Pachtzins: Vorläufige Berechnung 2024 und Endabrechnung 2023
Pachtzins anpassen
Der Index für 2024 ist voraussichtlich im Herbst 2025 als endgültiger Wert für die Berechnung verfügbar. Daher wird für die Pachtzins-Anpassung zur Ernte 2024 der Jahresindex land- und forstwirtschaftliche Erzeugnisse und öffentliche Gelder (Agrarpreisindex) des Jahres 2023 herangezogen.
Mit der Einführung der Zeitreihe 2020 = 100 im Dezember 2023 haben sich die Jahreswerte für 2020, 2021 und 2022 für alle älteren Zeitreihen rückwirkend verändert. Daraus ergibt sich aber kein Nachverrechnungsbedarf für die Vorjahre.
Für die aktuelle Pachtanpassung ist es jedoch erforderlich, Werte der gleichen Preisbasis zu vergleichen. Daher muss der im Vorjahr für die Anpassung verwendete Jahreswert 2022 mit der Preisbasis 2015 bei der jetzigen Anpassung durch den am 22. August 2024 veröffentlichten Wert mit der Preisbasis 2020 ersetzt werden. Nur so kann die Veränderung der Jahre 2022 und 2023 korrekt dargestellt werden. Diese Vorgehensweise ist umso wichtiger, da das Preisniveau besonders in der pflanzlichen Produktion und in Folge der Agrarpreisindex von 2022 auf 2023 zurückgegangen sind. Dadurch ergibt sich bei der Anpassung 2024 eine fallende Pacht.
Würde man mit dem alten Wert für 2022 auf Basis 2015 zurückrechnen, ergibt die Rechnung eine steigende Pacht. Das entspricht nicht den wirtschaftlichen Verhältnissen der Jahre 2022 und 2023.
Agrarpreisindex
- Agrarpreisindex inkl. öffentlicher Gelder 2015 = 100 für 2022: 142,9* (anstelle 139,0)
- Agrarpreisindex inklusive öffentlicher Gelder 2015 = 100 für 2023: 140,2*
Neuberechnung für 2024
Der 2023 bezahlte Pachtzins wird durch den Agrarindex 2022 (= 142,9) dividiert und mit dem Agrarindex 2023 (= 140,2) multipliziert. Es ergibt sich der neue Pachtzins zur Ernte 2024.
Beispiel:
Berechnung des Pachtzinses 2024 mit Agrarpreisindex
Pachtzins 2023 zB: 364,6 Euro
: 142,9
x 140,2
= 357,7 Euro
Daneben wird der Agrarpreisindex inklusive öffentlicher Gelder mit Ausgangsjahr 2010 = 100 veröffentlicht. Dieser beträgt für 2022 146,5* (statt 142,5) und 2023 143,7*.
Bei älteren Pachtverträgen wird der Agrarpreisindex mit Ausgangsjahr 1995 = 100 als Mittel zur Wertsicherung des Pachtzinses herangezogen. Die endgültigen Jahreswerte betragen für das Jahr 2022 157,0* (statt 152,8) und für das Jahr 2023 154,1*. Aktuelle Pachtverträge sollte man mit der Datenreihe 2020 = 100 abschließen. Hier betragen die Jahreswerte für 2020 100, 2021 110,8, 2022 134,5 und 2023 132,0.
*Werte jeweils mit Preisbasis 2020
Beispiel:
Berechnung des Pachtzinses 2024 mit Agrarpreisindex
Pachtzins 2023 zB: 364,6 Euro
: 142,9
x 140,2
= 357,7 Euro
Daneben wird der Agrarpreisindex inklusive öffentlicher Gelder mit Ausgangsjahr 2010 = 100 veröffentlicht. Dieser beträgt für 2022 146,5* (statt 142,5) und 2023 143,7*.
Bei älteren Pachtverträgen wird der Agrarpreisindex mit Ausgangsjahr 1995 = 100 als Mittel zur Wertsicherung des Pachtzinses herangezogen. Die endgültigen Jahreswerte betragen für das Jahr 2022 157,0* (statt 152,8) und für das Jahr 2023 154,1*. Aktuelle Pachtverträge sollte man mit der Datenreihe 2020 = 100 abschließen. Hier betragen die Jahreswerte für 2020 100, 2021 110,8, 2022 134,5 und 2023 132,0.
*Werte jeweils mit Preisbasis 2020
Pachtzinsberechnung mit Getreidepreis
Der Pachtzins auf Getreidepreisbasis errechnet sich aus der vereinbarten Getreidemenge in Kilogramm pro Hektar x Kilopreis. Der entsprechende Getreidepreis ist aus dem Produktpreis und dem Preisanteil der Direktzahlung zu ermitteln. Der Produktpreis setzt sich aus dem Akonto-Anteil und einer Nachzahlung zusammen. Zusätzlich zu den Akonto-Produktpreisen sind öffentliche Gelder aus der ersten Säule zu berücksichtigen. Im Zuge der Berechnung wird der Basiswert von 203 Euro pro Hektar mit dem Referenzertrag von 5.270 kg in Beziehung gesetzt. Umgerechnet ergibt sich ein Preisanteil von 3,85 Euro je 100 kg Brotgetreide.
Berechnung zur Ernte 2024
Zur Ernte 2024 ergeben sich folgende vorläufige Preise für Pachtzinsberechnungen auf Getreidepreisbasis:
- Mahlweizen: 20,80 Euro/100 kg
- Qualitätsweizen: 25,89 Euro/100 kg
- Mahlroggen: 18,54 Euro/100 kg
Endabrechnung 2023 - endgültige Getreidepreise
Bei Nachverrechnung der Preisdifferenz zwischen akontierten und endgültigen Getreidepreisen sind die von der AMA bekannt gegebenen endgültigen Erzeugerpreise zu berücksichtigen. Inklusive des Preisanteils aus der Direktzahlung ergeben sich die in der Tabelle ersichtlichen endgültigen Getreidepreise für die Pachtzins-Endabrechnung für das Jahr 2023. Wurde im Herbst 2023 ein vorläufiger Mahlweizenpreis einschließlich Preisanteil aus der Direktzahlung von 20,24 Euro je 100 kg Mahlweizen berücksichtigt, ist nun die Differenz von 4,92 Euro je 100 kg zum Verrechnungstermin September, 5,78 Euro je 100 kg zum Verrechnungstermin Oktober bzw. 5,39 Euro je 100 kg zum Verrechnungstermin November nach verrechenbar.
Die akontierten Getreidepreise 2024 entsprechen in etwa jenen von 2023. Betreffend Wertsicherung mit dem Agrarpreisindex: Bei der Berechnung der Pacht 2024 muss der im Vorjahr verwendete Wert für 2022 durch den Ende August 2024 veröffentlichten Wert ersetzt werden, wodurch sich eine leicht fallende Pacht errechnet.