Pflanzengesundheit - News
Zulassungsänderungen Pflanzenschutzmittel
Das Pflanzenschutzmittel
„Aliette WG“ (Reg.Nr. 4555-0)
wurde für eine Anwendung gemäß
Art. 53 der VO 1107/2009
(Gefahr im Verzug) für folgende
Indikationen und Zeiträume
gegen Falschen Mehltau
zugelassen:
- Gurke unter Glas vom 01.07.2025 bis 29.10.2025 (Behandlungen max. 3; Wartefrist 3 Tage)
- Basilikum im Freiland vom 15.05.2025 bis 11.09.2025 (Behandlungen max. 2; Wartefrist 21 Tage)
- Endivie unter Glas vom 01.09.2025 bis 31.10.2025 (Behandlungen max. 2; Wartefrist 14 Tage)
Mehr Datengrundlagen für den Pflanzenschutz
Um künftig noch besser auf
Herausforderungen im Pflanzenschutz
reagieren zu können,
wird 2025 ein Schwerpunkt
auf die systematische
Dokumentation von Schäden
durch Schädlinge und Krankheiten
gelegt. Ziel ist es, fundierte
Datengrundlagen zu
schaffen, die sowohl die wirtschaftlichen
Auswirkungen
als auch die fachliche Absicherung
von Interessenvertretung
und Notfallzulassungsanträgen
verbessern.
Für interessierte Betriebe
wird ein einfaches Aufzeichnungstool
zur Verfügung gestellt.
Landwirt:innen, die sich
aktiv an der Erhebung beteiligen
möchten, sind herzlich
eingeladen, sich bei der Landwirtschaftskammer
Wien zu
melden. Jede Rückmeldung
aus der Praxis hilft, die Anliegen
der Betriebe noch gezielter
vertreten zu können!
Pflanzenschutz und Nützlingseinsatz
Mit den wärmer werdenden
Temperaturen steigt auch der
Schädlingsdruck in geschützten
und offenen Kulturen deutlich
an. Ein regelmäßiges Monitoring
ist jetzt unerlässlich,
um erste Befallsymptome frühzeitig
zu erkennen und schnell
reagieren zu können.
Vor dem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln sollte unbedingt geprüft werden, ob für das jeweilige Problem ein nützlingsschonendes oder selektiv wirkendes Mittel verfügbar ist. Eine gezielte Mittelwahl hilft, bestehende Nützlingspopulationen zu schützen und Folgeschäden zu vermeiden. Wenn Pflanzenschutzmittelanwendungen notwendig werden, muss der Einsatz gut auf eventuell vorhandene oder geplante Nützlingsanwendungen abgestimmt werden.
Unvermeidbare Behandlungen sollten mit einem ausreichenden zeitlichen Abstand erfolgen, um negative Auswirkungen auf eingesetzte oder natürlich vorhandene Nützlinge zu minimieren – unabhängig davon, ob biologische oder chemischsynthetische Mittel verwendet werden.
Vor dem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln sollte unbedingt geprüft werden, ob für das jeweilige Problem ein nützlingsschonendes oder selektiv wirkendes Mittel verfügbar ist. Eine gezielte Mittelwahl hilft, bestehende Nützlingspopulationen zu schützen und Folgeschäden zu vermeiden. Wenn Pflanzenschutzmittelanwendungen notwendig werden, muss der Einsatz gut auf eventuell vorhandene oder geplante Nützlingsanwendungen abgestimmt werden.
Unvermeidbare Behandlungen sollten mit einem ausreichenden zeitlichen Abstand erfolgen, um negative Auswirkungen auf eingesetzte oder natürlich vorhandene Nützlinge zu minimieren – unabhängig davon, ob biologische oder chemischsynthetische Mittel verwendet werden.