Pflanzenschutz: Neue Aufzeichnungspflichten
Mit 1. Jänner 2026 traten österreichweit
erweiterte Aufzeichnungspflichten
für die
Anwendung von Pflanzenschutzmitteln
in Kraft. Als
Grundlage dient die EU-Verordnung
2023/564.
Die Aufzeichnung muss wie
bisher innerhalb von drei Tagen
nach der Ausbringung erfolgen.
Jedoch muss seit 2026
die Aufzeichnung spätestens
30 Tage nach der Anwendung
zusätzlich elektronisch
erfolgen. Eine Verschiebung
der elektronischen Aufzeichnungspflicht
in Wien ist in Arbeit.
Die LK Wien informiert
laufend über weitere Entwicklungen.
Tools für die elektronische Aufzeichnung:
Tools der Landwirtschaftskammer:
Weitere Möglichkeiten:
- ÖDüPlan Plus (www.ödüplan.at): Geeignet für Pflanzenschutz-, Düngungsund ÖPUL-Maßnahmen. Laufend aktualisierte Datensätze und Plausibilitätsprüfung. Derzeit nur für MFAFlächen nutzbar, ab Mitte 2026 auch für weitere Bereiche (Forst, geschlossene Räume, Saatgutbeizen etc.). Einmalige Lizenzgebühr: € 220 für die GAP-Förderperiode 2023–2028.
- LK-Düngerrechner (LK OÖ): Für Ackerbau, Grünland, Obst, Wein, Hopfen und Gemüse, aber ausschließlich für Flächen im MFA. Kostenlos, jedoch keine Plausibilitätsprüfung und keine automatische Aktualisierung.
- NEU: LK-Pflanzenschutz- Tool (LK OÖ): Für nicht im MFA erfasste Flächen sowie Betriebe ohne Düngeaufzeichnung (Forst, Zierpflanzen, Saatgutbeizen, geschlossene Räume). Kostenlos, jedoch keine Plausibilitätsprüfung und keine automatische Aktualisierung.
Weitere Möglichkeiten:
- Kommerzielle Aufzeichnungsprogramme wie: Farmdok, LBG Agrar, AgrarCommander, etc.
- Eigene Excel-Liste „Eigenbau“