Pheromonfallen bei Zuckerrüben
Das Aufstellen von Pheromonfallen
gegen den Rübenderbrüssler
wird seit 2025 als
Zuschlag zur UBB- oder Bioprämie
im ÖPUL 2023 bezahlt.
Die Förderung kann für die Zuckerrübenflächen 2026 sowie auch für die Zuckerrübenflächen des Vorjahres gewährt werden, sofern die Förderbedingungen eingehalten werden.
Die Förderung kann für die Zuckerrübenflächen 2026 sowie auch für die Zuckerrübenflächen des Vorjahres gewährt werden, sofern die Förderbedingungen eingehalten werden.
Code „PZR“ im Mehrfachantrag 2025
Für die Beantragung ist im
MFA 2026 eine lagegenaue
Kennzeichnung der Flächen,
auf der die Pheromonfallen
aufgestellt werden, mit dem
Code „PZR“ erforderlich. Bis
15. April 2026 ist der Zuschlag
zu beantragen. Am einfachsten
und sichersten ist es, ausreichend
viele Fallen aufzustellen,
damit der gesamte Rüben-
und/oder Vorjahresrübenschlag
mit „PZR“ codiert
werden kann. Bei kleineren
Schlägen wird diese Empfehlung
jedenfalls umsetzbar sein.
Werden auf aktuellen Zuckerrübenschlägen
und jenen vom
Vorjahr weniger als 15 Fallen
pro Hektar aufgestellt, muss
eine anteilige PZR-Schlagfläche
berechnet und auch lagegenau
digitalisiert werden. Lagegenau
bedeutet, an jener Seite
des Schlages, wo die Fallen in
der Natur eingegraben werden.
Umbruch Zuckerrübe ohne erneuten Anbau
Wird die Zuckerrübenfläche
aufgrund der hohen Schädigung
durch den Rübenderbrüssler
umgebrochen, jedoch
eine andere Kultur angebaut,
so wird der Zuschlag trotzdem
gewährt, sofern alle Auflagen
eingehalten werden. Für den
Anbau der Folgekultur dürfen
die Pheromonfallen entfernt
werden. Diese sind jedoch unmittelbar
nach dem erfolgten
Anbau wieder anzulegen.
Um auf derartigen Flächen den „PZR Zuschlag“ zu erhalten, ist es wichtig, dass
Um auf derartigen Flächen den „PZR Zuschlag“ zu erhalten, ist es wichtig, dass
- Zum 15.4. die Fläche im MFA 2026 mit der Schlagnutzungsart „Zuckerrübe“ plus der Codierung „PZR“ beantragt ist
- Die Korrektur nach dem 15.4. auf eine andere Kultur plus der Codierung „PZR“ erfolgt (z.B. „Körnermais PRZ“ oder „Sojabohne PRZ“)
Wie die Fallen funktionieren
Die Fallen bestehen
aus einem
Kübel und einem
kleinen Pheromonring,
der an
einem Draht am oberen Rand
des Kübels befestigt ist. Sowohl
Kübel als auch Pheromonring
sind bei der Agrana, über Lagerhäuser
oder am Rübenplatz erhältlich.
Unbeschädigte Kübel
aus den Vorjahren können wieder
verwendet werden. Damit
der Käfer in den Kübel reinfallen
kann, ist der Kübel bis zum
oberen Rand einzugraben. Die
Kübel sollte man vor dem Blattschluss
der Zuckerrüben entfernen,
da sie danach schwer
aundbar sind.
Förderbedingungen für 150 Euro pro Hektar
- Teilnahme an „UBB“ oder „Biologische Wirtschaftsweise“.
- Mindestens 15 Fallen pro Hektar sind aufzustellen. Der Aufstellungsort im Rübenschlag ist frei wählbar. Die Fallen müssen nicht gleichmäßig verteilt werden, man kann sie auch nur am Rand der Fläche aufstellen.
- Die Fallen sind auf aktuellen Zuckerrübenflächen und/ oder auf Flächen vom Vorjahr - wo im MFA 2025 Zuckerrüben waren - aufzustellen. Man muss nicht auf allen möglichen Schlägen Fallen aufstellen, man kann auch nur mit einer Fläche teilnehmen.
- Spätestens 14 Tage nach dem Anbau der Zuckerrüben sind die Fallen einzugraben, auf Vorjahresrübenflächen zum gleichen Zeitpunkt. Frühestens nach fünf Wochen dürfen und spätestens vor der Ernte müssen die Fallen wieder entfernt werden.
- Die Fallen sind regelmäßig zu entleeren. In den ersten fünf Wochen mindestens zwei Mal. In der Praxis wird bei stärkerem Käferauftreten ein deutlich häufigeres Entleeren notwendig und sinnvoll sein.
- Schlagbezogene Aufzeichnungen sind zu führen und aufzubewahren. Aufzuzeichnen sind: Anzahl der Fallen, Datum des Aufstellens, Datum der Entleerung und Kontrolle der Fallen sowie Datum der Entfernung der Fallen.
- Belege über den Bezug der Pheromone sind am Betrieb aufzubewahren. Die verwendeten Fallen sind bis zum Ende der Vegetationsperiode aufzubewahren und im Falle einer Vor-Ort-Kontrolle dem Prüforgan zu zeigen.