaender/wien/
Bei weiteren offenen Fragen zum Pflanzenpass, der Registrierungsmodalitäten, Schulungen bzw. zu Listen der geregelten sowie Hochrisikopflanzen wenden Sie sich am besten direkt an den Amtlichen Pflanzenschutzdienst MA 42 Wien.
https://www.pflanzenschutzdienst.at/kontakte-bundeslaender/wien/