Richtsätze für die Entschädigung von Flurschäden in der Landwirtschaft
Neuauflage der Richtsätze
Flurschäden sind Schäden, die durch Fremdeinwirkung an Feldern, Weingärten oder sonstigen landwirtschaftlich bzw. gartenbaulich genutzten Flächen entstehen.
Zur Bewertung von Flurschäden gibt es bereits seit mehreren Jahren die „Richtsätze für die Entschädigung von Flurschäden in der Landwirtschaft“ seitens der Landwirtschaftskammer Wien.
Eine Aktualisierung dieser Richtsätze wurde aufgrund des Anstieges der Markterlöse sowie der Betriebsmittelkosten dringend erforderlich. Die überarbeiteten Richtsätze für die Entschädigung von Flurschäden in der Landwirtschaft seitens der Landwirtschaftskammer Wien wurden in der 5. Sitzung des Bereichsausschusses Rechts-, Steuer- und Sozialpolitik am Dienstag, dem 27. Oktober 2020 einstimmig genehmigt.
Sollte auch auf Ihren Flächen ein Flurschaden durch Fremdeinwirkung auftreten, so können Sie eine unparteiische Ermittlung der Art und des Ausmaßes der Schäden, die abgegolten werden können, seitens der Landwirtschaftskammer Wien in Anspruch nehmen.
Details dazu finden Sie hier: http://wien.lko.at/schadensfeststellung-und-entschädigung-von-flurschäden+2500+2216744
Für weiterführende Informationen stehen Ihnen Ing. Philipp Prock, Tel. 01/587 95 28 DW 24 bzw. Dipl.-Ing. Elmar Feigl, MA, DW 36 als Ansprechpartner zur Verfügung.
Die neuen „Richtsätze für die Entschädigung von Flurschäden in der Landwirtschaft“ finden Sie nachstehend als Download.
Zur Bewertung von Flurschäden gibt es bereits seit mehreren Jahren die „Richtsätze für die Entschädigung von Flurschäden in der Landwirtschaft“ seitens der Landwirtschaftskammer Wien.
Eine Aktualisierung dieser Richtsätze wurde aufgrund des Anstieges der Markterlöse sowie der Betriebsmittelkosten dringend erforderlich. Die überarbeiteten Richtsätze für die Entschädigung von Flurschäden in der Landwirtschaft seitens der Landwirtschaftskammer Wien wurden in der 5. Sitzung des Bereichsausschusses Rechts-, Steuer- und Sozialpolitik am Dienstag, dem 27. Oktober 2020 einstimmig genehmigt.
Sollte auch auf Ihren Flächen ein Flurschaden durch Fremdeinwirkung auftreten, so können Sie eine unparteiische Ermittlung der Art und des Ausmaßes der Schäden, die abgegolten werden können, seitens der Landwirtschaftskammer Wien in Anspruch nehmen.
Details dazu finden Sie hier: http://wien.lko.at/schadensfeststellung-und-entschädigung-von-flurschäden+2500+2216744
Für weiterführende Informationen stehen Ihnen Ing. Philipp Prock, Tel. 01/587 95 28 DW 24 bzw. Dipl.-Ing. Elmar Feigl, MA, DW 36 als Ansprechpartner zur Verfügung.
Die neuen „Richtsätze für die Entschädigung von Flurschäden in der Landwirtschaft“ finden Sie nachstehend als Download.