Reisebestimmungen unter COVID-19, Stand 1.4.2020
Angaben ohne Gewähr, Änderungen erfolgen täglich!
https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/coronavirus-wirtschaftskammer-als-anlaufstelle.html#heading_laenderinfos
Für alle empfiehlt sich ein Nachweis des Arbeitsverhältnisses mitzuführen. Dazu dienen unter anderem die österreichische Sozialversicherungskarte (e-Card), Kopie des Arbeitsvertrages oder eine schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers.
Diverse konkrete Unterlagen und mehrsprachige Dokumente sind auf der Seite der WKÖ zum jeweiligen Land teilweise verfügbar.
Für alle empfiehlt sich ein Nachweis des Arbeitsverhältnisses mitzuführen. Dazu dienen unter anderem die österreichische Sozialversicherungskarte (e-Card), Kopie des Arbeitsvertrages oder eine schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers.
Diverse konkrete Unterlagen und mehrsprachige Dokumente sind auf der Seite der WKÖ zum jeweiligen Land teilweise verfügbar.